KONSTANZER
INVENTAR
KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG
Kriminalität in Deutschland
unter besonderer
Berücksichtigung der Jugend- und Gewaltkriminalität[1]
Wolfgang Heinz, Universität Konstanz
Aktualisierte Fassung des Vortrags auf der
internationalen Konferenz
„Kriminalität und Kriminalprävention in Ländern des Umbruchs“
vom 9.-14. April 2005 in Baku,
Azerbaijan.
I. „Kriminalität“ – ein von
strafrechtlicher Sozialkontrolle abhängiger Sachverhalt
II. Umfang,
Entwicklung und Struktur „registrierter Kriminalität“ in Deutschland im
Überblick
III. Polizeilich
ermittelte Tatverdächtige
1. Tatverdächtige nach Alter und
Geschlecht
1.1 Kriminalität ist männlich,
Jugendkriminalität ist Jungenkriminalität
2. Kriminalität im
Lebenslängsschnitt junger Menschen
2.1 "Normalität" (im statistischen Sinne) und Episodenhaftigkeit
von Jugendkriminalität
2.2 Mehrfach- und Intensivtäter
4. Entwicklung der
Jugendkriminalität
IV. Die
gegenwärtige Kriminalpolitik des „tough on crime“ im Lichte der
kriminologischen Forschung
Tabellen:
Schaubilder:
Aktuelle und verlässliche Statistiken von hinreichender Aussagekraft
sind eine unerlässliche Grundlage für staatliche Planung, Entscheidung,
Organisation und Kontrolle. Neben der Aufgabe, Zahlenmaterial für Parlament,
Regierung und Verwaltung zur Verfügung zu stellen, dienen amtliche
Datensammlungen auch dazu, für Öffentlichkeit und Wissenschaft relevantes
Informationsmaterial zu liefern. Ohne sie wären Gesetzgeber,
(Justiz-)Verwaltungen, Polizei, Rechtspflege, Wissenschaft und Öffentlichkeit
auf dem Gebiet der strafrechtlichen Sozialkontrolle blind und taub.
Die Notwendigkeit verlässlicher und hinreichend differenzierter
Kriminalstatistiken steht außer Frage. Die Unverzichtbarkeit von Statistiken
garantiert freilich nicht, dass sie auch taugliche Planungs-, Entscheidungs-
und Konrollinstrumente sind. Denn, so wird behauptet, "es gibt drei Arten
von Lügen – Lügen, verdammte Lügen und Statistiken.“ Die darin zum Ausdruck
kommende Abwehrhaltung (auch gegen Kriminalstatistiken) dürfte u.a. auch darauf
beruhen, dass die Aussagekraft (kriminal-)statistischer Daten nicht richtig
eingeschätzt werden kann. Deshalb sollen zunächst Aussagemöglichkeiten wie
–grenzen von Kriminalstatistiken skizziert werden.[2]
(1) „Kriminalität“
ist kein Sachverhalt, der einfach gemessen werden könnte, wie etwa die Länge,
das Gewicht oder die Temperatur eines Gegenstandes. „Kriminalität“ ist vielmehr
ein von Struktur und Intensität strafrechtlicher Sozialkontrolle abhängiger
Sachverhalt. Was als „Kriminalität“ gemessen wird, ist sowohl abhängig von
vorherigen zeit-, raum- und kulturabhängigen Festlegungen (formeller
Verbrechensbegriff) als auch von Prozessen der Wahrnehmung des
Zustandes/Ereignisses (Problembeispiel: Trunkenheit am Steuer; Ladendiebstahl)
und deren Interpretation und Bewertung (Problembeispiel: Wirtschaftsstraftaten).
Wahrnehmung und Bewertung erfolgen zunächst vor allem durch das Opfer bzw.
durch Tatzeugen.
(2) Von der Menge der
Ereignisse, die Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als „kriminell“ bewerten,
wird nur ein Teil den Behörden gemeldet („Hellfeld“), der größte Teil verbleibt
im – aus Sicht der Polizei - „Dunkelfeld“[3]
(vgl. Tabelle 1).
Das, was der Polizei bekannt wird, wird ihr weitaus überwiegend nur durch
Anzeigen bekannt; im Bereich der „klassischen“ Kriminalität dürfte der auf
Anzeigen entfallende Teil rd. 90% betragen.[4] Umfang,
Struktur und Entwicklung der Kriminalität können deshalb "fast als direkte
Funktion der Anzeigebereitschaft der Bevölkerung definiert werden".[5] Die Anzeigewahrscheinlichkeit ist nicht für alle
Delikts- bzw. Tätergruppen gleich hoch; sie ist vielmehr nach Deliktsart und ‑schwere,
nach Täter- und Opfermerkmalen, nach Täter-Opfer-Beziehungen, nach
Einschätzung polizeilicher Aufklärungswahrscheinlichkeit usw.[6] höchst unterschiedlich hoch (vgl. Schaubild 1). Über die Zeit hinweg unterliegt die Anzeigewahrscheinlichkeit
überdies dem Wandel, vor allem als Folge sich ändernder sozialer Toleranz.[7]
(3) In Deutschland wird die den
Strafverfolgungsbehörden - Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz – bekannt
gewordene Kriminalität in verschiedenen Statistiken registriert (vgl. Schaubild 2).[8]
Was, durch wen wie zu erfassen ist, ist in bundeseinheitlichen
Verwaltungsvorschriften geregelt. Ein System von Signier-, Konsistenz- und
Plausibilitätskontrollen sorgt dafür, dass das Erhebungs- und Aufbereitungsverfahren
ein hohes Maß an Verlässlichkeit aufweist.[9]
(4) Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken messen nicht „das“
Hellfeld der Kriminalität, sondern sie messen jeweils die Ergebnisse der
Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Sie spiegeln die hier
stattfindenden Prozesse der Wahrnehmung und Registrierung, Ausfilterung und
der Bewertungsänderung wider:
·
Im Durchschnitt wird
nur jede zweite polizeilich bekannt gewordene Straftat aufgeklärt.[10] Die Aufklärungsraten sind deliktspezifisch unterschiedlich
hoch.[11] Die Spannweite reicht von 5% (Taschendiebstahl)
bis zu über 100% (z.B. Geld- und Wertzeichenfälschung).[12]
·
Nur jeder dritte
polizeilich als tatverdächtig Registrierte wird auch verurteilt (vgl. Schaubild 3).
·
Die polizeiliche
Bewertung eines Sachverhalts wird, vor allem bei schweren Straftaten, im
weiteren Verfahrensgang und nach justizieller Prüfung vielfach nach unten
korrigiert oder „herunterdefiniert, d.h. insgesamt tendiert die Erfassung in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zur
Überschätzung, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und
der "Tatverdächtigen" als auch hinsichtlich der Schwere des Sachverhalts
(Überbewertungstendenz).[13]
(5) Die statistische Erfassung und Aufbereitung in den Kriminal- und
Strafrechtspflegestatistiken besteht in einer ungewichteten Zählung der
erfassten Fälle bzw. Personen (Tatverdächtige/Verurteilte usw.). Diese
quantitative, primär an den strafrechtlichen Legalkategorien orientierte
Erfassung begrenzt die Möglichkeiten einer differenzierten Analyse erheblich.[14] Beispielhaft seien erwähnt:
·
Bei numerischer
Betrachtung zählt ein Ladendiebstahl so viel wie ein Mord. Gewogen kann sich
folglich ein ganz anderes Bild ergeben als gezählt. Es existiert kein einheitliches
Maß, mit dem Stand und Entwicklung der registrierten Kriminalität unter
Berücksichtigung ihrer Schwere beobachtet werden könnte. Zusätzliche Merkmale,
die eine Gewichtung ermöglichen, werden nur für einige Delikte und nur für
einzelne Statistiken erfasst.[15]
·
Hinter den
Deliktskategorien können sich höchst unterschiedliche Sachverhalte verbergen.
So umfasst z.B. in Deutschland die Deliktsgruppe „gefährliche und schwere Körperverletzung“
(§§ 224, 226 StGB), auf die zwei Drittel der in Deutschland polizeilich registrierten
„Gewaltkriminalität“ entfallen, sowohl die verletzungsträchtige Begehung
"mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" als
auch die "gemeinschaftliche" Begehung, also die jugendtypische
Konstellation bei Raufhändeln unter Gruppen ("gemeinschaftlich")
Jugendlicher, die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der Tatbestandsbezeichnung
suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder –ausführung auszeichnet.
Daraus folgt:
· Hinsichtlich Umfang und Struktur (statische
Betrachtung der „registrierten Kriminalität“) ist die „Hellfeldkriminalität“
(in fast jeder Beziehung) ein nicht repräsentativer Ausschnitt der gegen Strafrechtsnormen
verstoßenden Handlungen. Die amtlichen Statistiken geben vermutlich weder
den Umfang noch die Struktur noch die differentielle Betroffenheit unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen (nach Alter, Geschlecht, Region, ethnischer Herkunft
etc.) adäquat wieder.
· Entsprechendes gilt hinsichtlich der Entwicklung
(dynamische Betrachtung) der „registrierten Kriminalität“. Denn die
Abhängigkeit „registrierter Kriminalität“ von strafrechtlicher Sozialkontrolle
bedeutet, dass Änderungen der “registrierten Kriminalität“ beruhen können
auf Änderungen
‑ des tatsächlichen
Verhaltens,
- der Kriminalisierung (Neu-
oder Entkriminalisierung) durch den Gesetzgeber,
- der sozialen Kontrolle bzw.
Anzeigebereitschaft,
- der Verfolgungsintensität,
- der Erfassungsgrundsätze für
die Statistiken oder auf
- Änderungen des Registrierverhaltens
der statistikführenden Stellen.
„Die Annahme, die ‚Kriminalitätswirklichkeit' habe sich ebenso oder
zumindest ähnlich wie die ‚registrierte‘ Kriminalität entwickelt, ist eine
Schlussfolgerung, die auf der (stillschweigenden, aber zumeist unzutreffenden)
Annahme beruht, sämtliche neben der Kriminalitätsentwicklung maßgebenden
Einflussgrößen auf ‚registrierte‘ Kriminalität seien im Vergleichszeitraum
konstant geblieben.“[16] Ohne Zusatzinformationen, insbesondere aus
Dunkelfeldforschungen, bleibt ungewiss, ob die statistischen Zahlen die
Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" widerspiegeln oder ob sie
lediglich das Ergebnis einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und
Dunkelfeld sind.
Gleichwohl sind die
Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken das wichtigste Erkenntnismittel für
die „registrierte“ Kriminalität, also für die Kriminalität im sog. „Hellfeld“.
