[GS:: F:\HE\Heinz_Kriminalitaet_in_Deutschland.htm  18.07.2005  18.07.2005 18:23] - in Arbeit

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 f:\he\Heinz_Kriminalitaet_in_Deutschland.doc

ich habe den Text nicht mehr im Detail gelesen, sondern nur noch auf Formalien und das Layout geachtet. Dabei ist mir aufgefallen:

1. Überschrift (der aus Fn 1 übernommene Hinweis auf den Vortragsort ist ok. Nicht in die "Unterschrift" gehört indes der Hinweis auf den Berichtsstand - dafür genügt Fn. 1).

geändert. Problem: in html ist die Fußnote nicht, wie in Word, auf der selben (Bildschirm-)Seite zu sehen, deshalb hatte ich es stehen lassen.

2. S. 6 (1. Zeile nach II., muss es statt "2003" richtig "2004" heissen.

3. S. 9, 2. Zeile nach 2.1 ist zweimal in Bindestrich vor "überwiegend".

soweit bereingt.

4. SB-Umbruch. SB 7 wird nur teilweise ausgedruckt (oberer Teil ist auf S. 24 nicht zu sehen). SB 10, 11, 14, 17 sind auf zwei Seiten verteilt. Bei SB. 16 sind Überschrift und SB getrennt.

Grund: html eignet sich nicht für direkten Ausdruck, da html keinen Seitenumbruch festlegt (es gibt kein Seitenlayout, die Seite ist prinzipiell 'unendlich lang').

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KONSTANZER
INVENTAR
KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG

 

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Kriminalität in Deutschland
unter besonderer Berücksichtigung der Jugend- und Gewaltkriminalität[1]

Wolfgang Heinz, Universität Konstanz

 

Aktualisierte Fassung des Vortrags auf der internationalen Konferenz
„Kriminalität und Kriminalprävention in Ländern des Umbruchs“
 vom 9.-14. April 2005 in Baku, Azerbaijan.  

 

Übersicht:

I.           „Kriminalität“ – ein von strafrechtlicher Sozialkontrolle abhängiger Sachverhalt 3

II.         Umfang, Entwicklung und Struktur „registrierter Kriminalität“ in Deutschland im Überblick. 7

III.        Polizeilich ermittelte Tatverdächtige. 10

1.          Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht 10

1.1         Kriminalität ist männlich, Jugendkriminalität ist Jungenkriminalität 10

1.2         Frauenkriminalität 11

2.          Kriminalität im Lebenslängsschnitt junger Menschen. 12

2.1         "Normalität" (im statistischen Sinne) und Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität 12

2.2         Mehrfach- und Intensivtäter 13

3.          Junge Zuwanderer 14

4.          Entwicklung der Jugendkriminalität 15

IV.         Die gegenwärtige Kriminalpolitik des „tough on crime“ im Lichte der kriminologischen Forschung. 16

V.          Zusammenfassung. 17

 

Tabellen:

Tabelle 1:  Verteilung der Delikte im Dunkelfeld, Hellfeld und Kontrollfeld nach Reichweite der Information und des Deliktstypus (in % der Delikte; N = 1.912); Delinquenzbefragung bei 13-17-jährigen deutschen Jugendlichen in Bielefeld und Münster 1986/87  20

Tabelle 2:  Tatverdächtige, Verurteilte sowie Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2003 mit Vergleich zu 1984, nach Geschlecht.   Früheres Bundesgebiet (2003 mit Gesamtberlin)  21

 

Schaubilder:

Schaubild 1:   Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt  Befragung in Ravensburg/Weingarten 1994 (Mehrfachnennungen möglich, 585 Delikte)  25

Schaubild 2:   Übersicht über die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken in der Bundesrepublik Deutschland  26

Schaubild 3:   Polizeilich registrierte Straftaten und ermittelte Tatverdächtige im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle (Trichtermodell).  Deutschland, alte Länder mit Gesamtberlin, 2003. Verbrechen und Vergehen insgesamt, ohne Straftaten im Straßenverkehr. Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr registrierten strafmündigen Tatverdächtigen  27

Schaubild 4:  Absolutes Dunkelfeld, durch Dunkelfeldforschungen zu untersuchendes (relatives) Dunkelfeld sowie das Hellfeld der polizeilich registrierten Kriminalität in ihren vermuteten Relationen zueinander (Modell)  29

Schaubild 5:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle (insgesamt, Eigentums- und Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität)   Bundesrepublik Deutschland insgesamt (ab 1993 mit neuen Ländern), 1963 .. 2004  30

Schaubild 6:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität.  Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder), 1963 .. 2004  31

Schaubild 7:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Straftaten insgesamt sowie der registrierten Tötungs- und Sexualdelikte – Index 1971=100. Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 einschließlich Gesamtberlin, ab 1993 einschließlich der neuen Länder), 1971 .. 2004  32

Schaubild 8:  Entwicklung der absoluten Zahlen angezeigter und nicht angezeigter Körperverletzungen in den Untersuchungen Bochum I bis Bochum III (1975/1986/1998)  33

Schaubild 9:   Tatverdächtigenbelastungszahlen für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppen. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004  34

Schaubild 10:  Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte nach Altersgruppen.  Verurteiltenbelastungszahlen.  Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland (alte Länder)  35

Schaubild 11:  Relatives Gewicht der leichten Delinquenz nach Altersgruppen und Geschlecht. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004  36

Schaubild 12:  Wirtschaftskriminalität im Vergleich  Anteil der Fälle und Anteil der Schadenssummen.  Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004  37

Schaubild 13:  Täter-Opfer-Altersbeziehung bei den Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie bei Körperverletzung mit Todesfolge (Baden-Württemberg 2003)  38

Schaubild 14:  Dunkelfeldkriminalität - Prävalenzraten delinquenten Verhaltens in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht.   KFN-Schülerbefragung 2000 (Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Friesland, jeweils 9. Jahrgangsstufe; gewichtete Daten; gültige N=9.829)  39

Schaubild 15:  Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (deutsche Tatverdächtige pro 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung), Straftaten insgesamt ohne Straßenverkehr  Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin  40

Schaubild 16:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (pro 100.000) nach Altersgruppen.  Verbrechen und Vergehen insgesamt (ohne Vergehen im Straßenverkehr).  Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder, ab 1991 mit Gesamtberlin) 1984 .. 2004  41

Schaubild 17:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (Belastungszahlen je 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung)  Gefährliche und schwere Körperverletzung 1984 .. 2004  42

 

 

 

I.             „Kriminalität“ – ein von strafrechtlicher Sozialkontrolle abhängiger Sachverhalt

Aktuelle und verlässliche Statistiken von hinreichender Aussagekraft sind eine unerlässliche Grundlage für staatliche Planung, Entscheidung, Organisation und Kontrolle. Neben der Aufgabe, Zahlen­material für Parlament, Regierung und Verwaltung zur Verfügung zu stellen, dienen amt­liche Datensammlungen auch dazu, für Öffentlichkeit und Wissenschaft relevantes Informa­tions­material zu liefern. Ohne sie wären Gesetzgeber, (Justiz-)Verwaltungen, Polizei, Rechts­pflege, Wissenschaft und Öffentlichkeit auf dem Gebiet der strafrechtlichen Sozialkontrolle blind und taub.

Die Notwendigkeit verlässlicher und hinreichend differenzierter Kriminalstatistiken steht außer Frage. Die Unverzichtbarkeit von Statistiken garantiert freilich nicht, dass sie auch taugliche Planungs-, Entscheidungs- und Konrollinstrumente sind. Denn, so wird behauptet, "es gibt drei Arten von Lügen – Lügen, verdammte Lügen und Statistiken.“ Die darin zum Ausdruck kommende Abwehrhaltung (auch gegen Kriminalstatistiken) dürfte u.a. auch darauf beruhen, dass die Aussa­gekraft (kriminal-)statistischer Daten nicht richtig eingeschätzt werden kann. Deshalb sollen zunächst Aussagemöglichkeiten wie –grenzen von Kriminal­statistiken skizziert werden.[2]

(1)   „Kriminalität“ ist kein Sachverhalt, der einfach gemessen werden könnte, wie etwa die Länge, das Gewicht oder die Temperatur eines Gegenstandes. „Kriminalität“ ist viel­mehr ein von Struk­tur und Intensität strafrechtlicher Sozialkontrolle abhängiger Sach­verhalt. Was als „Krimi­nalität“ gemessen wird, ist sowohl abhängig von vorherigen zeit-, raum- und kultur­ab­hän­gi­gen Festlegungen (formeller Verbrechensbegriff) als auch von Pro­zes­sen der Wahr­neh­mung des Zustandes/Ereignisses (Problembeispiel: Trunkenheit am Steuer; Ladendieb­stahl) und deren Interpretation und Bewertung (Problembeispiel: Wirtschafts­straftaten). Wahr­nehmung und Bewertung erfolgen zunächst vor allem durch das Opfer bzw. durch Tat­zeugen.