Ihre eigentliche Bedeutung liegt darin, dass durch sie erkennbar wird,
· durch welche Ereignisse sich die Bürgerinnen und
Bürger beschwert oder gefährdet fühlen und deretwegen sie deshalb Anzeige
erstatten,
· wie die Instanzen der Strafverfolgung aus der Masse
der ‚kriminalisierbaren‘ Sachverhalte die ‚offizielle‘ „Kriminalität“
herausfiltern und wie sie die Ermittlungsverfahren erledigen,
· welche Sanktionen (nach Art und Höhe) wegen welcher
Straftaten gegen die rechtskräftig Verurteilten verhängt werden,
· die Zahl und die Zusammensetzung der justiziell
überwachten bzw. in Freiheitsentzug befindlichen Personen.
Bei Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung der „Kriminalität“,
die auf diese Statistiken gestützt werden, sind deshalb systematische
Verzerrungen durch selektive informelle oder formelle Sozialkontrolle nicht
auszuschließen. Um derartige Verzerrungen erkennen zu können, ist es zum
einen notwendig, die kriminalstatistischen Informationen, soweit wie möglich,
durch Befunde aus anderen Quellen, insbesondere aus Dunkelfelduntersuchungen
und durch andere Datenquellen (z.B. Daten der Versicherungen, der Verkehrsbetriebe,
der Kaufhäuser, schulärztliche Berichte), zu ergänzen (Prinzip der
Datentriangulation). Zum anderen genügt es nicht, die Daten nur einer der
verschiedenen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken heranzuziehen.
Erforderlich ist vielmehr, die unterschiedlichen Ausfilterungen und Bewertungen
– einschließlich der abschließenden justiziellen Bewertung - durch
Berücksichtigung sämtlicher relevanter Informationen darzustellen, um Fehleinschätzungen
und Falschbewertungen möglichst zu vermeiden. Dies wurde in Deutschland mit
dem - durch ein Expertengremium vorbereiteten und durch die Bundesregierung
veröffentlichten - Ersten Periodischen Sicherheitsbericht versucht.[17]
Dunkelfelduntersuchungen ergänzen, ersetzen aber die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken
nicht. Denn auch durch Täter- oder Opferbefragungen (crime surveys) lässt sich
nur ein Teil des Dunkelfeldes erforschen, weil es eine Reihe von Fall- und
Tätergruppen gibt, die sich mit dieser Methode entweder nicht oder nur mit
(un‑)verhältnismäßig großem Aufwand untersuchen lassen. Hierzu zählen
insbesondere schwere Formen der Kriminalität sowie Ereignisse im Privatraum
von Familie und Partnerschaft.[18] Über Umfang, Struktur und Entwicklung der
„Kriminalität“ in ihrer Gesamtheit ist deshalb - empirisch belegt[19] - nichts bekannt. Dunkelfeldforschungen wie PKS
bilden jeweils Ausschnitte ab (vgl. Schaubild 4).
2004 wurden in Deutschland bundesweit 6.633.156
Fälle von der Polizei registriert. Hinzu kommt noch eine quantitativ nicht
genau zu bestimmende Menge von Verdachtsfällen, die in der PKS zwar nicht
registriert werden, die aber gleichfalls Gegenstand von Ermittlungs- und
Strafverfahren sind.[20] Würden auch die in der PKS nicht ausgewiesenen
Verkehrsdelikte berücksichtigt, dann müsste man derzeit statt von 6,6 Mio.
Fällen von rund 9 Mio. Fällen ausgehen.[21] Die auf 100.000 der Bevölkerung bezogene
Häufigkeitszahl (HZ) würde also nicht mehr fast 8.000 betragen, sondern bei
fast 11.000 liegen.
Die polizeilich registrierte Kriminalität (ohne
Staatsschutzdelikte und ohne Vergehen im Straßenverkehr) ist langfristig
gestiegen, wie in allen westlichen Industriestaaten. Die stärksten Anstiege
erfolgten in den 70er und 80er Jahren. Seit Mitte der 90er Jahre stagniert
registrierte Kriminalität auf relativ hohem Niveau. Freilich vermitteln
derartige Aussagen über „die“ Kriminalität ein Zerrbild, vergleichbar
demjenigen, das bei einer Viehzählung entstünde, würden „Rindvieh, Schweine und
Haushühner addiert werden, um aus der Gesamtsumme auf die Höhe, das Steigen und
Fallen des Viehbestandes Schlüsse zu ziehen.“[22] Erforderlich sind deshalb Einzeldeliktanalysen.
Diese zeigen, dass die Anstiege vor allem auf die Zunahme der Eigentums- und
Vermögensdelikte zurückgehen (vgl. Schaubild 5).[23]
Die Zahl der im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion
stehenden Gewaltdelikte ist zwar ebenfalls angestiegen: ihr Anteil an den
insgesamt registrierten Straftaten erhöhte sich von 2,7 % (1963) auf
3,2 % (2004). Dieser Anstieg beschränkt sich jedoch auf (gefährliche und
schwere) Körperverletzung und Raubdelikte (vgl. Schaubild 6). Die schwersten Formen, nämlich
Tötungsdelikte, sind - gemessen in HZ
– im Wesentlichen konstant geblieben[24] oder
entwickelten sich, wie Vergewaltigung[25], rückläufig (vgl. Schaubild 7). Auch
die Häufigkeitszahl der Sexualmorde an Kindern ist in diesem Zeitraum nicht
angestiegen, sondern war rückläufig. In den letzten 18 Jahren wurden in den
alten Ländern der Bundesrepublik durchschnittlich 3,3 Fälle des vollendeten
Mordes aus sexuellen Motiven an Kindern gezählt, in den letzten fünf Jahren
gar nur 1,8 Fälle. Soweit die kriminalstatistischen Daten überhaupt
vergleichbar sind, zeigt sich, dass unter den europäischen Staaten Deutschland
sowohl bei vollendeten als auch bei versuchten Tötungsdelikten im unteren,
hinsichtlich der Vergewaltigung[26] im mittleren Bereich liegt.[27]
Aus der Zunahme polizeilich
registrierter Fälle folgt nicht zwingend, dass tatsächlich mehr derartige
Delikte vorgekommen sind; Hellfeld- und Dunkelfeldkriminalität können sich
unterschiedlich, ja sogar gegenläufig entwickeln.[28] Hinsichtlich der Entwicklung der Dunkelfeldkriminalität
fehlen in Deutschland bundesweite Ergebnisse. Von einigen Schülerbefragungen
abgesehen, gibt es für Deutschland lediglich eine einzige, allerdings regional
- auf eine Großstadt (Bochum) - beschränkte Studie, in der mit vergleichbarer
Methode zu drei verschiedenen, jeweils mindestens 10 Jahre auseinander
liegenden Messzeitpunkten (1975, 1986, 1998) Daten auch zum Anzeigeverhalten
erhoben worden sind.[29] Dabei ergab sich hinsichtlich Diebstahl eine
leichte Abnahme und hinsichtlich Körperverletzung eine deutliche Zunahme der
Anzeigebereitschaft. 1975 war die Zahl der im Dunkelfeld verbliebenen
Körperverletzungen 7,2mal so hoch wie im Hellfeld, 1998 dagegen nur noch 3,4mal
so hoch (vgl. Schaubild 8);
die Anzeigerate verdoppelte sich. Ob dies über Bochum hinaus gilt, ob dies
vielleicht sogar bundesweit so gilt, und ob dies darüber hinaus auch für andere
Deliktsgruppen gilt, lässt sich mangels entsprechender repräsentativer, bundesweit
kontinuierlich durchgeführter Dunkelfeldforschungen nicht sagen. Würden die
Bochumer Ergebnisse zugrundegelegt, könnte man schlussfolgern, dass der
überwiegende Teil des registrierten Kriminalitätsanstiegs auf einer
Veränderung des Anzeigeverhaltens beruht. Immerhin bestätigen auch zu
verschiedenen Messzeitpunkten durchgeführte Schülerbefragungen, dass Gewaltdelinquenz
zwar angestiegen ist, die Anstiege im Dunkelfeld aber geringer sind als im
Hellfeld.[30] Die Zunahme registrierter Gewaltdelinquenz beruht
demnach zum erheblichen, vermutlich sogar zum überwiegenden, Teil auf einer
stärkeren Aufhellung des Dunkelfelds.
Weiter relativiert werden jedenfalls die
kriminalstatistischen Befunde über die Zunahme von gefährlicher und schwerer
Körperverletzung sowie von Raub durch Ergebnisse aus zwei neueren
Aktenanalysen.[31]
Sie zeigen, dass durch vermehrte Anzeigen offenbar zunehmend „minder schwere“
Fälle angezeigt und registriert werden. Beide Untersuchungen bestätigen mithin
nicht die Annahme, polizeilich registrierte Gewaltkriminalität sei „schwerer“
geworden.
Von
den polizeilich registrierten Straftaten wurden in Deutschland 2004 insgesamt
54,2 % aufgeklärt, wodurch 2.384.268 Tatverdächtige ermittelt werden
konnten. Bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil sind unter den Tatverdächtigen
vor allem junge Männer überrepräsentiert. Schaubild 9 zeigt die auf jeweils 100.000 der
Wohnbevölkerung bezogenen Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) für
Deutsche[32]
nach Altersgruppen und Geschlecht. Ersichtlich ist, dass
· die Alterskurven für beide Geschlechter
„linksschief“ und eingipfelig sind, d.h. dass die Belastung zunächst steil
ansteigt, bei der Altersgruppen der männlichen Heranwachsenden (18 bis unter 21
Jahre) ihren Gipfel erreicht und danach wieder abfällt; ab dem 35. Lebensjahr
läuft sie allmählich aus,
· die Kriminalitätsbelastung der Frauen in allen
Altersgruppen erheblich geringer ist als die der jeweiligen männlichen
Altersgruppe und
· der Belastungsgipfel bei Frauen in einer jüngeren
Altersgruppe liegt als bei den Männern, was überwiegend auf einer
altersspezifisch unterschiedlichen Deliktsstruktur sowie der geringeren Zahl
von mehrfach auffälligen Frauen beruht.
Diese Höherbelastung junger Menschen wurde in jeder
Generation beobachtet (vgl. Schaubild 10). Sie gehört zum Allgemeinwissen; viele
Kriminologen gehen von nahezu universeller Gültigkeit dieses Befundes aus.[33]
Relativiert wird die Überrepräsentation junger
Menschen unter den Tatverdächtigen wie unter den Verurteilten, wenn Art und
Schwere der verübten Delikte betrachtet werden. Der Anteil der leichten Delikte
ist bei Kindern und bei Jugendlichen am höchsten (vgl. Schaubild 11). Jugendkriminalität ist
überwiegend opportunistische (durch Gelegenheiten ausgelöste, nicht planvoll
begangene), unprofessionelle Bagatellkriminalität. Dies ist einer der Gründe
für die leichte - und häufige – Überführung junger Menschen.