(2)   Von der Menge der Ereignisse, die Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als „kriminell“ bewerten, wird nur ein Teil den Behörden gemeldet („Hellfeld“), der größte Teil verbleibt im – aus Sicht der Polizei - „Dunkelfeld“[3] (vgl. Tabelle 1). Das, was der Polizei bekannt wird, wird ihr weitaus über­wiegend nur durch Anzeigen bekannt; im Bereich der „klassischen“ Krimi­nali­tät dürfte der auf Anzeigen entfallende Teil rd. 90% be­tragen.[4] Um­fang, Struk­tur und Ent­wicklung der Krimi­nali­tät können deshalb "fast als di­rekte Funk­tion der An­zei­ge­be­reitschaft der Bevölkerung defi­niert wer­den".[5] Die Anzeige­wahr­scheinlichkeit ist nicht für alle Delikts- bzw. Tätergruppen gleich hoch; sie ist vielmehr nach Deliktsart und ‑schwere, nach Täter- und Opfer­merk­malen, nach Täter-Opfer-Bezie­hun­gen, nach Einschätzung poli­zei­li­cher Auf­klärungs­wahr­scheinlich­keit usw.[6] höchst unter­schiedlich hoch (vgl. Schaubild 1). Über die Zeit hinweg unterliegt die Anzeige­wahr­scheinlichkeit überdies dem Wandel, vor allem als Folge sich ändernder sozia­ler Tole­ranz.[7]

(3)   In Deutschland wird die den Strafverfolgungsbehörden - Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz – be­kannt gewordene Kriminalität in verschiedenen Statistiken registriert (vgl. Schaubild 2).[8] Was, durch wen wie zu erfassen ist, ist in bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften geregelt. Ein System von Signier-, Konsistenz- und Plausibilitätskontrollen sorgt dafür, dass das Erhebungs- und Aufbereitungsverfahren ein hohes Maß an Verlässlichkeit aufweist.[9]

(4)   Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken messen nicht „das“ Hellfeld der Kriminalität, sondern sie messen jeweils die Ergebnisse der Tätigkeit von Poli­zei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Sie spiegeln die hier stattfindenden Prozesse der Wahrnehmung und Registrie­rung, Ausfilterung und der Bewertungsänderung wider:

·           Im Durchschnitt wird nur jede zweite polizeilich bekannt gewordene Straftat aufgeklärt.[10] Die Aufklärungsraten sind deliktspezifisch unterschiedlich hoch.[11] Die Spannweite reicht von 5% (Taschendiebstahl) bis zu über 100% (z.B. Geld- und Wertzeichenfälschung).[12]

·           Nur jeder dritte polizeilich als tatverdächtig Registrierte wird auch verurteilt (vgl. Schau­bild 3).

·           Die polizeiliche Bewertung eines Sachverhalts wird, vor allem bei schweren Straftaten, im weiteren Verfahrensgang und nach justizieller Prüfung vielfach nach unten korrigiert oder „herunterdefiniert, d.h. insgesamt tendiert die Erfassung in der Polizeilichen Kriminal­statistik (PKS) zur Über­schätzung, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der "Taten" und der "Tat­verdächtigen" als auch hinsichtlich der Schwere des Sach­verhalts (Über­bewer­tungs­tendenz).[13]

(5)   Die statistische Erfassung und Aufbereitung in den Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken besteht in einer ungewichteten Zählung der erfassten Fälle bzw. Personen (Tatver­dächtige/Verurteilte usw.). Diese quantitative, primär an den strafrechtlichen Legal­kategorien orientierte Erfassung begrenzt die Möglichkeiten einer differenzierten Analyse erheblich.[14] Beispielhaft seien erwähnt:

·           Bei numerischer Betrachtung zählt ein Ladendiebstahl so viel wie ein Mord. Gewogen kann sich folglich ein ganz anderes Bild ergeben als gezählt. Es existiert kein einheitliches Maß, mit dem Stand und Entwicklung der registrierten Kriminalität unter Berücksichtigung ihrer Schwe­re beobachtet werden könnte. Zusätzliche Merkmale, die eine Gewichtung ermöglichen, werden nur für einige Delikte und nur für einzelne Statistiken erfasst.[15]

·           Hinter den Deliktskategorien können sich höchst unterschiedliche Sachverhalte ver­bergen. So umfasst z.B. in Deutschland die Deliktsgruppe „gefährliche und schwere Kör­per­verletzung“ (§§ 224, 226 StGB), auf die zwei Drittel der in Deutschland polizeilich regi­strier­ten „Gewalt­krimi­nalität“ entfallen, sowohl die verletzungsträchtige Begehung "mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" als auch die "gemein­schaft­liche" Begehung, also die jugendtypische Konstellation bei Raufhändeln unter Gruppen ("ge­meinschaftlich") Jugendlicher, die sich im Regelfall gerade nicht durch die von der Tat­be­standsbezeichnung suggerierte besonders gefährliche Tatintention oder –ausfüh­rung auszeichnet.

Daraus folgt:

·       Hinsichtlich Umfang und Struktur (statische Betrachtung der „registrierten Kriminalität“) ist die „Hellfeld­kriminalität“ (in fast jeder Beziehung) ein nicht repräsentativer Aus­schnitt der gegen Straf­rechtsnormen verstoßenden Handlungen. Die amtlichen Statistiken geben ver­mut­lich we­der den Umfang noch die Struktur noch die differentielle Betroffenheit unter­schiedlicher Bevöl­kerungs­gruppen (nach Alter, Geschlecht, Region, ethnischer Herkunft etc.) adäquat wieder.

·       Ent­sprechendes gilt hinsichtlich der Entwicklung (dynamische Betrachtung) der „registrierten Kri­minalität“. Denn die Abhängigkeit „registrierter Krimi­nalität“ von strafrechtlicher Sozialkon­trol­le bedeutet, dass Ände­run­gen der “registrierten Kri­mi­nalität“ beruhen können auf Änderungen

  des tatsächlichen Verhaltens,

-  der Kriminalisierung (Neu- oder Entkriminalisierung) durch den Gesetzgeber,

-  der sozialen Kontrolle bzw. Anzeigebereitschaft,

-  der Verfolgungsintensität,

-  der Erfassungsgrundsätze für die Statistiken oder auf

-  Änderungen des Registrierverhaltens der statistikführenden Stellen.

„Die Annahme, die ‚Kriminalitätswirklichkeit' habe sich ebenso oder zumindest ähnlich wie die ‚registrierte‘ Kriminalität entwickelt, ist eine Schlussfolgerung, die auf der (stillschweigenden, aber zumeist unzutreffenden) Annahme beruht, sämtliche neben der Kriminalitätsentwicklung maßgebenden Einflussgrößen auf ‚registrierte‘ Kriminalität seien im Vergleichszeitraum konstant geblieben.“[16] Ohne Zusatzinformationen, insbesondere aus Dunkelfeldforschungen, bleibt unge­wiss, ob die statisti­schen Zahlen die Entwicklung der "Kriminalitätswirklichkeit" widerspiegeln oder ob sie lediglich das Ergebnis einer Verschiebung der Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld sind.

Gleichwohl sind die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken das wichtigste Erkenntnismittel für die „registrierte“ Kriminalität, also für die Kriminalität im sog. „Hellfeld“. Ihre eigentliche Bedeutung liegt darin, dass durch sie erkennbar wird,

·       durch welche Ereignisse sich die Bürgerinnen und Bür­ger beschwert oder gefährdet fühlen und deretwegen sie deshalb Anzeige erstatten,

·       wie die Instanzen der Strafverfolgung aus der Masse der ‚kriminalisierbaren‘ Sachverhalte die ‚offizielle‘ „Kriminalität“ herausfiltern und wie sie die Ermittlungsverfahren erledigen,

·       welche Sanktionen (nach Art und Höhe) wegen welcher Straftaten gegen die rechtskräftig Verurteilten verhängt werden,

·       die Zahl und die Zusammensetzung der justiziell überwachten bzw. in Freiheitsentzug befindlichen Personen.