Unter dem Gesichtspunkt der Deliktsschwere müsste
dagegen die Erwachsenenkriminalität im Mittelpunkt des kriminologischen und
kriminalpolitischen Interesses stehen. Erwachsene, nicht junge Menschen, sind
die Täter von Organisierter Kriminalität, von Wirtschafts- und Umweltkriminalität,
von Menschenhandel, von Korruption und Bestechlichkeit usw. Allein durch
registrierte Wirtschaftskriminalität werden weitaus höhere Schäden[34] verursacht als durch die gesamte sonstige
polizeilich erfasste Eigentums- oder Vermögenskriminalität (vgl. Schaubild 12). 2004
entfielen auf Wirtschaftskriminalität 2% aller vollendeten Fälle der
Eigentums- und Vermögensdelikte (einschließlich Raubmord), aber 54% der
registrierten Schadenssummen. Derartige Erwachsenendelikte sind schwerer zu
entdecken und schwerer nachzuweisen. Insofern ist die Überrepräsentation
junger Menschen auch eine Folge der Unterrepräsentation von Erwachsenen.
Einen überproportionalen Anteil der Tatverdächtigen
bzw. Verurteilten stellen junge Menschen allerdings auch bei
Gewaltkriminalität, insbesondere bei Körperverletzung und bei Raub. Opfer
dieser Gewaltkriminalität sind freilich überwiegend Gleichaltrige (vgl. Schaubild 13 am
Beispiel der gefährlichen und schweren Körperverletzung). Werden Begehungsformen
und Schäden innerhalb dieser Deliktsgruppen verglichen, zum Beispiel bei
Raubdelikten, dann zeigt sich, dass durch die jugendtypischen Begehungsformen,
nämlich Handtaschen- und Straßenraub, ein weitaus geringerer materieller
Schaden verursacht wird als durch die typischerweise von Erwachsenen verübten
Raubformen, wie Überfälle auf Geldinstitute und Geldtransporte.[35] Alterstypische Begehungsweise der Jugendlichen ist
nicht der Bankraub, sondern etwa das 'Abziehen' von Schals oder anderen
Fan-Erkennungszeichen der gegnerischen Seite im Fußballstadion, die gewaltsame
Wegnahme von Markenkleidung, von Handys usw.
Frauen sind als Tatverdächtige im Vergleich zu
ihrem Bevölkerungsanteil deutlich unterrepräsentiert. Der Frauenanteil wird
auf jeder Stufe des Strafverfahrens und mit der Zunahme der Eingriffsintensität
der Sanktionen immer kleiner (vgl. Tabelle 2). Dieser Befund einer insgesamt deutlich
geringeren Belastung von Frauen mit „registrierter“ Kriminalität gilt international
und lässt sich seit Führung amtlicher Statistiken belegen. Es gibt kein
Merkmal, das so stark hinsichtlich offiziell registrierter und bestrafter
Kriminalität unterscheidet wie das Merkmal „Geschlecht“.
Wie die Analyse der Deliktsstruktur von Frauen im
Vergleich zu jener ihrer männlichen Altersgenossen zeigt, werden Frauen nicht
nur seltener als ihre männlichen Altersgenossen registriert, sondern sie
werden, wenn sie registriert werden, vor allem wegen Delikten registriert, die
im Schnitt deutlich weniger schwer sind als die der Männer. Dies gilt
insbesondere für Kinder und Jugendliche.[36]
Der hinsichtlich der Häufigkeit der registrierten
Kriminalität bestehende deutliche Geschlechterunterschied ist im Dunkelfeld
weniger stark ausgeprägt (vgl. Schaubild 14). Kriminalität von Frauen bleibt danach zwar
etwas häufiger im Dunkelfeld als die von Männern. Aber dies ist erwartungsgemäß,
denn es handelt sich hierbei um Delikte minderer Schwere, bei denen das Anzeigeverhalten
und der Verfolgungsdruck insgesamt geringer sind. Hinzu kommt, dass es sich um
Befragungsergebnisse handelt, die bei jungen Menschen gewonnen worden sind.
Bei dieser Altersgruppe ist der Geschlechterabstand auch im Hellfeld geringer.
Die unterschiedliche justizielle Behandlung ist deshalb wohl nur eine
scheinbare. Denn bei Kontrolle von Deliktsart, Deliktsschwere und
Vorstrafenbelastung verschwinden die Unterschiede bzw. werden nahezu bedeutungslos.
Über den Umfang der Kriminalität junger Menschen (im Hell- und im
Dunkelfeld) liegen - überwiegend allerdings auf eher leichtere Kriminalität und
auf leicht erreichbare Tätergruppen beschränkte - Erkenntnisse aus
Dunkelfeldforschungen (Täterbefragungen) vor. Nach deren Ergebnissen[37] ist Jugendkriminalität, jedenfalls bezogen auf
männliche Jugendliche und auf den Gesamtbereich aller in die Befragungen
einbezogenen Deliktsgruppen, im statistischen Sinne "normal" (vgl.
Schaubild 14). "Im Schnitt über 90% der mit Befragungen
erfassbaren Jungen und jungen Männer geben an (bzw. zu), mindestens einmal in
ihrem seitherigen Leben, regelmäßig jedoch wiederholt, Handlungen begangen zu
haben, die juristisch unter eine Strafnorm des Strafgesetzbuchs oder eines
Gesetzes aus dem sog. Nebenstrafrecht ... subsumiert werden könnten."[38]
Die übliche Scheidung in Kriminelle und Nichtkriminelle muss danach aufgegeben
werden zugunsten der Vorstellung eines Kontinuums, an dessen einem Ende die
Mehrzahl der Jugendlichen mit wenigen und leichten Delikten (einfache
Diebstähle, Unterschlagung, Betrügereien, Schlägereien, Schwarzfahren,
Hausfriedensbrüche, Vandalismus, Drogenbesitz usw.) steht, an dessen anderem
Ende sich relativ wenige Jugendliche mit vielen und/oder schweren Delikten
befinden. Im Bereich der Massen- und Bagatellkriminalität ist
Jugendkriminalität kein Minderheitenphänomen, sondern ein alters- bzw.
entwicklungstypisches Phänomen. Diese allgemeine Verbreitung (Ubiquität)
bagatellhafter oder leichter jugendtypischer Verfehlungen steht jedoch in
Widerspruch zur alltagstheoretischen Annahme, Verstöße gegen Strafnormen seien
immer oder doch regelmäßig Symptome für manifeste Erziehungsdefizite. Erhebliche Unterschiede bestehen aber in Verbreitung,
Struktur und Intensität. Die Verübung schwerer Delikte ist die Ausnahme; neuere
Schülerbefragungen bestätigen dies eindrücklich (vgl. Schaubild 14).[39]
Es ist indes -
ebenfalls im statistischen Sinne - "anormal", offiziell registriert
und strafrechtlich verfolgt zu werden. Speziell für solche Straftaten, an denen
vor allem junge Menschen beteiligt sind, zeigen neue Untersuchungen, dass
wahrscheinlich nicht mehr als 10% aller Delinquenten auch „erwischt“ werden
(vgl. oben Tabelle 1).[40] Jugendkriminalität verbleibt demnach überwiegend im Dunkelfeld, dennoch
- oder gerade deshalb - kommt es in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle
nicht zu einer "kriminellen Karriere". "Es werden also nur
wenige erwischt, fast alle aber hören auf, auch ohne verfolgt worden zu
sein."[41] Die Befürchtung,
Jugendkriminalität von heute werde die Erwachsenenkriminalität von morgen
sein, ist deshalb in dieser Allgemeinheit nicht begründet. "Die
Altersabhängigkeit der Straffälligkeit Jugendlicher und ein häufiger
Spontanabbruch krimineller Aktivitäten selbst nach wiederholter offizieller
Auffälligkeit stehen ... außer Frage."[42]
Unter den
jugendlichen Tatverdächtigen gibt es indes eine kleine Gruppe, die häufig, auch
mit schweren Straftaten und über einen längeren Zeitraum auffällt.[43] Trotz aller derzeit noch
ungeklärten definitorischen Abgrenzungen dürfte davon auszugehen sein, dass
diese Gruppe weniger als 10% aller auffälligen Jugendlichen umfasst, der aber
mehr als 50% der offiziell registrierten Straftaten Jugendlicher zur Last
gelegt werden.[44] Die Situation dieser jugendlichen Mehrfachauffälligen
ist typischerweise durch soziale und individuelle Defizite und Mängellagen
gekennzeichnet.[45] Ähnliches hat die Bundesregierung in ihrem Ersten
Periodischen Sicherheitsbericht bereits hinsichtlich junger Gewalttäter
festgestellt: „Forschungen über die Hintergründe von Gewalt, insbesondere
Gruppengewalt, haben gezeigt, dass bei vielen jungen Menschen problematische
Sozialisationserfahrungen sowie Ausgrenzungsprozesse und Perspektivlosigkeit
den Hintergrund für Gewaltanwendung darstellen.“[46]
Aber auch für diese
Tätergruppe gilt, dass ein Grossteil nur während einer begrenzten Altersphase
mit strafjustiziell registriertem Verhalten in Erscheinung tritt.[47]
Selbst intensiver handelnde Täter gehen oft nicht über ein Intervall von zwei
bis drei Jahren hinaus, "fünf und mehr Jahre werden nur von einer kleinen
Minderheit erreicht. Bei den gehäuft Rückfälligen im Jugendalter dauert die
'Karriere' überwiegend (nur) 7 bis 9 Jahre ... Karrieren, die das 30.
Lebensjahr überdauern, sind äußerst selten; sie treten relativ gehäuft dann vor
allem bei solchen Tätern auf, die schwerer verurteilt wurden und mehrfach
freiheitsentziehende Strafen verbüßt haben".[48]
Retrospektiv lässt
sich diese Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter gut beschreiben; prospektiv
ist es jedoch derzeit (noch) nicht möglich, sie frühzeitig zu erkennen, um
angemessen intervenieren zu können. Denn die Belastungsmerkmale finden sich
in beachtlichem Masse auch bei nicht oder nur gering Auffälligen, d.h. die Zahl
der „falschen Positiven“ ist relativ (zu) hoch. „Eine eingehendere Analyse
vorhandener Screeninginstrumente zeigt, dass ... (keine) Instrumente
vorhanden sind, mit denen einzelne Jugendliche mit dem Risiko zu schwerem und
gewalttätigem delinquentem Verhalten mit ausreichender Genauigkeit aufgespürt
werden können.“[49]
Zu den nach wie vor ebenso intensiv wie kontrovers diskutierten Themen
zählt in Deutschland die sog. Ausländerkriminalität. Die Dichotomisierung Deutsch / Nicht-Deutsch ist freilich nicht nur
deshalb untauglich, weil die Staatsangehörigkeit als solche weder ein
kriminogener noch ein kriminoresistenter Faktor ist. Sie ist vor allem deshalb
untauglich, weil zum einen neben der großen Gruppe
von Ausländern (Anfang 2004: 7,34 Millionen bzw. 8,9% der Wohnbevölkerung) seit
1990 2,3 Millionen Aussiedler eingewandert sind, die per Status sofort die
deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, weil zum anderen die Zahl der
eingebürgerten Ausländer erheblich zugenommen hat (geschätzt mittlerweile auf
ca. 900.000). Nicht die Staatsangehörigkeit ist kriminologisch relevant,
sondern Integrationsprobleme, defizitäre Lebenslagen und soziale Situationen,
die mit dem Zuwandererstatus verknüpft sind. Gleichwohl bleibt, weil die
Kriminalstatistiken nur nach Staatsangehörigkeit differenzieren, nur die
Möglichkeit, zwischen Zuwanderern mit und ohne deutschen Pass zu unterscheiden.