Bei Aussagen über Umfang, Struktur und Entwicklung der „Kriminalität“, die auf diese Statistiken ge­stützt werden, sind deshalb systematische Verzerrungen durch selektive informelle oder formelle Sozialkontrolle nicht auszuschließen. Um derartige Ver­zer­rungen erken­nen zu können, ist es zum einen notwendig, die kriminalstatistischen Informa­tio­nen, soweit wie möglich, durch Befunde aus anderen Quellen, insbe­sondere aus Dunkelfeld­unter­suchungen und durch andere Datenquellen (z.B. Daten der Versicherungen, der Verkehrs­be­triebe, der Kauf­häu­ser, schulärztliche Berichte), zu ergänzen (Prinzip der Datentriangulation). Zum anderen ge­nügt es nicht, die Daten nur einer der verschie­denen Kriminal- und Strafrechtspflege­statistiken heran­zuziehen. Erforderlich ist vielmehr, die unter­schiedlichen Ausfilterungen und Be­wer­tungen – ein­schließlich der abschließenden justiziellen Be­wer­tung - durch Berücksichtigung sämt­licher rele­van­ter Informationen darzustellen, um Fehl­einschätzungen und Falschbewertungen mög­lichst zu vermeiden. Dies wurde in Deutsch­land mit dem - durch ein Expertengremium vorbereiteten und durch die Bundesregierung veröffentlichten - Ersten Periodischen Sicherheits­bericht versucht.[17]

Dunkelfelduntersuchungen ergänzen, ersetzen aber die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken nicht. Denn auch durch Täter- oder Opferbefragungen (crime surveys) lässt sich nur ein Teil des Dunkel­feldes erforschen, weil es eine Reihe von Fall- und Täter­grup­pen gibt, die sich mit dieser Methode entweder nicht oder nur mit (un‑)ver­hältnis­mäßig großem Auf­wand untersuchen lassen. Hierzu zählen insbesondere schwere For­men der Kriminalität sowie Ereig­nis­se im Privatraum von Familie und Part­ner­schaft.[18] Über Um­fang, Struktur und Entwicklung der „Kriminalität“ in ihrer Gesamtheit ist deshalb - empirisch belegt[19] - nichts bekannt. Dunkelfeldforschungen wie PKS bilden jeweils Ausschnitte ab (vgl. Schaubild 4).

II.           Umfang, Entwicklung und Struktur „registrierter Kriminalität“ in Deutschland im Überblick

2004 wurden in Deutschland bundesweit 6.633.156 Fälle von der Polizei registriert. Hinzu kommt noch eine quantitativ nicht genau zu bestimmende Menge von Verdachtsfällen, die in der PKS zwar nicht registriert werden, die aber gleichfalls Gegenstand von Ermittlungs- und Strafverfahren sind.[20] Würden auch die in der PKS nicht ausgewiesenen Verkehrsdelikte berücksichtigt, dann müsste man derzeit statt von 6,6 Mio. Fällen von rund 9 Mio. Fällen ausgehen.[21] Die auf 100.000 der Bevölkerung bezogene Häufigkeitszahl (HZ) würde also nicht mehr fast 8.000 betragen, sondern bei fast 11.000 liegen.

Die polizeilich registrierte Kriminalität (ohne Staatsschutzdelikte und ohne Vergehen im Straßen­verkehr) ist langfristig gestiegen, wie in allen westlichen Industriestaaten. Die stärksten Anstiege erfolg­ten in den 70er und 80er Jahren. Seit Mitte der 90er Jahre stagniert registrierte Kriminalität auf relativ hohem Niveau. Freilich vermitteln derartige Aussagen über „die“ Kriminalität ein Zerrbild, ver­gleichbar demjenigen, das bei einer Viehzählung entstünde, würden „Rindvieh, Schweine und Haushühner addiert werden, um aus der Gesamtsumme auf die Höhe, das Steigen und Fallen des Viehbestandes Schlüsse zu ziehen.“[22] Erforderlich sind deshalb Einzeldeliktanalysen. Diese zeigen, dass die Anstiege vor allem auf die Zunah­me der Eigentums- und Vermögensdelikte zurückgehen (vgl. Schaubild 5).[23] 

Die Zahl der im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Gewaltdelikte ist zwar ebenfalls ange­stiegen: ihr Anteil an den insgesamt registrierten Straftaten erhöhte sich von 2,7 % (1963) auf 3,2 % (2004). Dieser Anstieg beschränkt sich jedoch auf (gefährliche und schwere) Körper­ver­letzung und Raubdelikte (vgl. Schaubild 6). Die schwersten Formen, nämlich Tötungsdelikte, sind - gemessen in HZ – im Wesentlichen konstant geblieben[24] oder entwickelten sich, wie Vergewalti­gung[25], rückläufig (vgl. Schaubild 7). Auch die Häufigkeitszahl der Sexual­morde an Kindern ist in die­sem Zeitraum nicht angestiegen, sondern war rückläufig. In den letzten 18 Jahren wurden in den alten Ländern der Bundesrepublik durchschnittlich 3,3 Fälle des vollendeten Mordes aus sexu­el­len Motiven an Kindern gezählt, in den letzten fünf Jahren gar nur 1,8 Fälle. Soweit die kriminalstatistischen Daten überhaupt vergleichbar sind, zeigt sich, dass unter den europäischen Staaten Deutschland sowohl bei vollendeten als auch bei versuchten Tötungsdelikten im unteren, hinsichtlich der Vergewaltigung[26] im mittleren Bereich liegt.[27]

Aus der Zunahme polizeilich registrierter Fälle folgt nicht zwingend, dass tatsächlich mehr derartige Delikte vorgekommen sind; Hellfeld- und Dunkelfeldkriminalität können sich unter­schiedlich, ja sogar gegenläufig entwickeln.[28] Hinsichtlich der Entwicklung der Dunkelfeld­kriminali­tät fehlen in Deutschland bundesweite Ergebnisse. Von einigen Schülerbefragungen abgesehen, gibt es für Deutschland lediglich eine einzige, allerdings regional - auf eine Großstadt (Bochum) - beschränkte Studie, in der mit vergleichbarer Methode zu drei verschiedenen, jeweils mindestens 10 Jahre auseinander liegenden Messzeitpunkten (1975, 1986, 1998) Daten auch zum Anzeige­verhalten erhoben worden sind.[29] Dabei ergab sich hinsichtlich Diebstahl eine leichte Abnahme und hinsichtlich Körperverletzung eine deutliche Zunahme der Anzeigebereitschaft. 1975 war die Zahl der im Dunkelfeld verbliebenen Körperverletzungen 7,2mal so hoch wie im Hellfeld, 1998 dagegen nur noch 3,4mal so hoch (vgl. Schaubild 8); die Anzeigerate verdoppelte sich. Ob dies über Bochum hinaus gilt, ob dies vielleicht sogar bundesweit so gilt, und ob dies darüber hinaus auch für andere Deliktsgruppen gilt, lässt sich mangels entsprechender repräsentativer, bun­des­weit kontinuierlich durchgeführter Dunkelfeldforschungen nicht sagen. Würden die Bochumer Er­geb­nisse zugrundegelegt, könnte man schlussfolgern, dass der überwiegende Teil des registrier­ten Kriminalitätsanstiegs auf einer Veränderung des Anzeigeverhaltens beruht. Immerhin bestä­tigen auch zu verschiedenen Messzeitpunkten durchgeführte Schülerbefragungen, dass Gewalt­delin­quenz zwar angestiegen ist, die Anstiege im Dunkelfeld aber geringer sind als im Hellfeld.[30] Die Zunahme registrierter Gewaltdelinquenz beruht demnach zum erheblichen, vermutlich sogar zum über­wiegenden, Teil auf einer stärkeren Aufhellung des Dunkelfelds.

Weiter relativiert werden jedenfalls die kriminalstatistischen Befunde über die Zunahme von gefährlicher und schwerer Körperverletzung sowie von Raub durch Ergebnisse aus zwei neueren Aktenanalysen.[31] Sie zeigen, dass durch vermehrte Anzeigen offenbar zunehmend „minder schwere“ Fälle angezeigt und registriert werden. Beide Untersuchungen bestätigen mithin nicht die Annahme, polizeilich registrierte Gewaltkriminalität sei „schwerer“ geworden.

III.         Polizeilich ermittelte Tatverdächtige

1.            Tatverdächtige nach Alter und Geschlecht

1.1          Kriminalität ist männlich, Jugendkriminalität ist Jungenkriminalität

Von den polizeilich registrierten Straftaten wurden in Deutschland 2004 insgesamt 54,2 % aufgeklärt, wodurch 2.384.268 Tatverdächtige ermittelt werden konnten. Bezogen auf ihren Bevölkerungs­anteil sind unter den Tatverdächtigen vor allem junge Männer überrepräsentiert. Schau­bild 9 zeigt die auf jeweils 100.000 der Wohnbevölkerung bezogenen Tatverdächtigen­be­lastungs­zahlen (TVBZ) für Deutsche[32] nach Altersgruppen und Geschlecht. Ersichtlich ist, dass

·       die Alterskurven für beide Geschlechter „linksschief“ und eingipfelig sind, d.h. dass die Belastung zunächst steil ansteigt, bei der Altersgruppen der männlichen Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) ihren Gipfel erreicht und danach wieder abfällt; ab dem 35. Lebensjahr läuft sie allmählich aus,

·       die Kriminalitätsbelastung der Frauen in allen Altersgruppen erheblich geringer ist als die der jeweiligen männlichen Altersgruppe und

·       der Belastungsgipfel bei Frauen in einer jüngeren Altersgruppe liegt als bei den Männern, was überwiegend auf einer altersspezifisch unterschiedlichen Deliktsstruktur sowie der geringeren Zahl von mehrfach auffälligen Frauen beruht.

Diese Höherbelastung junger Menschen wurde in jeder Generation beobachtet (vgl. Schaubild 10). Sie gehört zum Allgemeinwissen; viele Kriminologen gehen von nahezu universeller Gültigkeit dieses Befundes aus.[33]

Relativiert wird die Überrepräsentation junger Menschen unter den Tatverdächtigen wie unter den Verurteilten, wenn Art und Schwere der verübten Delikte betrachtet werden. Der Anteil der leichten Delikte ist bei Kindern und bei Jugendlichen am höchsten (vgl. Schaubild 11). Jugendkriminalität ist überwiegend opportunistische (durch Gelegenheiten ausgelöste, nicht planvoll begangene), unprofessionelle Bagatellkriminalität. Dies ist einer der Gründe für die leichte - und häufige – Über­führung junger Menschen.

Unter dem Gesichtspunkt der Delikts­schwere müsste dagegen die Erwachsenen­kriminalität im Mittelpunkt des kriminologischen und kriminalpolitischen Interesses stehen. Erwachsene, nicht junge Menschen, sind die Täter von Organisierter Kriminalität, von Wirtschafts- und Umwelt­krimi­nalität, von Menschenhandel, von Korruption und Bestechlichkeit usw. Allein durch registrierte Wirt­schaftskriminalität werden weitaus höhere Schäden[34] verursacht als durch die gesamte son­stige polizeilich erfasste Eigentums- oder Vermögenskriminalität (vgl. Schaubild 12). 2004 ent­fielen auf Wirt­schaftskriminalität 2% aller vollendeten Fälle der Eigentums- und Vermögens­delikte (ein­schließlich Raubmord), aber 54% der registrierten Schadenssummen. Derartige Erwach­senen­delikte sind schwerer zu entdecken und schwerer nachzuweisen. Insofern ist die Überrepräsen­tation junger Menschen auch eine Folge der Unterrepräsentation von Erwachsenen.

Einen überproportionalen Anteil der Tatverdächtigen bzw. Verurteilten stellen junge Menschen allerdings auch bei Gewaltkriminalität, insbesondere bei Körperverletzung und bei Raub. Opfer dieser Gewalt­kriminalität sind freilich überwiegend Gleichaltrige (vgl. Schaubild 13 am Beispiel der gefährlichen und schweren Körperverletzung). Werden Begehungs­formen und Schäden innerhalb dieser Deliktsgruppen verglichen, zum Beispiel bei Raubdelikten, dann zeigt sich, dass durch die jugendtypischen Begehungsformen, nämlich Handtaschen- und Straßenraub, ein weitaus geringerer materieller Schaden verursacht wird als durch die typischerweise von Erwachsenen verübten Raubformen, wie Überfälle auf Geldinstitute und Geldtransporte.[35] Alterstypische Begehungsweise der Jugendlichen ist nicht der Bankraub, sondern etwa das 'Abziehen' von Schals oder anderen Fan-Erkennungszeichen der gegnerischen Seite im Fußballstadion, die gewaltsame Wegnahme von Markenkleidung, von Handys usw.

1.2          Frauenkriminalität

Frauen sind als Tatverdächtige im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil deutlich unterrepräsen­tiert. Der Frauenanteil wird auf jeder Stufe des Strafverfahrens und mit der Zunahme der Eingriffsintensität der Sanktionen immer kleiner (vgl. Tabelle 2). Dieser Befund einer insgesamt deutlich geringeren Belastung von Frauen mit „registrierter“ Kriminalität gilt international und lässt sich seit Führung amtlicher Statistiken belegen. Es gibt kein Merkmal, das so stark hinsichtlich offiziell registrierter und bestrafter Kriminalität unterscheidet wie das Merkmal „Geschlecht“.

Wie die Analyse der Deliktsstruktur von Frauen im Vergleich zu jener ihrer männlichen Altersgenossen zeigt, werden Frauen nicht nur seltener als ihre männlichen Altersgenossen registriert, sondern sie werden, wenn sie registriert werden, vor allem wegen Delikten registriert, die im Schnitt deutlich weniger schwer sind als die der Männer. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche.[36]

Der hinsichtlich der Häufigkeit der registrierten Kriminalität bestehende deutliche Geschlechter­unter­schied ist im Dunkelfeld weniger stark ausgeprägt (vgl. Schaubild 14). Kriminalität von Frauen bleibt danach zwar etwas häufiger im Dunkelfeld als die von Männern. Aber dies ist erwar­tungsgemäß, denn es handelt sich hierbei um Delikte minderer Schwere, bei denen das An­zeige­ver­halten und der Verfolgungsdruck insgesamt geringer sind. Hinzu kommt, dass es sich um Be­fra­gungsergebnisse handelt, die bei jungen Menschen gewonnen worden sind. Bei dieser Alters­gruppe ist der Geschlechterabstand auch im Hellfeld geringer. Die unterschiedliche justizielle Be­hand­lung ist deshalb wohl nur eine scheinbare. Denn bei Kontrolle von Deliktsart, Delikts­schwere und Vorstrafenbelastung verschwinden die Unterschiede bzw. werden nahezu bedeu­tungs­los.

2.            Kriminalität im Lebenslängsschnitt junger Menschen

2.1          "Normalität" (im statistischen Sinne) und Episodenhaftigkeit von Jugend­kriminali­tät

Über den Umfang der Kriminalität junger Menschen (im Hell- und im Dunkelfeld) liegen - überwiegend allerdings auf eher leichtere Kriminalität und auf leicht erreichbare Tätergruppen be­schränkte - Erkenntnisse aus Dunkelfeldforschungen (Täterbefragungen) vor. Nach deren Ergeb­nissen[37] ist Jugend­krimi­nalität, jedenfalls bezogen auf männli­che Jugendliche und auf den Gesamtbereich aller in die Befragungen einbezogenen Deliktsgruppen, im statisti­schen Sinne "normal" (vgl. Schaubild 14). "Im Schnitt über 90% der mit Befragungen erfassbaren Jungen und jungen Männer geben an (bzw. zu), mindestens einmal in ihrem seitherigen Leben, regelmäßig jedoch wiederholt, Handlungen begangen zu haben, die juristisch unter eine Strafnorm des Strafgesetz­buchs oder eines Gesetzes aus dem sog. Nebenstrafrecht ... subsumiert werden könn­ten."[38] Die übliche Scheidung in Kriminelle und Nicht­kriminelle muss danach aufgegeben werden zugunsten der Vorstellung eines Kontinuums, an dessen einem Ende die Mehrzahl der Jugend­lichen mit wenigen und leichten Delikten (einfache Diebstähle, Unterschlagung, Betrügereien, Schlägereien, Schwarz­fahren, Hausfriedensbrüche, Vandalismus, Drogenbesitz usw.) steht, an dessen anderem Ende sich relativ wenige Jugendliche mit vielen und/oder schweren Delikten befinden. Im Bereich der Massen- und Bagatellkriminalität ist Jugendkriminalität kein Minder­heiten­phänomen, sondern ein alters- bzw. entwicklungstypisches Phänomen. Diese allgemeine Verbreitung (Ubiquität) bagatellhafter oder leichter jugendtypischer Verfehlungen steht jedoch in Widerspruch zur alltagstheoretischen Annahme, Verstöße gegen Strafnormen seien immer oder doch regel­mäßig Symptome für manifeste Erziehungsdefizite. Erhebliche Unterschiede bestehen aber in Verbreitung, Struktur und Intensität. Die Verübung schwerer Delikte ist die Ausnahme; neuere Schülerbefragungen bestätigen dies eindrücklich (vgl. Schaubild 14).[39]