Zwar geht der Anteil der Zuwanderer ohne
deutschen Pass an allen Tatverdächtigen seit 1994 stetig zurück. Aber weiterhin
weisen sie eine höhere
Kriminalitätsbelastung im Vergleich mit Deutschen auf, und zwar auch dann noch, wenn
Verzerrungsfaktoren, wie Verstöße gegen das Ausländerrecht und die
Tatverdächtigengruppe der Illegalen und Touristen, ausgeschlossen werden.[50] Die
Beurteilung der amtlich registrierten Kriminalität von Nichtdeutschen ist
dementsprechend umstritten. Während einige Forscher vermuten, bei Kontrolle
aller Verzerrungsfaktoren würde sich keine höhere Belastung ergeben, die
Mehrfachbelastung sei ein Artefakt der Statistik, geht die Mehrzahl der
Kriminologen von einer tatsächlich bestehenden höheren Belastung (zumindest
einiger Gruppen) von Nichtdeutschen aus.[51] Eine eindeutige empirische Klärung all dieser
Fragen steht noch aus; soweit ersichtlich wurden bislang in keiner Untersuchung
sämtliche Verzerrungsfaktoren, insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage und
der sozialen Kontrolle, methodisch hinreichend berücksichtigt.
In den Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sind Aussiedler,
also Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in den letzten Jahren vor
allem aus osteuropäischen Staaten zugewandert sind, nicht gesondert
ausgewiesen. Über ihre Kriminalitätsbelastung lässt sich demnach derzeit noch
keine auf Kriminalstatistiken gestützte Aussage machen. Örtlich bzw. regional
beschränkte Untersuchungen lieferten ein zunächst uneinheitliches Bild.
Inzwischen liegen umfassendere Befunde vor.[52] Die jüngste, nach Altersgruppen differenzierte
Analyse der Kriminologischen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts Freiburg
i.Br.[53] zeigt allerdings, dass sich die
Straftatenproblematik auf junge männliche Spätaussiedler der "letzten
Welle" ab Mitte der neunziger Jahre konzentriert. "Während sich die
Prävalenzraten, d. h. die auf die Personengruppen bezogenen
Auffälligkeiten, der Aussiedler in der zweiten Hälfte der 80er Jahre nur wenig
von denjenigen der sonstigen Deutschen unterschieden, gab es in der ersten
Hälfte der 90er Jahre einen deutlichen Anstieg. Er ging überwiegend auf die
seit 1991 zugezogenen jungen Spätaussiedler zurück, und innerhalb dieser Gruppe
wiederum besonders auf diejenigen jungen männlichen Personen, die aus der
ehemaligen Sowjetunion kamen."[54] Auch bei der Aussiedlerkriminalität wird deutlich,
dass nicht die Staatsangehörigkeit "kriminell" werden lässt, sondern
dass hierfür insbesondere ungelöste Integrationsprobleme von Bedeutung sind.
Wie die polizeilich registrierten Fallzahlen, so
sind auch die Zahlen polizeilich ermittelter Tatverdächtiger gestiegen. Allerdings zeigt die nach Altersgruppen differenzierte
Analyse der TVBZ, dass die "registrierte" Kriminalität der
(deutschen) Jugendlichen, der Heranwachsenden und der Jungerwachsenen nicht
nur – erwartungsgemäß (vgl. Schaubilder
9 und 10) - wesentlich
höher ist als die der Erwachsenen, sondern seit Anfang der 90er Jahre auch
deutlich angestiegen ist (vgl. Schaubild 15).[55] Diese
anhand der Daten der PKS ablesbare Entwicklung wird indes durch die Daten der
Strafverfolgungsstatistik (StVerfStat) nur
teilweise bestätigt (vgl. Schaubild 16). Zwar sind,
insbesondere bei Raub und bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung, auch
die Verurteiltenbelastungszahlen (VBZ) angestiegen, aber bei weitem nicht in
dem Maße wie die TVBZ. Die Schere zwischen TVBZ und VBZ wurde auch hier immer
größer (vgl. Schaubild
17 zu
gefährlicher und schwerer Körperverletzung bei Jugendlichen und
Heranwachsenden).
Diese Auseinanderentwicklung
von TVBZ und VBZ ist erklärungsbedürftig. Für Eigentumsdelikte liegt die
Vermutung nahe, diese Diskrepanz sei Folge der Zunahme von vermehrten Verfahrenseinstellungen.[56] Bei den gravierenden Deliktsformen, insbesondere
bei Gewaltkriminalität, dürfte dies freilich keine hinreichende Erklärung
sein. Allein mit vermehrter Einstellung staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungsverfahren lässt sich dieser Befund in diesem Ausmaß jedenfalls nicht
erklären, denn auch bei Jungerwachsenen und (teilweise) bei Vollerwachsenen
öffnet sich die Schere zwischen TVBZ und VBZ. Als Erklärung kommen vor allem
folgende Möglichkeiten in Betracht:
·
Zunahme vor allem im Bereich der minder schweren
Delikte, die vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt werden, deshalb
also nicht zur Verurteilung gelangen.[57] Dass zumindest ein Teil der Zunahme polizeilich
registrierter Gewaltkriminalität darauf beruhen dürfte, dass vermehrt minder
schwere Delikte angezeigt werden, zeigen die bereits erwähnten Aktenanalysen
des KFN und der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im
Bayerischen Landeskriminalamt.[58] Freilich wäre dann zu erwarten gewesen, dass
vermehrt aus Opportunitätsgründen eingestellt wird. Erwartungswidrig
stellte indes die Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei fest, dass nicht
die Opportunitätseinstellungen, sondern vor allem der Anteil der mangels
hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren
deutlich zugenommen hat.[59] Diese Befunde deuten darauf hin, dass vermehrt
nicht nur minder schwere, sondern vor allem solche Vorfälle angezeigt
werden, bei denen zwar die Tatbeteiligten bekannt sind, aber der Tathergang
und seine strafrechtliche Relevanz unklar bleibt.
·
Der Befund, dass
nicht die Einstellungen aus Opportunitätsgründen, sondern die Einstellungen
mangels hinreichenden Tatverdachts zugenommen haben, lässt freilich auch die
Interpretation zu, dass es zu einer Änderung der polizeilichen
Verdachtsschöpfung und Bewertung gekommen ist, in deren Folge vermehrt auch
leichtere oder hinsichtlich der Strafbarkeit fragliche Fallkonstellationen
erfasst wurden.
Welche dieser beiden Erklärungsmöglichkeiten zutrifft, ist derzeit
noch offen. Fest steht aber, dass ein Teil, wenn nicht gar ein erheblicher Teil
der Zunahme der Kriminalitätsbelastung junger Menschen im Bereich der
Gewaltkriminalität auf einem veränderten Anzeigeverhalten beruht, durch das
vermehrt vor allem minder schwere Delikte zur Anzeige kommen.
In Teilen der Medien, der
Öffentlichkeit wie der Politik scheint Kriminalität freilich anders
wahrgenommen zu werden. Denn plakativ wird vertreten:
· Kriminalität steigt besorgniserregend.
· Besonders besorgniserregend ist der
überproportional hohe Anteil junger Tatverdächtiger.
· Ganz besonders besorgniserregend ist, dass der
Anteil der jungen Tatverdächtigen – vor allem der Kinder und Jugendlichen –
stärker zugenommen hat als der aller anderen Altersgruppen (die „Täter werden
immer jünger“).
· Dramatisch zugenommen hat die Gewaltkriminalität
insbesondere bei den jungen Tatverdächtigen; vor allem bei diesen weist sie
auch eine „neue“ Qualität auf („Springerstiefel“ ins Gesicht).
· Schärfere Gesetze und härtere Urteile sind
erforderlich, um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen: „tough on crime“!
Diese Wahrnehmung beruht auf einem
undifferenzierten und unzutreffenden Verständnis der kriminalstatistischen
Befunde. Die hieran anknüpfenden kriminalpolitischen Forderungen stehen in
Widerspruch zu den Befunden der Sanktionsforschung. Diese hat nämlich u.a.
festgestellt:
· Es gibt keinen empirischen Beleg für die Annahme,
durch härtere Sanktionen messbar bessere Legalbewährungsraten erzielen zu
können.
· Nach härteren Sanktionen sind die Rückfallraten bei
vergleichbaren Tat- und Tätergruppen eher höher.
· Je früher und je konsequenter auf einen bestimmten
Delikttyp strafend reagiert wird, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit,
dass die kriminelle Karriere verlängert wird.
Der Fehler einer solchen Jugendkriminalpolitik, wie sie derzeit wieder
von einigen Politikern propagiert wird, liegt in der Überschätzung der
Möglichkeiten des Strafrechts und der Verkürzung von Kriminalpolitik auf
Strafrechtspolitik. Kriminalpolitik ist aber mehr und etwas anders als nur
Politik mit den Mitteln des Strafrechts und Strafprozessrechts. Kriminalpolitik
bedeutet vor allem, die Entstehungsbedingungen von Kriminalität in den Blick zu
nehmen und günstiger zu gestalten. Soziale Gestaltung lässt sich nicht auf
soziale Kontrolle, noch weniger auf Sozialkontrolle durch Strafe, auf
Strafrecht, reduzieren. Würde die Politik stattdessen Kriminalpolitik mehr als
Aufgabe sozialer Gestaltung begreifen, dann würde der Blick auf alternative
Träger, Mittel und Strategien gelenkt, und noch mehr auf das, was allemal
sinnvoller ist: auf Prävention.
1.
Polizeilich
registrierte Kriminalität ist ein von Struktur und Intensität strafrechtlicher
Sozialkontrolle abhängiger Sachverhalt. Registrierte Kriminalität ist deshalb
kein repräsentativer Ausschnitt aus der Gesamtmenge aller gegen
Strafrechtsnormen verstoßenden Handlungen. Die amtlichen Statistiken geben vermutlich
weder den Umfang noch die Struktur noch die differentielle Betroffenheit unterschiedlicher
Bevölkerungsgruppen adäquat wieder. Entsprechendes gilt hinsichtlich der
Kriminalitätsentwicklung. Die Annahme, die ‚Kriminalitätswirklichkeit' habe
sich ebenso oder zumindest ähnlich wie die ‚registrierte‘ Kriminalität
entwickelt, ist eine Schlussfolgerung, die auf der (stillschweigenden, aber
zumeist unzutreffenden) Annahme beruht, sämtliche neben der
Kriminalitätsentwicklung maßgebenden Einflussgrößen auf ‚registrierte‘
Kriminalität seien im Vergleichszeitraum konstant geblieben.
2.