Es ist indes - ebenfalls im statistischen Sinne - "anormal", offiziell registriert und strafrechtlich verfolgt zu werden. Speziell für solche Straftaten, an denen vor allem junge Menschen beteiligt sind, zeigen neue Untersuchungen, dass wahrscheinlich nicht mehr als 10% aller Delinquenten auch „erwischt“ werden (vgl. oben Tabelle 1).[40] Jugendkriminalität verbleibt demnach überwiegend im Dunkelfeld, dennoch - oder gerade deshalb - kommt es in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu einer "kriminellen Karriere". "Es werden also nur wenige erwischt, fast alle aber hören auf, auch ohne verfolgt worden zu sein."[41] Die Befürchtung, Jugend­kriminalität von heute werde die Erwachsenenkriminalität von morgen sein, ist deshalb in dieser Allgemeinheit nicht be­grün­det. "Die Altersabhängigkeit der Straffälligkeit Jugendlicher und ein häufiger Spontanabbruch krimineller Aktivitäten selbst nach wiederholter offizieller Auffälligkeit stehen ... außer Frage."[42]

2.2          Mehrfach- und Intensivtäter

Unter den jugendlichen Tatverdächtigen gibt es indes eine kleine Gruppe, die häufig, auch mit schweren Straftaten und über einen längeren Zeitraum auffällt.[43] Trotz aller derzeit noch unge­klärten definitorischen Abgrenzungen dürfte davon auszugehen sein, dass diese Gruppe weni­ger als 10% aller auffälligen Jugendlichen umfasst, der aber mehr als 50% der offiziell regi­strier­ten Straf­taten Jugendlicher zur Last gelegt werden.[44] Die Situation dieser jugendlichen Mehr­fach­auffälligen ist typischerweise durch soziale und individuelle Defizite und Mängellagen gekenn­zeich­net.[45] Ähnliches hat die Bundesregierung in ihrem Ersten Periodischen Sicher­heitsbericht bereits hin­sichtlich junger Gewalttäter festgestellt: „Forschungen über die Hinter­gründe von Gewalt, insbe­son­dere Gruppengewalt, haben gezeigt, dass bei vielen jungen Menschen problematische Soziali­sations­erfahrungen sowie Ausgren­zungs­prozesse und Perspektivlosigkeit den Hintergrund für Gewalt­anwendung darstellen.“[46]

Aber auch für diese Tätergruppe gilt, dass ein Grossteil nur während einer begrenzten Altersphase mit strafjustiziell registriertem Verhalten in Erscheinung tritt.[47] Selbst intensiver handelnde Täter gehen oft nicht über ein Intervall von zwei bis drei Jahren hinaus, "fünf und mehr Jahre werden nur von einer kleinen Minderheit erreicht. Bei den gehäuft Rückfälligen im Jugendalter dauert die 'Karriere' überwiegend (nur) 7 bis 9 Jahre ... Karrieren, die das 30. Lebensjahr überdauern, sind äußerst selten; sie treten relativ gehäuft dann vor allem bei solchen Tätern auf, die schwerer verurteilt wurden und mehrfach freiheitsentziehende Strafen verbüßt haben".[48]

Retrospektiv lässt sich diese Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter gut beschreiben; prospektiv ist es jedoch derzeit (noch) nicht möglich, sie frühzeitig zu erkennen, um angemessen inter­venie­ren zu können. Denn die Belastungsmerkmale finden sich in beachtlichem Masse auch bei nicht oder nur gering Auffälligen, d.h. die Zahl der „falschen Positiven“ ist relativ (zu) hoch. „Eine eingehendere Analyse vorhandener Screeninginstrumente zeigt, dass ... (keine) Instru­men­te vorhanden sind, mit denen einzelne Jugendliche mit dem Risiko zu schwerem und gewalt­tätigem delinquentem Verhalten mit ausreichender Genauigkeit aufgespürt werden können.“[49]

3.            Junge Zuwanderer

Zu den nach wie vor ebenso intensiv wie kontrovers diskutierten Themen zählt in Deutschland die sog. Ausländer­kriminalität. Die Dichotomisierung Deutsch / Nicht-Deutsch ist freilich nicht nur deshalb untauglich, weil die Staatsangehörigkeit als solche weder ein kriminogener noch ein kriminoresistenter Faktor ist. Sie ist vor allem deshalb untauglich, weil zum einen neben der großen Gruppe von Ausländern (Anfang 2004: 7,34 Millionen bzw. 8,9% der Wohnbevölkerung) seit 1990 2,3 Millionen Aussiedler eingewandert sind, die per Status sofort die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, weil zum anderen die Zahl der eingebürgerten Ausländer erheblich zugenommen hat (geschätzt mittlerweile auf ca. 900.000). Nicht die Staatsangehörigkeit ist kriminologisch relevant, sondern Integrations­probleme, defizitäre Lebenslagen und soziale Situationen, die mit dem Zuwandererstatus verknüpft sind. Gleichwohl bleibt, weil die Kriminal­statistiken nur nach Staatsangehörigkeit differenzieren, nur die Möglichkeit, zwischen Zuwanderern mit und ohne deutschen Pass zu unterscheiden.

Zwar geht der Anteil der Zuwanderer ohne deutschen Pass an allen Tatverdächtigen seit 1994 stetig zurück. Aber weiterhin weisen sie eine höhere Kriminalitätsbelastung im Vergleich mit Deutschen auf, und zwar auch dann noch, wenn Verzerrungsfaktoren, wie Verstöße gegen das Ausländerrecht und die Tatverdächtigengruppe der Illegalen und Touristen, ausgeschlossen werden.[50] Die Beurteilung der amtlich registrierten Kriminalität von Nichtdeutschen ist dement­sprechend umstritten. Während einige Forscher vermuten, bei Kontrolle aller Verzerrungs­faktoren würde sich keine höhere Belastung ergeben, die Mehrfach­belastung sei ein Artefakt der Statistik, geht die Mehrzahl der Kriminologen von einer tatsächlich bestehenden höheren Belastung (zumindest einiger Gruppen) von Nichtdeutschen aus.[51] Eine eindeutige empirische Klärung all dieser Fragen steht noch aus; soweit ersichtlich wurden bislang in keiner Untersuchung sämtliche Verzerrungsfaktoren, insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage und der sozialen Kontrolle, methodisch hinreichend berücksichtigt.

In den Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sind Aussiedler, also Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die in den letzten Jahren vor allem aus osteuropäischen Staaten zugewandert sind, nicht gesondert ausgewiesen. Über ihre Kriminalitätsbelastung lässt sich demnach derzeit noch keine auf Kriminalstatistiken gestützte Aussage machen. Örtlich bzw. regional beschränkte Untersuchungen lieferten ein zunächst uneinheitliches Bild. Inzwischen liegen umfassendere Befunde vor.[52] Die jüngste, nach Altersgruppen differenzierte Analyse der Kriminologischen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts Freiburg i.Br.[53] zeigt allerdings, dass sich die Straftatenproblematik auf junge männliche Spätaussiedler der "letzten Welle" ab Mitte der neunziger Jahre konzentriert. "Während sich die Prävalenzraten, d. h. die auf die Personengruppen bezogenen Auffälligkeiten, der Aussiedler in der zweiten Hälfte der 80er Jahre nur wenig von denjenigen der sonstigen Deutschen unterschieden, gab es in der ersten Hälfte der 90er Jahre einen deutlichen Anstieg. Er ging überwiegend auf die seit 1991 zugezogenen jungen Spätaussiedler zurück, und innerhalb dieser Gruppe wiederum besonders auf diejenigen jungen männlichen Personen, die aus der ehemaligen Sowjetunion kamen."[54] Auch bei der Aussiedlerkriminalität wird deutlich, dass nicht die Staatsangehörigkeit "kriminell" werden lässt, sondern dass hierfür insbesondere ungelöste Integrationsprobleme von Bedeutung sind.

4.            Entwicklung der Jugendkriminalität

Wie die polizeilich registrierten Fallzahlen, so sind auch die Zahlen polizeilich ermittelter Tatverdächtiger gestiegen. Allerdings zeigt die nach Altersgruppen differenzierte Analyse der TVBZ, dass die "registrierte" Kriminalität der (deutschen) Jugendlichen, der Heranwach­senden und der Jung­erwach­senen nicht nur – erwartungsgemäß (vgl. Schaubilder 9 und 10) - wesentlich höher ist als die der Erwachsenen, sondern seit Anfang der 90er Jahre auch deutlich angestiegen ist (vgl. Schaubild 15).[55] Diese anhand der Daten der PKS ablesbare Entwicklung wird indes durch die Daten der Strafverfolgungsstatistik (StVerfStat) nur teilweise bestätigt (vgl. Schaubild 16). Zwar sind, insbesondere bei Raub und bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung, auch die Verurteiltenbelastungszahlen (VBZ) angestiegen, aber bei weitem nicht in dem Maße wie die TVBZ. Die Schere zwischen TVBZ und VBZ wurde auch hier immer größer (vgl. Schaubild 17 zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung bei Jugendlichen und Heranwachsenden).