Polizeilich
registrierte Kriminalität ist in Deutschland angestiegen. Die stärksten Anstiege
erfolgten in den 70er und 80er Jahren. Seit Mitte der 90er Jahre stagniert
registrierte Kriminalität auf relativ hohem Niveau. Die Einzeldeliktanalyse
zeigt, dass die Anstiege vor allem zurückgingen auf Eigentumsdelikte. Auf
schwerere Formen der Gewaltdelikte entfallen ca. 3% der polizeilich
registrierten Kriminalität. Die schwersten Formen der Gewaltdelikte – Mord,
Totschlag, Vergewaltigung – sind seit Anfang der 70er Jahre rückläufig.
3.
Unter den
Tatverdächtigen sind junge Menschen überproportional vertreten. Junge Menschen
weisen allerdings in jeder Gesellschaft und zu allen Zeiten eine deutliche
höhere Belastung mit registrierter Kriminalität auf als Erwachsene. In einer
zunehmend älter werdenden Gesellschaft nimmt inzwischen die „Kriminalität der
Alten“ deutlich zu.
4.
Die Höherbelastung
junger Menschen mit registrierter Kriminalität setzt sich nicht weit in das
Vollerwachsenenalter hinein fort, sie bleibt vielmehr für die Mehrzahl der
jungen Menschen Episode im Rahmen ihres Reifungs- und Anpassungsprozesses.
Jugendkriminalität ist regelmäßig nicht Einstieg in eine „kriminelle
Karriere“, schon gar nicht ist dies der Ladendiebstahl.
5.
Jugendkriminalität
ist überwiegend opportunistische (durch Gelegenheiten ausgelöste, nicht
planvoll begangene), unprofessionelle Bagatellkriminalität. Das ist der Grund
für die leichte - und häufige – Überführung junger Menschen. Unter dem
Gesichtspunkt der Deliktsschwere müsste die Erwachsenenkriminalität im
Mittelpunkt stehen. Erwachsene, nicht junge Menschen, sind die Täter von
Organisierter Kriminalität, von Wirtschafts- und Umweltkriminalität, von
Menschenhandel, von Korruption und Bestechlichkeit usw. Allein durch registrierte
Wirtschaftskriminalität werden weitaus höhere Schäden verursacht als durch die
gesamte sonstige polizeilich erfasste Eigentums- oder Vermögenskriminalität.
Derartige Erwachsenendelikte sind schwerer zu entdecken und schwerer
nachzuweisen. Insofern ist die Überrepräsentation junger Menschen auch eine
Folge der Unterrepräsentation von Erwachsenen.
6.
Seit Ende der 80er
Jahre des letzten Jahrhunderts nimmt polizeilich registrierte Jugendkriminalität
deutlich zu, insbesondere auch die registrierte Gewaltkriminalität. Diese aus
den amtlichen Statistiken ersichtlichen Veränderungen spiegeln indes die
Realität teilweise verzerrt wieder. Ein erheblicher Teil der Zunahme
polizeilich registrierter Gewaltkriminalität dürfte auf einer Änderung des
Anzeigeverhaltens beruhen. Es werden offenbar vermehrt minder schwere Fälle
angezeigt.
7.
Das in Politik und
Medien teils vermittelte Bild, ältere Menschen seien durch gewalttätige
Jugendliche bedroht, trifft nicht zu. Tatverdächtige und Opfer gehören überwiegend
derselben Altersgruppe an. Wenn es eine Asymmetrie in der Gefährdungsstruktur
gibt, dann derart, dass junge Menschen durch Übergriffe von Erwachsenen
gefährdet sind. Unter Berücksichtigung auch der familiären Gewalt sind junge
Menschen weitaus häufiger Gewaltopfer als Gewalttäter. Nicht nur als Täter,
sondern vor allem als Opfer verdienen junge Menschen unsere Aufmerksamkeit und
unseren Schutz.
8.
Jugendkriminalität
ist weitaus überwiegenden Jungenkriminalität. Die Belastung junger Mädchen und
Frauen ist wesentlich geringer als die ihrer männlichen Altersgenossen. Die
Situation von überproportional kriminalitätsbelasteten Tätergruppen
(Zuwanderer, Mehrfachauffällige) deutet darauf hin, dass hier problematische
Sozialisationserfahrungen, individuelle und soziale Mängellagen sowie Perspektivlosigkeit
vielfach den Hintergrund von Kriminalität bilden.
9.
Jugendkriminalität
ist weit überwiegend „normal“ (im statistischen Sinne) und episodenhaft.
Lediglich eine kleine Gruppe junger Menschen – weniger als 10% der
registrierten Jugendlichen - fällt durch mehrfache Straftatbegehung oder
durch die Dauer der Registrierung auf. Prognostisch ist es noch nicht
gelungen, diese Intensivtäter von den Jugendlichen zu unterscheiden, die eine
Spontanbewährung aufweisen. Konzepte der „selective incapacitation“ gehen
deshalb auf Kosten einer unverantwortbaren hohen Zahl zu Unrecht
Identifizierter (falscher Positiver). Sinnvoller als individual-repressive
Strategien sind präventive Strategien, d.h. als gefährdend erkannte Sozialisationsbedingungen
zu ändern und protektive Faktoren zu stärken. Denn kennzeichnend für diese
Gruppe sind typischerweise soziale und individuelle Defizite und Mängellagen.
10.
In der gegenwärtigen
kriminalpolitischen Diskussion wird immer wieder der Ruf nach Erweiterung und
Verschärfung des (Jugend-)Strafrechts erhoben. Diese Forderungen werden durch
die empirische Forschung nicht gestützt. Die Forschung hat nämlich u.a.
festgestellt:
·
Es gibt keinen
empirischen Beleg für die Annahme, durch härtere Sanktionen messbar bessere
Legalbewährungsraten erzielen zu können.
·
Nach härteren
Sanktionen sind die Rückfallraten bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen
eher höher.
·
Je früher und je
konsequenter auf einen bestimmten Delikttyp strafend reagiert wird, desto größer
wird die Wahrscheinlichkeit, dass die kriminelle Karriere verlängert wird.
·
Klagen über
kriminelle Jugendliche sind alt. Statt zu klagen, sollte gefragt werden: Wie gestalten
wir verantwortungsbewusst die Zukunft unserer Jugend? Jedenfalls nicht dadurch,
dass wir in den Bau von mehr Gefängnissen investieren. In Menschen, in die
Zukunft der jungen Menschen, gilt es zu investieren, nicht in Gefängnismauern.
Tabellen
Tabelle 1: Verteilung
der Delikte im Dunkelfeld, Hellfeld und Kontrollfeld nach Reichweite der
Information und des Deliktstypus (in % der Delikte; N = 1.912); Delinquenzbefragung
bei 13-17-jährigen deutschen Jugendlichen in
Bielefeld und Münster 1986/87
|
Gesamt |
||
Absolutes Dunkelfeld |
|
Gesamtes Hellfeld |
|
Reichweite
der Information bis zu.. |
36,1 % |
49,9 % |
Kontrollfeld |
Eltern (N = 434) |
22,7 % |
31,4 % |
67,0 % |
Lehrern/Vorgesetzten (N = 127) |
6,6 % |
9,2 % |
19,6 % |
Polizei (N = 87) |
4,6 % |
6,3 % |
13,4 % |
anderen (N = 45) |
2,3 % |
3,2 % |
--- |
Quelle: Karstedt-Henke/Crasmöller,
Informationen über Delinquenz im informellen Netzwerk Jugendlicher, in:
Kaiser/Kury/Albrecht (Hrsg.), Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische
Forschungsberichte, Bd 35/2 (1988), S. 709.
Tabelle
2: Tatverdächtige,
Verurteilte sowie Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2003 mit Vergleich zu
1984, nach Geschlecht.
Früheres Bundesgebiet (2003 mit Gesamtberlin)
|
|
|
%-Anteil weiblich |
Vergleich |
Strafmündige
Wohnbevölkerung (1.1.2003) |
28.530.514 |
30.361.307 |
51,6 |
52,8 |
Strafmündige
Tatverdächtige |
1.380.921 |
424.126 |
23,5 |
23,6 |
Verurteilte
(ohne Verkehr) |
439.529 |
101.490 |
18,8 |
19,9 |
Darunter
(jeweils ohne Verkehr): |
|
|
|
|
Zu
freiheitsentziehenden Sanktionen Verurteilte |
129.181 |
16.566 |
11,4 |
10,0 |
davon:
mit Strafaussetzung zur Bewährung |
74.511 |
11.405 |
13,3 |
13,4 |
zu
stationären Sanktionen Verurteilte |
54.670 |
5.161 |
8,6 |
6,6 |
Untersuchungsgefangene |
31.635 |
2.779 |
8,1 |
6,6 |
Strafgefangene
(31.3.) |
49.098 |
2.477 |
4,8 |
3,4 |
Sicherungsverwahrte
(31.3.) |
306 |
0 |
0,0 |
0,5 |
Legende:
Strafmündige
Tatverdächtige: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat das 14. Lebensjahr
vollendet haben und nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund
zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige
(Straf-)Tat begangen zu haben. Nicht erfasst
sind Straßenverkehrs- und Staatsschutzdelikte.
Verurteilte sind
Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest
oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden
ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel
oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Unberücksichtigt blieben
Verurteilungen wegen Vergehen im
Straßenverkehr.
Zu freiheitsentziehenden Sanktionen Verurteilte: Zu Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder
Jugendarrest Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) insgesamt.
Zu
stationären Sanktionen Verurteilte: Nicht zur Bewährung ausgesetzte
Freiheitsstrafe, nicht zur Bewährung ausgesetzter Strafarrest, nicht zur
Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe, Jugendarrest, Fürsorgeerziehung bzw.
Heimerziehung gem. § 12 JGG.
Strafgefangene: In den
Justizvollzugsanstalten am 31.3.2003 einsitzende Strafgefangene
(Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verbüßende Personen) einschl. der wegen
Vergehen im Straßenverkehr Verurteilten.
U-Haft: In der
Strafverfolgungsstatistik erfasste Personen – Abgeurteilte einschl. Personen
mit Entscheidungen gem. § 59 StGB und § 27 JGG - mit vorangegangener
Untersuchungshaft.
Sicherungsverwahrte: Am
31.3.2003 in Sicherungsverwahrung befindliche Personen.
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik 1984, 2003.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10, Reihe 3: Strafverfolgung 1984;
Strafverfolgung 2003;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10, Reihe 4: Strafvollzug 1984;
Fachserie 10, Reihe 4.1: Strafvollzug – Demographische und kriminologische
Merkmale der Strafgefangenen am 31.3.2003.