Diese Auseinanderentwicklung von TVBZ und VBZ ist erklärungsbedürftig. Für Eigentums­delikte liegt die Vermutung nahe, diese Diskrepanz sei Folge der Zunahme von vermehrten Ver­fah­rens­ein­stellungen.[56] Bei den gravierenden Deliktsformen, insbesondere bei Gewalt­krimi­nalität, dürfte dies freilich keine hinreichende Erklärung sein. Allein mit vermehrter Einstellung staatsanwalt­schaftlicher Ermittlungsverfahren lässt sich dieser Befund in diesem Ausmaß jedenfalls nicht erklären, denn auch bei Jungerwachsenen und (teilweise) bei Vollerwachsenen öffnet sich die Schere zwischen TVBZ und VBZ. Als Erklärung kommen vor allem folgende Möglichkeiten in Betracht:

·       Zunahme vor allem im Bereich der minder schweren Delikte, die vermehrt aus Oppor­tuni­täts­grün­den eingestellt werden, deshalb also nicht zur Verurteilung gelangen.[57] Dass zumindest ein Teil der Zunahme polizeilich registrierter Gewaltkriminalität darauf be­ruhen dürfte, dass ver­mehrt minder schwere Delikte angezeigt werden, zeigen die bereits er­wähn­ten Aktenanalysen des KFN und der Kriminologischen Forschungsgruppe der Baye­ri­schen Polizei im Bayerischen Lan­deskriminalamt.[58] Freilich wäre dann zu erwarten gewesen, dass vermehrt aus Op­por­tuni­täts­gründen eingestellt wird. Erwartungswidrig stellte indes die For­schungs­gruppe der Bayeri­schen Polizei fest, dass nicht die Opportunitätseinstellungen, son­dern vor allem der Anteil der mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellten Ermitt­lungs­verfah­ren deutlich zugenom­men hat.[59] Diese Befunde deuten da­rauf hin, dass vermehrt nicht nur min­der schwere, sondern vor allem solche Vorfälle an­ge­zeigt werden, bei denen zwar die Tat­be­tei­lig­ten bekannt sind, aber der Tathergang und seine strafrechtliche Relevanz unklar bleibt.

·       Der Befund, dass nicht die Einstellungen aus Opportunitätsgründen, sondern die Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts zugenommen haben, lässt freilich auch die Interpretation zu, dass es zu einer Änderung der polizeilichen Verdachtsschöpfung und Bewer­tung gekom­men ist, in deren Folge vermehrt auch leichtere oder hinsichtlich der Strafbarkeit frag­liche Fallkonstellationen erfasst wurden.

Welche dieser beiden Erklärungsmöglichkeiten zutrifft, ist derzeit noch offen. Fest steht aber, dass ein Teil, wenn nicht gar ein erheblicher Teil der Zunahme der Kriminalitätsbelastung junger Menschen im Bereich der Gewaltkriminalität auf einem veränderten Anzeigeverhalten beruht, durch das vermehrt vor allem minder schwere Delikte zur Anzeige kommen.

IV.          Die gegenwärtige Kriminalpolitik des „tough on crime“ im Lichte der kriminolo­gi­schen Forschung

In Teilen der Medien, der Öffentlichkeit wie der Politik scheint Kriminalität freilich anders wahrgenommen zu werden. Denn plakativ wird vertreten:

·       Kriminalität steigt besorgniserregend.

·       Besonders besorgniserregend ist der überproportional hohe Anteil junger Tatverdächtiger.

·       Ganz besonders besorgniserregend ist, dass der Anteil der jungen Tatverdächtigen – vor allem der Kin­der und Jugendlichen – stärker zugenommen hat als der aller anderen Altersgruppen (die „Täter werden immer jünger“).

·       Dramatisch zugenommen hat die Gewaltkriminalität insbesondere bei den jungen Tatver­dächtigen; vor allem bei diesen weist sie auch eine „neue“ Qualität auf („Springerstiefel“ ins Gesicht).

·       Schärfere Gesetze und härtere Urteile sind erforderlich, um dieser Ent­wicklung wirksam zu begegnen:  „tough on crime“!

Diese Wahrnehmung beruht auf einem undifferenzierten und unzutreffenden Verständnis der krimi­nalstatistischen Befunde. Die hieran anknüpfenden kriminalpolitischen Forderungen stehen in Widerspruch zu den Befunden der Sanktionsforschung. Diese hat nämlich u.a. festgestellt:

·       Es gibt keinen empirischen Beleg für die Annahme, durch härtere Sanktionen messbar bessere Legal­bewährungsraten erzielen zu können.

·       Nach härteren Sanktionen sind die Rückfallraten bei vergleichbaren Tat- und Tätergruppen eher höher.

·       Je früher und je konse­quenter auf einen bestimmten Delikttyp strafend rea­giert wird, desto größer wird die Wahr­schein­lichkeit, dass die krimi­nelle Karriere verlängert wird.

Der Fehler einer solchen Jugendkriminalpolitik, wie sie derzeit wieder von einigen Politikern propagiert wird, liegt in der Überschätzung der Möglichkeiten des Strafrechts und der Verkürzung von Kriminalpolitik auf Strafrechts­politik. Kriminalpolitik ist aber mehr und etwas anders als nur Politik mit den Mitteln des Strafrechts und Strafprozessrechts. Kriminalpolitik bedeutet vor allem, die Entstehungsbedingungen von Kriminalität in den Blick zu nehmen und günstiger zu gestalten. Soziale Gestaltung lässt sich nicht auf soziale Kontrolle, noch weniger auf Sozialkontrolle durch Strafe, auf Strafrecht, reduzieren. Würde die Politik stattdessen Kriminalpolitik mehr als Aufgabe sozialer Gestaltung begreifen, dann würde der Blick auf alterna­tive Träger, Mittel und Strategien gelenkt, und noch mehr auf das, was allemal sinnvoller ist: auf Prä­vention.

V.            Zusammenfassung

1.            Polizeilich registrierte Kriminalität ist ein von Struktur und Intensität strafrechtlicher Sozial­kon­trolle abhängiger Sachverhalt. Registrierte Kriminalität ist deshalb kein repräsentativer Aus­schnitt aus der Gesamt­menge aller gegen Strafrechtsnormen verstoßenden Handlungen. Die amt­lichen Statistiken geben ver­mut­lich weder den Umfang noch die Struktur noch die differentielle Betroffenheit unter­schiedlicher Bevölkerungs­gruppen adäquat wieder. Ent­spre­chendes gilt hin­sicht­lich der Kriminalitäts­entwicklung. Die Annahme, die ‚Kriminalitätswirk­lichkeit' habe sich ebenso oder zumindest ähnlich wie die ‚registrierte‘ Kriminalität entwickelt, ist eine Schluss­folgerung, die auf der (stillschweigenden, aber zumeist unzutreffenden) An­nah­me beruht, sämtliche neben der Kriminalitätsentwicklung maßgebenden Einfluss­größen auf ‚registrierte‘ Kriminalität seien im Vergleichszeitraum konstant geblieben.

2.            Polizeilich registrierte Kriminalität ist in Deutschland angestiegen. Die stärksten Anstie­ge er­folg­ten in den 70er und 80er Jahren. Seit Mitte der 90er Jahre stagniert registrier­te Krimi­nalität auf relativ hohem Niveau. Die Einzeldeliktanalyse zeigt, dass die Anstie­ge vor allem zurückgingen auf Eigentums­delikte. Auf schwerere Formen der Gewaltdelikte entfallen ca. 3% der polizeilich registrierten Kriminalität. Die schwersten Formen der Ge­walt­delikte – Mord, Tot­schlag, Vergewaltigung – sind seit Anfang der 70er Jahre rückläufig.

3.            Unter den Tatverdächtigen sind junge Menschen überproportional vertreten. Junge Men­schen weisen allerdings in jeder Gesellschaft und zu allen Zeiten eine deutliche höhere Belastung mit registrierter Kriminalität auf als Erwach­sene. In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft nimmt inzwischen die „Kriminalität der Alten“ deutlich zu.

4.            Die Höherbelastung junger Menschen mit registrierter Krimi­nalität setzt sich nicht weit in das Voll­erwach­senenalter hinein fort, sie bleibt vielmehr für die Mehrzahl der jungen Menschen Epi­sode im Rahmen ihres Reifungs- und Anpas­sungs­prozesses. Jugend­kriminalität ist regel­mäßig nicht Einstieg in eine „krimi­nelle Karriere“, schon gar nicht ist dies der Ladendiebstahl.