Schaubild 1: Anzeigeverhalten
in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt
Befragung in Ravensburg/Weingarten 1994 (Mehrfachnennungen möglich, 585
Delikte)
Schaubild 1: Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom
erlittenen Delikt
Befragung in Ravensburg/Weingarten 1994 (Mehrfachnennungen möglich, 585
Delikte)
Quelle: Heinz, W.; Spiess, G.:
Viktimisierung, Anzeigeerstattung und Einschätzung der Arbeit der Polizei
durch die Bürger - Analysen anhand der Bevölkerungsbefragung in den
Projektstädten, in: Feltes (Hrsg.): Kommunale Kriminalprävention in
Baden-Württemberg - Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von
drei Pilotprojekten, Holzkirchen/Obb. 1995, S. 103 (Abb. 3 – vereinfacht).
Schaubild 2: Übersicht über die Kriminal- und
Strafrechtspflegestatistiken in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensabschnitt |
Datensammlung |
Ermittlungsverfahren |
|
Polizeiliche Ermittlungen (Tatverdacht:
|
Polizeiliche Kriminalstatistik (Bundeskriminalamt)
|
Entscheidung der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis der Ermittlungen (Geschäftsanfall
und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren; seit 1998 auch auf Personen) |
Staatsanwaltschaftsstatistik
|
Hauptverfahren |
|
Strafgerichtliche Tätigkeit (Geschäftsanfall und Form der Erledigung, bezogen
auf Verfahren) |
Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen (Statistisches Bundesamt) |
Strafgerichtliche Entscheidungen (Aburteilungen,
Verurteilung, |
Strafverfolgungsstatistik (Statistisches
Bundesamt) |
Strafvollstreckung/Strafvollzug |
|
Strafaussetzung zur Bewährung (mit Unterstellung unter hauptamtlichen
Bewährungshelfer) |
Bewährungshilfestatistik (Statistisches
Bundesamt) |
Vollzug einer Freiheitsstrafe (Zahl und Art der Justizvollzugsanstalten,
Belegung, Belegungsfähigkeit, demographische Merkmale der Gefangenen) |
Strafvollzugsstatistik (Statistisches
Bundesamt) |
Schaubild 3: Polizeilich
registrierte Straftaten und ermittelte Tatverdächtige im Prozess
strafrechtlicher Sozialkontrolle (Trichtermodell).
Deutschland, alte Länder mit Gesamtberlin, 2003. Verbrechen und Vergehen insgesamt,
ohne Straftaten im Straßenverkehr.
Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr registrierten
strafmündigen Tatverdächtigen
Legende:
Polizeilich bekannt gewordene Fälle: Jede polizeilich registrierte Straftat, aber ohne
Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Straßenverkehrsdelikte.
Aufgeklärte Fälle: Straftaten, für die nach dem polizeilichen
Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat
ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist.
Strafmündige Tatverdächtige: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat das 14.
Lebensjahr vollendet haben und nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis
aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige
(Straf-)Tat begangen zu haben.
Abgeurteilte: Abgeurteilte i.S. der Strafverfolgungsstatistik
sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren
nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss
rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den
Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (Freispruch,
Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln
der Besserung und Sicherung sowie Überweisung an den Vormundschaftsrichter
gemäß § 53 JGG) getroffen worden sind. Da in der Polizeilichen
Kriminalstatistik Verkehrsdelikte nicht registriert werden, wurden hier nur
Abgeurteilte ohne Vergehen im Straßenverkehr berücksichtigt.
Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem
Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen
rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach
Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln
geahndet wurde. Unberücksichtigt blieben Verurteilungen wegen Vergehen
im Straßenverkehr.
Zu ambulanten Sanktionen Verurteilte: Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht:
Geldstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe sowie bei
Strafarrest; bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht: ambulante Erziehungsmaßregeln
(Weisungen), ambulante Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen), zur Bewährung ausgesetzte
Jugendstrafe.
Zu
stationären Sanktionen Verurteilte: Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht: Nicht
zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe, nicht zur Bewährung ausgesetzter
Strafarrest. Nach Jugendstrafrecht: unbedingte Jugendstrafe, Jugendarrest,
Fürsorgeerziehung bzw. Heimerziehung gem. § 12 JGG.
Die
Gegenüberstellung der Daten von PKS und Strafverfolgungsstatistik (StVStat)
zeigt lediglich die ungefähren Größenordnungen des Ausfilterungsprozesses. Denn
es handelt sich weder bei den Daten der PKS über bekannt gewordene und
aufgeklärte Fälle um Untermengen, noch sind die Verurteilten eine Untermenge
der Tatverdächtigen desselben Jahres.
- Wegen
unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Erfassungsgrundsätze stammt nur ein
Teil der Verurteilten aus den Tatverdächtigen desselben Berichtsjahres.
- Die Abgrenzung
der Ausweise über Tatverdächtige und Verurteilte (ohne Straftaten im
Straßenverkehr) ist nicht völlig identisch.
- Die als
Bezugsgröße dienende Zahl der Tatverdächtigen ist etwas zu niedrig. Wie aus der
StA-Statistik hervorgeht, werden nur rd. 80 % der Ermittlungsverfahren
gegen bekannte Täter von der Polizei eingeleitet. In der PKS sind insbesondere
nicht berücksichtigt die von der Staatsanwaltschaft unmittelbar und
abschließend bearbeiteten Vorgänge, die von den Finanzämtern (Steuervergehen)
und von den Zollbehörden (außer den Rauschgiftdelikten) durchermittelten und an
die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge.
Die Zahlen geben nur an, dass im Jahr 2003 5,4 Mio.
Fälle polizeilich bekannt geworden und im gleichen Jahr 2,8 Mio. Fälle aufgeklärt
worden sind; entsprechend geben sie an, dass 1,8 Mio. strafmündige
Tatverdächtige ermittelt worden sind und im gleichen Jahr 541.019
Verurteilungen (ohne Straftaten im Straßenverkehr) erfolgten. Da es sich nicht
um Untermengen handelt, können auch keine Anteile berechnet werden. Die Angaben
an der rechten Seite des "Trichters" sind dementsprechend nicht als
Prozentsätze zu verstehen, sie dienen lediglich dazu, die Größenordnungen zu
verdeutlichen.
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3:
Strafverfolgungsstatistik 2003 (eigene Berechnungen).
Schaubild 4: Absolutes
Dunkelfeld, durch Dunkelfeldforschungen zu untersuchendes (relatives)
Dunkelfeld sowie das Hellfeld der polizeilich registrierten Kriminalität in
ihren vermuteten Relationen zueinander (Modell)
Legende:
1) Die
Schnittmenge zwischen relativem Dunkelfeld und PKS sind angezeigte und
registrierte sowie in crime surveys berichtete Straftaten.
*) angezeigte
und registrierte, nicht in crime surveys erfasste Kriminalität (z.B.
„opferlose“ Straftaten, Straftaten gegen z.B. Reisende, Kinder oder
Randgruppen, vollendete Tötungsdelikte).
**) z.B. durch crime surveys aufgehelltes
Dunkelfeld = insbesondere Massenkriminalität von eher geringer Schwere mit in
der Regel Privatpersonen als Opfer.
Quelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.):
Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003; S. 8.
Schaubild 5: Entwicklung
der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle (insgesamt, Eigentums- und
Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität)
Bundesrepublik Deutschland insgesamt (ab 1993 mit neuen Ländern), 1963 .. 2004
Legende:
Häufigkeitszahl ist die Zahl
der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten,
errechnet auf je100 000 Einwohner
HZ = (erfasste Fälle x 100.000) / Wohnbevölkerung
Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung,
Unterschlagung: Schlüsselzahlen ****, 5100, 5300 und 6740 der
Polizeilichen Kriminalstatistik.
Gewaltkriminalität: In der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1983 folgende Straftaten bzw.
-gruppen zum Oberbegriff "Gewaltkriminalität" zusammengefasst (Stand
nach Inkrafttreten des 6. StrRG):
- Mord (§ 211 StGB),
- Totschlag und Tötung auf Verlangen
(§§ 212, 213, 216 StGB),
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
(§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB),
- Raub, räuberische Erpressung und
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249-252, 255, 316a StGB),
- Körperverletzung mit Todesfolge
(§§ 227, 231 StGB),
- Gefährliche und schwere Körperverletzung
(§§ 224, 226, 231 StGB),
- Erpresserischer Menschenraub (§ 239a
StGB),
- Geiselnahme (§ 239b StGB),
- Angriff auf den Luftverkehr (§ 316c StGB).
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.):
Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1963 .. 2004 (eigene
Berechnungen).
Schaubild 6: Entwicklung
der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität.
Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder), 1963 .. 2004
Legende:
Häufigkeitszahl (vgl. Schaubild 5).
Gewaltkriminalität (vgl. Schaubild 5):
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1963 .. 2004 (eigene
Berechnungen).
Schaubild 7: Entwicklung
der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Straftaten insgesamt sowie der
registrierten Tötungs- und Sexualdelikte – Index 1971=100.
Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 einschließlich Gesamtberlin, ab 1993
einschließlich der neuen Länder), 1971 .. 2004
Legende:
Mord und Totschlag insg.:
Schlüsselzahlen 0100 (Mord § 211 StGB) + 0200 (Totschlag und Tötung auf
Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB) der PKS.
Raubmord: Schlüsselzahl
0110 (Mord i.Z.m. Raubdelikten) der PKS.
Mord in Zusammenhang mit
Sexualdelikten: Schlüsselzahl 0120 (Mord i.Z.m. Sexualdelikten) der PKS.
Vergewaltigung und sexuelle
Nötigung: Schlüsselzahl 1110 (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
§§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB) der PKS. Vor 1998: Vergewaltigung § 177 StGB;
1998: Vergewaltigung, besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung § 177 Abs.
3 und 4 StGB.
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.):
Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1971 .. 2004 (eigene
Berechnungen).
Schaubild 8: Entwicklung
der absoluten Zahlen angezeigter und nicht angezeigter Körperverletzungen in
den Untersuchungen Bochum I bis Bochum III (1975/1986/1998)
Datenquelle: Schwind, H. D., Fetchenhauer,
D., Ahlborn, W.; Weiß, R.: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am
Beispiel einer deutschen Großstadt, Neuwied/Kriftel 2001, S. 142
Schaubild 9: Tatverdächtigenbelastungszahlen
für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppen.
Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004
Legende:
Tatverdächtigenbelastungszahl ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen – je
Altersklasse – bezogen auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Altersklasse.
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004, Daten zu Tab. 40
(Berechnungen des Verf.).
Schaubild 10: Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte nach
Altersgruppen.
Verurteiltenbelastungszahlen.
Deutsches Reich; Bundesrepublik
Deutschland (alte Länder)
Legende:
Bundesrepublik
Deutschland:
1960 ohne Saarland und Berlin;
1970, 1970, 1980, 1990 alte Länder mit Westberlin;
2000, 2003 alte Länder mit Gesamtberlin.
Verbrechen
und Vergehen: ab 1960
ohne Vergehen im Straßenverkehr.
Verurteiltenbelastungszahl ist die Zahl der Verurteilten – je Altersklasse –
bezogen auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Altersklasse.