5.            Jugendkriminalität ist überwiegend opportunistische (durch Gelegenheiten ausgelöste, nicht planvoll begangene), unprofessionelle Bagatellkriminalität. Das ist der Grund für die leichte - und häufige – Über­führung junger Menschen. Unter dem Gesichtspunkt der Delikts­schwere müsste die Erwachsenen­kriminalität im Mittelpunkt stehen. Erwachsene, nicht junge Men­schen, sind die Täter von Organisierter Kriminalität, von Wirtschafts- und Umwelt­krimi­nali­tät, von Menschenhandel, von Korruption und Bestechlichkeit usw. Allein durch regi­strier­te Wirt­schaftskriminalität werden weitaus höhere Schäden verursacht als durch die gesamte sonsti­ge polizeilich erfasste Eigentums- oder Vermögenskriminalität. Derartige Erwachse­nen­delik­te sind schwerer zu entdecken und schwerer nachzuweisen. Insofern ist die Über­repräsen­tation junger Menschen auch eine Folge der Unterrepräsentation von Erwachsenen.

6.            Seit Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts nimmt polizeilich registrierte Jugend­krimi­nalität deutlich zu, insbesondere auch die registrierte Gewaltkriminalität. Diese aus den amtlichen Statistiken ersichtlichen Veränderungen spiegeln indes die Realität teilweise verzerrt wieder. Ein erheblicher Teil der Zunahme polizeilich registrierter Gewaltkriminalität dürfte auf einer Änderung des Anzeigeverhaltens beruhen. Es werden offenbar vermehrt minder schwere Fälle angezeigt.

7.            Das in Politik und Medien teils vermittelte Bild, ältere Menschen seien durch gewalt­tätige Jugendliche bedroht, trifft nicht zu. Tatverdächtige und Opfer gehören über­wiegend dersel­ben Alters­gruppe an. Wenn es eine Asymmetrie in der Gefährdungs­struktur gibt, dann der­art, dass junge Men­schen durch Übergriffe von Erwachsenen gefährdet sind. Unter Berück­sich­tigung auch der familiären Gewalt sind junge Menschen weitaus häufiger Gewaltopfer als Gewalt­täter. Nicht nur als Täter, sondern vor allem als Opfer verdienen junge Menschen unsere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.

8.            Jugendkriminalität ist weitaus überwiegenden Jungenkriminalität. Die Belastung junger Mädchen und Frauen ist wesentlich geringer als die ihrer männlichen Altersgenossen. Die Situation von überproportional kriminalitätsbelasteten Tätergruppen (Zuwanderer, Mehrfachauffällige) deutet darauf hin, dass hier problematische Sozialisationserfahrungen, indi­vi­duelle und soziale Mängellagen sowie Per­spektiv­losigkeit vielfach den Hintergrund von Krimi­nalität bilden.

9.            Jugendkriminalität ist weit überwiegend „normal“ (im statistischen Sinne) und episodenhaft. Lediglich eine kleine Gruppe junger Menschen – weniger als 10% der registrierten Jugend­lichen - fällt durch mehrfache Straftat­bege­hung oder durch die Dauer der Regi­strierung auf. Prognostisch ist es noch nicht gelungen, diese Intensiv­täter von den Jugendlichen zu unter­scheiden, die eine Spontanbewährung aufweisen. Konzepte der „selective incapacitation“ gehen deshalb auf Kosten einer unverant­wort­baren hohen Zahl zu Unrecht Identifizierter (falscher Positiver). Sinn­voller als individual-repressive Strategien sind präventive Strategien, d.h. als gefährdend erkannte Soziali­sation­sbedingungen zu ändern und protektive Faktoren zu stärken. Denn kennzeichnend für diese Gruppe sind typischerweise soziale und indivi­duelle Defizite und Mängellagen.

10.       In der gegenwärtigen kriminalpolitischen Diskussion wird immer wieder der Ruf nach Erwei­terung und Ver­schärfung des (Jugend-)Strafrechts erhoben. Diese Forderungen werden durch die empirische For­schung nicht gestützt. Die Forschung hat nämlich u.a. festgestellt:

·       Es gibt keinen empirischen Beleg für die Annahme, durch härtere Sanktionen messbar bessere Legal­bewährungsraten erzielen zu können.

·       Nach härteren Sanktionen sind die Rückfallraten bei vergleichbaren Tat- und Täter­gruppen eher höher.

·       Je früher und je konse­quenter auf einen bestimmten Delikttyp strafend rea­giert wird, desto größer wird die Wahr­schein­lichkeit, dass die krimi­nelle Karriere verlängert wird.

·       Klagen über kriminelle Jugendliche sind alt. Statt zu klagen, sollte gefragt werden: Wie ge­stalten wir verantwortungsbewusst die Zukunft unserer Jugend? Jedenfalls nicht dadurch, dass wir in den Bau von mehr Gefängnissen investieren. In Menschen, in die Zukunft der jungen Men­schen, gilt es zu investieren, nicht in Gefängnismauern.

 

 

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Tabellen

Tabelle 1: Verteilung der Delikte im Dunkelfeld, Hellfeld und Kontrollfeld nach Reichweite der Information und des Deliktstypus (in % der Delikte; N = 1.912); Delinquenzbefragung bei 13-17-jährigen deutschen Jugendlichen in Bielefeld und Münster 1986/87. 20

Tabelle 2: Tatverdächtige, Verurteilte sowie Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2003 mit Vergleich zu 1984, nach Geschlecht.   Früheres Bundesgebiet (2003 mit Gesamtberlin) 21

 

Tabelle 1:       Verteilung der Delikte im Dunkelfeld, Hellfeld und Kontrollfeld nach Reichweite der Information und des Deliktstypus (in % der Delikte; N = 1.912); Delinquenzbefragung bei 13-17-jährigen deutschen Jugendlichen in Bielefeld und Münster 1986/87

 

Gesamt
delinquenz

(N= 1.912 = 100 %)

Absolutes Dunkelfeld
(N = 529)


27,7 %

Gesamtes Hellfeld
(N = 1.383= 100 %)

Reichweite der Information bis zu..
 Freunden (N = 690)

36,1 %

49,9 %

Kontrollfeld
(N = 648= 100 %)

Eltern (N = 434)

22,7 %

31,4 %

67,0 %

Lehrern/Vorgesetzten (N = 127)

6,6 %

9,2 %

19,6 %

Polizei (N = 87)

4,6 %

6,3 %

13,4 %

anderen (N = 45)

2,3 %

3,2 %

---  

Quelle:            Karstedt-Henke/Crasmöller, Informationen über Delinquenz im informellen Netzwerk Jugendlicher, in: Kaiser/Kury/Albrecht (Hrsg.), Kriminologische Forschung in den 80er Jahren, Kriminologische Forschungsberichte, Bd 35/2 (1988), S. 709.

 


Tabelle 2:       Tatverdächtige, Verurteilte sowie Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 2003 mit Vergleich zu 1984, nach Geschlecht.             
Früheres Bundesgebiet (2003 mit Gesamtberlin)

 


männlich


weiblich

%-Anteil weiblich

Vergleich
1984

Strafmündige Wohnbevölkerung (1.1.2003)

28.530.514

30.361.307

51,6

52,8

Strafmündige Tatverdächtige
(ohne Vergehen im Straßenverkehr)

1.380.921

424.126

23,5

23,6

Verurteilte (ohne Verkehr)

439.529

101.490

18,8

19,9

Darunter (jeweils ohne Verkehr):

 

 

 

 

Zu freiheitsentziehenden Sanktionen Verurteil­te

129.181

16.566

11,4

10,0

davon: mit Strafaussetzung zur Bewährung

74.511

11.405

13,3

13,4

zu stationären Sanktionen Verurteilte

54.670

5.161

8,6

6,6

Untersuchungsgefangene

31.635

2.779

8,1

6,6

Strafgefangene (31.3.)

49.098

2.477

4,8

3,4

Sicherungsverwahrte (31.3.)

306

0

0,0

0,5

 

Legende:

Strafmündige Tatverdächtige: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat das 14. Lebensjahr vollendet haben und nach dem polizeilichen Ermittlungser­gebnis aufgrund zureichen­der tatsächli­cher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-)Tat began­gen zu haben. Nicht erfasst  sind Straßenverkehrs- und Staatsschutzdelikte.

Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geld­strafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstraf­recht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erzie­hungsmaßregeln geahndet wurde. Unberücksichtigt blieben Verurteilungen wegen Vergehen im Straßenverkehr.

Zu freiheitsentziehenden Sanktionen Verurteilte: Zu Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) insgesamt.

Zu stationären Sanktionen Verurteilte: Nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheits­strafe, nicht zur Bewährung ausgesetzter Strafarrest, nicht zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe, Jugendarrest, Fürsor­geerziehung bzw. Heimerziehung gem. § 12 JGG.

Strafgefangene: In den Justizvollzugsanstalten am 31.3.2003 einsitzende Strafgefangene (Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verbüßende Personen) einschl. der wegen Vergehen im Straßenverkehr Verurteilten.