Datenquelle: eig. Berechnung nach:
Statistik des Deutschen Reichs, NF, Bd. 139, Berlin 1902, Tabelle III;
Statistik des Deutschen Reichs, NF, Bd. 429, Kriminalstatistik für das Jahr
1930, 7 f.;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie A: Bevölkerung und Kultur, Reihe 9:
Rechtspflege II. Strafverfolgung 1960, 1970;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3:
Strafverfolgung 1980, 1990, 2000, 2003.
Schaubild 11: Relatives Gewicht der leichten Delinquenz nach
Altersgruppen und Geschlecht. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Daten der
Polizeilichen Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004 (eigene
Berechnungen)
Schaubild 12: Wirtschaftskriminalität
im Vergleich
Anteil der vollendeten Fälle und Anteil der Schadenssummen bei vollendeten
Fällen.
Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004
Legende:
Wirtschaftskriminalität: Summenschlüssel 8930 der Polizeilichen
Kriminalstatistik.
vollendete Straftaten mit
Schadenserfassung: Mord im Zusammenhang
mit Raubdelikten, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Diebstahl, Betrug,
Veruntreuungen, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Erpressung, Straftaten
nach dem Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz, Gesetz betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) u.a., Delikte im Zusammenhang
mit illegaler Beschäftigung, Straftaten in Verbindung mit Bankgewerbe und
Wertpapiergesetz, Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen.
Schaden: Schaden i.S. der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig
erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des
Vermögens zu verstehen. Falls kein Schaden feststellbar ist, gilt ein
symbolischer Schaden von Euro 1,--. Dies gilt auch, wenn bei einem vollendeten
Vermögensdelikt nur eine Vermögensgefährdung eingetreten ist. Wenn ein
Betrugsschaden gleichzeitig Insolvenzschaden ist, ist der volle Schaden (ab
01.01.1994) bei den Insolvenzstraftaten zu erfassen. Beim dazugehörigen
Betrugsdelikt ist dagegen ein Schaden von Euro 1,-- zu erfassen. Schaden wird
in der PKS nur für die vollendeten Fälle ausgewiesen.
Datenquelle: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004, Daten zu Tab. 7 (eigene
Berechnungen).
Schaubild 13: Täter-Opfer-Altersbeziehung
bei den Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie bei
Körperverletzung mit Todesfolge (Baden-Württemberg 2003)
Datenquelle: Eigene Sonderauswertung anhand der Daten für
die Polizeilichen Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003.
Schaubild 14: Dunkelfeldkriminalität
- Prävalenzraten delinquenten Verhaltens in den letzten 12 Monaten, nach
Geschlecht.
KFN-Schülerbefragung 2000 (Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Friesland,
jeweils 9. Jahrgangsstufe; gewichtete Daten; gültige N=9.829)
Datenquelle: Kriminologisches Forschungsinstitut
Niedersachsen (KFN) – Schülerbefragung 2000 (unveröff. Daten - Mitteilung des
KFN an den Verf.).
Schaubild 15: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (deutsche
Tatverdächtige pro 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung), Straftaten
insgesamt ohne Straßenverkehr
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1984 .. 2004, Tab. 40;
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA).
Schaubild 16: Deutsche Tatverdächtige und
Verurteilte (pro 100.000) nach Altersgruppen.
Verbrechen und Vergehen insgesamt (ohne Vergehen im Straßenverkehr).
Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder, ab
1991 mit Gesamtberlin) 1984 .. 2004
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1984 .. 2004, Daten zu Tab. 40;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3:
Strafverfolgungsstatistik 1984 .. 2003
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA sowie der
Maschinendatensätze für die Strafverfolgungsstatistik).
Schaubild 17: Deutsche
Tatverdächtige und Verurteilte (Belastungszahlen je 100.000 der altersgleichen
Wohnbevölkerung)
Gefährliche und schwere Körperverletzung 1984 .. 2004
Legende:
Gefährliche und schwere Körperverletzung:
Polizeiliche Kriminalstatistik: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
§§ 226, 227, 229 Abs. 2 StGB (ab 1999: §§ 227, 231 StGB) (Schl.Z. 2210)
sowie gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 223a, 224, 225, 227, 229
StGB StGB (ab 1999: §§ 224, 226, 231 StGB) (Schl.Z. 2220)
Strafverfolgungsstatistik: Gefährliche und schwere Körperverletzung
§§ 223a, 224-226 StGB (ab 1999: §§ 224 Abs. 1 Nrn. 2 - 5, 226, 227 StGB)
(lfd. Nr. 14, ab 1995 Nr. 13, ab 1998 Nr. 12).
Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche
Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1987 .. 2004, Daten zu Tab. 40;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3:
Strafverfolgungsstatistik 1984 .. 2003
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA sowie der
Maschinendatensätze für die Strafverfolgungsstatistik).
Konstanzer
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Sanktionsforschung
(KIS)
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Kriminalitätsentwicklung
(KIK)
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Kriminalitätsentwicklung und Sanktionsforschung
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kriminologischen und kriminalstatistischen Ressourcen - Suchfunktion
[1] Aktualisierte Fassung des Vortrags auf der
internationalen Konferenz „Kriminalität und Kriminalprävention in Ländern des
Umbruchs“ vom 9.-14. April 2005 in Baku, Azerbaijan.
Berichtsstand der verfügbaren und ausgewerteten Kriminal- und
Strafrechtspflegestatistiken: PKS 2004, Strafrechtspflegestatistiken: 2003.
[2] Ausführlich hierzu Heinz, W.: Kinder- und Jugendkriminalität – ist der Strafgesetzgeber gefordert? ZStW 2002, S. 519 ff.; Heinz, Wolfgang: „Alle 5 Sekunden geschieht eine Straftat“ – „Wer hier wohnt, lebt auf Nummer sicher“ - Von Schwierigkeiten und Fehlern der Berichterstattung über Kriminalität, in: Dörmann: Zahlen sprechen nicht für sich, Neuwied 2004, S. 359, 380 ff.
[3] Mit Dunkelfeld wird, einer wissenschaftlichen Konvention zufolge, die Summe der von den Strafverfolgungsbehörden nicht registrierten Taten (Dunkelfeld der Taten) bzw. nicht registrierten Täter (Dunkelfeld der Täter) bezeichnet. Zu den verschiedenen Definitionen des Begriffes Dunkelfeld vgl. zuletzt Kreuzer, A.; Görgen, Th.; Krüger, R.; Münch, V.; Schneider, H.: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 14 f. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, verbleibt nur ein kleiner Teil aller Sachverhalte in einem „absoluten“ Dunkelfeld; viele Ereignisse werden zwar potentiellen Informanten – Eltern, Freunden, Lehrern – zwar bekannt, aber nicht der Polizei gemeldet.
[4] Schwind, H.-D.: Kriminologie, 15. Aufl., Heidelberg 2005, § 2 Rdnr. 34.
[5] Pudel, V.: Motivanalyse des Anzeigeverhaltens, in: Schwind/Ahlborn/Weiß (Hrsg.): Empirische Kriminalgeographie, Wiesbaden 1978, S. 205.
[6] Schwind aaO. (Anm. 4), § 20 Rdnr. 9 ff.
[7] So wird z.B. hinsichtlich der Anzeigebereitschaft bezüglich Gewaltkriminalität angenommen: "Man muss wahrscheinlich davon ausgehen, dass nicht der Umfang der Gewalt entscheidend zugenommen hat, sondern dass unsere Aufmerksamkeit für Gewalt schärfer geworden ist. Verschiedene Formen der Gewalt treten in unser Bewusstsein, die es früher sicher auch gab, aber die erst heute von uns wahrgenommen werden. Dies ist ganz deutlich bei der Gewalt gegen Frauen und Kinder. So wird das Thema Gewalt gegen Kinder erst seit Ende der 60er Jahre in den USA und seit den 70er Jahren in Europa diskutiert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es diese Formen der Gewalt früher nicht gegeben hat. In der führenden familiensoziologischen Zeitschrift 'Journal of Marriage and Family' erscheint von der Gründung der Zeitschrift im Jahr 1939 bis zum Jahr 1969 kein einziger Aufsatz mit dem Stichwort 'Gewalt' im Titel. Danach häufen sich Aufsätze, die Gewalt gegen Kinder und Gewalt in der Familie thematisieren" (Nicklas, H.; Ostermann, Ä.; Büttner, Ch.: Vaterlos, gottlos, arbeitslos - wertlos? Zum Problem der Jugendgewalt und mögliche Präventivstrategien, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, HSFK-Report 4/1997, Frankfurt a.M. 1997, S. 11).
[8] Ausführlich zu Arten und Inhalten der in Deutschland geführten Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken vgl. die Übersicht in Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 15 ff. Die Druckfassung ist auch im Internet veröffentlicht, z.B. <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb-2001.htm>. Vgl. ferner Heinz, W: Strafrechtspflegestatistiken und Kriminalpolitik, in: Festschrift für H. J. Schneider, Berlin/New York 1998, S. 779 ff.
[9] Über- oder Untererfassungen sind dennoch nicht auszuschließen. Wenn es eine Tendenz gibt, dann – zumindest auf polizeilicher Ebene - eher in die Richtung von Mehrerfassung und von Überbewertung eines Sachverhaltes. Auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist einer der Gründe hierfür die Abhängigkeit der Personalplanung vom Fallaufkommen.
[10] Dies heißt, dass „nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger“ ermittelt werden konnte (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003, S. 12).
[11] 2004 betrug z.B. die Aufklärungsrate bei Mord und Totschlag 96,1%, bei Raubdelikten 50,8%, bei Ladendiebstahl 94,2%, bei einfachem Diebstahl (ohne Ladendiebstahl) 20,6%, bei Tageswohnungseinbruch 17,2% (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, Tab. 01).
[12] Aufklärungsrate bezeichnet das prozentuale Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen in einem Berichtsjahr. Werden aus Anlass eines bekannt gewordenen Falles eine Vielzahl von bereits in früheren Berichtsjahren registrierten Fällen aufgeklärt, dann werden zwar alle aufgeklärten Fälle registriert, die bereits früher bekannt gewordenen, aber damals nicht aufgeklärten Fälle werden nicht mehr (erneut) registriert. Dadurch sind Aufklärungsraten von über 100% möglich.
[13] Vgl. m.w.N. Heinz, in: Festschrift für Böhm, 1999, S. 730 ff.
[14] Heinz, W.: Soziale und kulturelle Grundlagen der Kriminologie - Der Beitrag der Kriminalstatistik, in: Dittmann/Jehle (Hrsg.): Kriminologie zwischen Grundlagenwissenschaft und Praxis, Mönchengladbach 2003, S. 149 ff.
[15] Als grober Indikator kommt die in der PKS bei Eigentums- und Vermögensdelikten erfolgende Erfassung des Schadens, d.h. des Geldwertes des rechtswidrig erlangten Gutes, in Betracht.
[16] Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 12.
[17] Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8).
[18] Hierzu Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 14 f.
[19] Manche Kriminologen gehen von jährlich 50 Millionen Taten und mehr aus, darunter allerdings überwiegend Bagatellen, denen ca. 7 Millionen bekannt gewordene Taten gegenüberstehen (vgl. Kreuzer, A.: Kriminologische Dunkelfeldforschung, NStZ 1994, S. 10).
[20] In der PKS werden seit 1959 „Staatsschutzdelikte" und seit 1963 „Verkehrsdelikte" nicht ausgewiesen. Ferner sind in ihr nicht enthalten die von der Staatsanwaltschaft (bedeutsam vor allem im Bereich der Wirtschaftsstraftaten), von den Finanzämtern (Steuervergehen) und den Zollbehörden (außer den Rauschgiftdelikten) unmittelbar und abschließend bearbeiteten Vorgänge sowie die Straftaten von Soldaten der Bundeswehr, deren Ermittlung der Disziplinarvorgesetzte selbständig durchführt.
[21] Für diese Schätzung wird der Anteil der wegen Straßenverkehrsdelikten Verurteilten an den insgesamt Verurteilten zugrunde gelegt. 2003 wurden 736.297 Personen verurteilt, davon 195.278 (=26,5 %) wegen Vergehen im Straßenverkehr als schwerstem Delikt.
[22] Hoegel, H.: Kriminalstatistik und Kriminalätiologie, Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform 1911/1912, S. 659.
[23] Ein Zeitreihenvergleich setzt u.a. voraus, dass sich die statistische Erfassung nicht wesentlich ändert. 1963 wurden in der PKS die Straßenverkehrsdelikte, die bislang in der Sammelgruppe „Alle sonstigen Verbrechen und Vergehen gegen die deutschen Strafgesetze“ mit erfasst worden waren, aus der Erfassung herausgenommen. Ein Zeitreihenvergleich ist deshalb erst ab 1963 aussagekräftig.
[24] Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 49. Dort auch zum starken Anstieg der in der PKS ausgewiesenen Tötungsdelikte Anfang der 90er Jahre. Dies beruhte auf den von der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität nach 1991 erfassten Fällen von Mord und Totschlag – Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsdelikte in Gefängnissen der DDR -, deren Tatzeiten zwischen 1951 und 1989 lagen.
[25] Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 47 ff. Wegen der Änderung von § 177 durch das 33. StrÄG vom 1.7.1997 und das 6. StrRG vom 26.1.1998 ist bei Vergewaltigung ein Vergleich mit den Vorjahren nur noch eingeschränkt möglich. Vor 1998 wurde unter Schlüsselzahl 1100 lediglich Vergewaltigung erfasst. Durch das 33. StÄG von 1997 wurden sexuelle Nötigung und Vergewaltigung zu einem einheitlichen Verbrechenstatbestand zusammengefasst, Regelbeispiele für besonders schwere Fälle geschaffen, die Beschränkung auf den außerehelichen Bereich entfiel. Durch das 6. StrRG von 1998 wurden die bisherigen Regelbeispiele in Qualifikationstatbestände umgewandelt. Seit 1998 werden diese tatbestandlichen Erweiterungen in der PKS unter der bisherigen Schlüsselzahl nachgewiesen. Vermutlich haben die durch das Gewaltschutzgesetz von 2002 geschaffenen Möglichkeiten dazu geführt, dass vermehrt Straftaten im familiären Bereich angezeigt werden.
[26] Besonders bei diesem Delikt sind freilich die im internationalen Vergleich erheblichen Unterschiede sowohl in der strafrechtlichen Definition als auch der Anzeigewahrscheinlichkeit zu beachten, vgl. European Sourcebook of Crime and Criminal Justice - 2003, Den Haag 2003, S. 26.
[27] Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 3, unter Hinweis auf das European Sourcebook of Crime and Criminal Justice, 2000. Vgl. ferner Home Office (ed): Home Office Statistical Bulletin – International comparisons of criminal justice statistics 2000, Issue 05/2002, European Sourcebook of Crime and Criminal Justice - 2003, Den Haag 2003, S. 35 f., 39.
[28] Vgl. hierzu Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 11.
[29] Schwind, H. D., Fetchenhauer, D., Ahlborn, W.; Weiß, R.: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt, Neuwied/Kriftel 2001.
[30] Vgl. die zusammenfassende Darstellung des Forschungsstandes durch Lösel, F.; Bliesener, Th.: Aggression und Delinquenz unter Jugendlichen, Wiesbaden 2003, S. 5: “Insgesamt sprechen die Befragungsdaten dafür, dass der längerfristige Anstieg jugendlicher Aggression und Delinquenz kein bloßes Artefakt offizieller Statistiken ist. Auch hinsichtlich der besonderen Problematik multipel belasteter Intensivtäter besteht Übereinstimmung. Insgesamt ist aber der Zuwachs in den Befragungsdaten geringer als in der PKS. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre zeichnet sich auch wie in der PKS eine gewisse Beruhigung ab.”
[31] Vgl. Pfeiffer, Ch., Delzer, I., Enzmann, D.; Wetzels, P.: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ [Hrsg.]: Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter: Prävention und Reaktion, Mönchengladbach 1999, S. 94 ff.; Elsner, E.; Molnar, H.–J.: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, München 2001, S. 178 f.
[32] Verlässliche Belastungszahlen können nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ermittelt werden, weil nur für diese Gruppe die Bezugsgröße, die Wohnbevölkerung, mit hinreichender Genauigkeit bekannt ist. Ein mutmaßlich erheblicher und im Zeitverlauf stark gestiegener Teil der Nichtdeutschen ist nicht in der Wohnbevölkerung erfasst. Hierzu zählen vor allem ausländische Durchreisende und Touristen, grenzüberschreitende Berufspendler sowie sich illegal Aufhaltende. Ausführlich hierzu Heinz, W.: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik, Konstanz 2004 (aktualisierte Version mit den Daten für 2002) <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/krimdeu2002.pdf>.
[33] Vgl. m.w.N. Mischkowitz, R., Kriminelle Karrieren und ihr Abbruch, Bonn 1993.
[34] Als Schaden wird der Geldwert des rechtswidrig erlangen Gutes erfasst. Dies ist freilich nur ein grober und überdies ungenauer Indikator des Schadens. Denn einerseits sind nicht berücksichtigt die materiellen Begleit- und Folgeschäden, die immateriellen Schäden. Andererseits wird beim vollendeten Delikt der Schaden in Form der Deliktsbeute selbst dann erfasst, wenn der Tatverdächtige auf frischer Tat betroffen und ihm die Beute gleich wieder zugunsten des Opfers abgenommen wird, etwa im Fall des erwischten Ladendiebs.
[35] Vgl. Dölling, D.: Die Bedeutung der Jugendkriminalität im Verhältnis zur Erwachsenenkriminalität, in: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neuregelung, Bonn 1992, S. 53; Heinz aaO. (Anm. 2), S. 541 f.
[36] Vgl. näher Heinz, W.: Frauenkriminalität, Bewährungshilfe 2002, S. 138 f.
[37] Zur Ertragsanalyse vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 12.
[38] Kerner, H.-J.: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere, in: Nickolai/Reindl (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg 1993, S. 29.
[39] Vgl. auch die mit den Ergebnissen des KFN im Wesentlichen übereinstimmenden Befunde aus den Schülerbefragungen des Max-Planck-Instituts, Freiburg i.Br., die 1999 in Köln und Freiburg durchgeführt worden sind (vgl. Oberwittler, D.; Blank, T.; Köllisch, T.; Naplava, Th.: Soziale Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen. Ergebnisse der MPI-Schulbefragung 1999 in Freiburg und Köln. Arbeitsberichte 1/2001 aus dem MPI für ausländisches und internationales Strafrecht , Freiburg i.Br., 2001, S. 39).
[40] Vgl. m.w.N. Heinz, W.: Kriminologische Variationen über ein Thema von Shakespeare: "Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig ... Denn dazwischen ist nichts, als ... die Alten ärgern, stehlen, balgen", in: Festschrift für U. Jesionek, Wien/Graz 2002, S. 126 ff.
[41] Kerner, H.-J.: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.): Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, München 1984, S. 22.
[42] Lösel, F.: Die Prognose antisozialen Verhaltens im Jugendalter: Eine entwicklungsbezogene Perspektive, in: Dölling (Hrsg.): Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 38.
[43] Vgl. den zusammenfassenden Überblick bei Kunkat, A.: Junge Mehrfachauffällige und Mehrfachtäter in Mecklenburg-Vorpommern, Mönchengladbach 2002, S. 11 ff..
[44] Vgl. zuletzt die Übersicht bei Steffen, W.: Junge Intensivtäter – kriminologische Befunde, in: Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ (Hrsg.): Jugendkriminalität und Reform des Jugendstrafrechts, Heidelberg 2003, S. 7 ff.
[45] Vgl. Elsner, E.; Steffen, W.; Stern, G.: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, 115, 203; weitere Nachweise bei Kunkat aaO. (Anm.43), S. 28 ff., 253 ff.
[46] Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 594.
[47] Vgl. m.w.N. Dölling, D.: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktionsmöglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 313 ff.; Heinz, W.: Mehrfach Auffällige – Mehrfach Betroffene, in: DVJJ (Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 30 ff.; Kerner, H.-J.: Mehrfachtäter, "Intensivtäter" und Rückfälligkeit, in: Kriminologische Gegenwartsfragen, H. 15, Stuttgart 1986, S. 103 ff.; Kolbe, C.: Kindliche und jugendliche Intensivtäter, Jur. Diss. Heidelberg 1989.
[48] Kerner, H.-J.: Jugendkriminalität, Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36, 1989, S. 204; Kerner, H.-J.: Möglichkeiten und Grenzen der Prävention von Jugendkriminalität, in: Dölling (Hrsg.): Das Jugendstrafrecht an der Wende zum 21. Jahrhundert, Berlin/New York 2001, S. 115 f.
[49] Loeber, R.: Schwere und gewalttätige Jugendkriminalität: Umfang, Ursachen und Interventionen – Eine Zusammenfassung, in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.): Nachbarn lernen voneinander, München, 2002, S. 144. Vgl. ferner die Befunde von Kerner aaO. (Anm. 38), S. 44; derselbe aaO. (Anm. 48, in: Dölling), S. 118 f.
[50] Vgl. zu den Verzerrungsfaktoren Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 312 f.
[51] Vgl. mit jeweils weiteren Hinweisen Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 316; weitere Nachweise bei Heinz aaO. (Anm. 2), S. 556.
[52] Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 323 ff.
[53] Grundies, V.: Kriminalitätsbelastung junger Aussiedler, MSchrKrim 2000, S. 290 ff.
[54] Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 326 f.
[55] Vgl. hierzu ausführlich Heinz aaO. (Anm. 32).
[56] Zur Sanktionierungs-, insbesondere zur Diversionspraxis vgl. Heinz, W.: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 2003 (Stand: Berichtsjahr 2003) Version: 2/2005. Internet-Publikation: http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks03.htm, Version 2/2005; PDF-Version: < http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks03.pdf.
[57] Ebenso Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 526.
[58] Vgl. oben Anm. 31.
[59] Elsner/Molnar (Anm. 31), S. 152, Tab 29.
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