U-Haft: In der Strafverfolgungsstatistik erfasste Personen – Abgeurteilte einschl. Personen mit Entscheidungen gem. § 59 StGB und § 27 JGG - mit vorangegangener Untersuchungshaft.

Sicherungsverwahrte: Am 31.3.2003 in Sicherungsverwahrung befindliche Personen.

Datenquellen:   Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik 1984, 2003. 
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10, Reihe 3: Strafverfolgung 1984; Strafverfolgung 2003;              
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie 10, Reihe 4: Strafvollzug 1984; Fachserie 10, Reihe 4.1: Strafvollzug – Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen am 31.3.2003.

 

 

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Schaubilder

 

Schaubild 1:    Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt  Befragung in Ravensburg/Weingarten 1994 (Mehrfachnennungen möglich, 585 Delikte) 25

Schaubild 2:    Übersicht über die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken in der Bundesrepublik Deutschland. 26

Schaubild 3:    Polizeilich registrierte Straftaten und ermittelte Tatverdächtige im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle (Trichtermodell).  Deutschland, alte Länder mit Gesamtberlin, 2003. Verbrechen und Vergehen insgesamt, ohne Straftaten im Straßenverkehr. Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr registrierten strafmündigen Tatverdächtigen. 27

Schaubild 4:    Absolutes Dunkelfeld, durch Dunkelfeldforschungen zu untersuchendes (relatives) Dunkelfeld sowie das Hellfeld der polizeilich registrierten Kriminalität in ihren vermuteten Relationen zueinander (Modell) 29

Schaubild 5:    Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle (insgesamt, Eigentums- und Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität)   Bundesrepublik Deutschland insgesamt (ab 1993 mit neuen Ländern), 1963 .. 2004. 30

Schaubild 6:    Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität.  Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder), 1963 .. 2004. 31

Schaubild 7:    Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Straftaten insgesamt sowie der registrierten Tötungs- und Sexualdelikte – Index 1971=100. Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 einschließlich Gesamtberlin, ab 1993 einschließlich der neuen Länder), 1971 .. 2004. 32

Schaubild 8:    Entwicklung der absoluten Zahlen angezeigter und nicht angezeigter Körperverletzungen in den Untersuchungen Bochum I bis Bochum III (1975/1986/1998) 33

Schaubild 9:    Tatverdächtigenbelastungszahlen für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppen. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004. 34

Schaubild 10:  Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte nach Altersgruppen.  Verurteiltenbelastungszahlen.  Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland (alte Länder) 35

Schaubild 11:  Relatives Gewicht der leichten Delinquenz nach Altersgruppen und Geschlecht. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004. 36

Schaubild 12:  Wirtschaftskriminalität im Vergleich  Anteil der Fälle und Anteil der Schadenssummen.  Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004. 37

Schaubild 13:  Täter-Opfer-Altersbeziehung bei den Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie bei Körperverletzung mit Todesfolge (Baden-Württemberg 2003) 38

Schaubild 14:  Dunkelfeldkriminalität - Prävalenzraten delinquenten Verhaltens in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht.   KFN-Schülerbefragung 2000 (Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Friesland, jeweils 9. Jahrgangsstufe; gewichtete Daten; gültige N=9.829) 39

Schaubild 15:  Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (deutsche Tatverdächtige pro 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung), Straftaten insgesamt ohne Straßenverkehr  Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin. 40

Schaubild 16:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (pro 100.000) nach Altersgruppen.  Verbrechen und Vergehen insgesamt (ohne Vergehen im Straßenverkehr).  Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder, ab 1991 mit Gesamtberlin) 1984 .. 2004  41

Schaubild 17:  Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (Belastungszahlen je 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung)  Gefährliche und schwere Körperverletzung 1984 .. 2004  42

 


Schaubild 1:   Anzeigeverhalten in Abhängigkeit vom erlittenen Delikt                 
Befragung in Ravensburg/Weingarten 1994 (Mehrfachnennungen möglich, 585 Delikte)

Quelle:            Heinz, W.; Spiess, G.: Viktimisierung, Anzeigeerstattung und Ein­schätzung der Arbeit der Polizei durch die Bürger - Analysen anhand der Bevöl­kerungsbefragung in den Projektstädten, in: Feltes (Hrsg.): Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg - Erste Ergebnisse der wissenschaftli­chen Begleitung von drei Pilotprojekten, Holzkirchen/Obb. 1995, S. 103 (Abb. 3 – vereinfacht).

 


Schaubild 2:   Übersicht über die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken in der Bundes­republik Deutschland

Verfahrensabschnitt
(Erhebungseinheit)

Datensammlung
(veröffentlichende Stelle auf Bundesebene)

Ermittlungsverfahren

Polizeiliche Ermittlungen

(Tatverdacht:
Fall, Tatverdächtige, Opfer)

Polizeiliche Kriminalstatistik

(Bundeskriminalamt)
(seit 1953)

Entscheidung der Staatsan­walt­schaft über das Ergebnis der Ermittlungen

(Geschäftsanfall und Art der Erledigung, bezogen auf Verfahren; seit 1998 auch auf Personen)

Staatsanwaltschaftsstatistik


(
Statistisches Bundesamt)
(seit 1981)

Hauptverfahren

Strafgerichtliche Tätigkeit

(Geschäftsanfall und Form der Erledigung, bezogen auf Verfahren)

Justizgeschäftsstatistik in Strafsachen

(Statistisches Bundesamt)
(seit 1959)

Strafgerichtliche Entscheidungen

(Aburteilungen, Verurteilung,
bezogen auf Personen)

Strafverfolgungsstatistik

(Statistisches Bundesamt)
(seit 1950)

Strafvollstreckung/Strafvollzug

Strafaussetzung zur Bewährung

(mit Unterstellung unter haupt­amtlichen Bewährungshelfer)
(Erlass/Widerruf der Strafaussetzung,
bezogen auf Probanden)

Bewährungshilfestatistik

(Statistisches Bundesamt)
(seit 1963)

Vollzug einer Freiheitsstrafe

(Zahl und Art der Justiz­vollzugs­anstalten, Belegung, Belegungs­fähigkeit, demo­graphische Merkmale der Gefangenen)

Strafvollzugsstatistik

(Statistisches Bundesamt)
(seit 1961)

 

 


Schaubild 3:   Polizeilich registrierte Straftaten und ermittelte Tatverdächtige im Prozess strafrechtlicher Sozialkontrolle (Trichtermodell).
Deutschland, alte Länder mit Gesamtberlin, 2003. Verbrechen und Vergehen insgesamt, ohne Straftaten im Straßenverkehr.
Absolute Zahlen und Relation zu der Zahl der im selben Jahr registrierten strafmündigen Tatverdächtigen

 

Legende:

Polizeilich bekannt gewordene Fälle: Jede polizeilich registrierte Straftat, aber ohne Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz- und Straßenverkehrsdelikte.

Aufgeklärte Fälle: Straftaten, für die nach dem polizeilichen Ermittlungs­ergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdäch­tiger festgestellt worden ist.

Strafmündige Tatverdächtige: Personen, die zum Zeitpunkt der Tat das 14. Lebensjahr vollendet haben und nach dem polizeilichen Ermittlungser­gebnis aufgrund zureichen­der tatsächli­cher Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-)Tat began­gen zu haben.

Abgeurteilte: Abgeurteilte i.S. der Strafverfolgungsstatistik sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfah­ren nach Eröff­nung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig ab­geschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Per­sonen, gegen die andere Entschei­dungen (Freispruch, Einstellung des Strafverfah­rens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßre­geln der Besserung und Sicherung so­wie Überweisung an den Vor­mundschaftsrichter gemäß § 53 JGG) getroffen worden sind. Da in der Polizeilichen Kriminalstatistik Verkehrsdelikte nicht registriert werden, wurden hier nur Abgeurteilte ohne Vergehen im Straßenverkehr berücksichtigt.

Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geld­strafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstraf­recht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erzie­hungsmaßregeln geahndet wurde. Unberücksichtigt blieben Verurteilungen wegen Vergehen im Straßenverkehr.

Zu ambulanten Sanktionen Verurteilte: Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht: Geldstrafe, Strafausset­zung zur Bewährung bei Freiheitsstrafe sowie bei Strafarrest; bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht: ambulante Erziehungsmaß­regeln (Weisungen), ambulante Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen), zur Bewäh­rung aus­ge­setz­te Jugend­strafe.

Zu stationären Sanktionen Verurteilte: Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht: Nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheits­strafe, nicht zur Bewährung ausgesetzter Strafarrest. Nach Jugendstrafrecht: unbedingte Jugendstrafe, Jugendarrest, Fürsor­geerziehung bzw. Heimerziehung gem. § 12 JGG.

Die Gegenüberstellung der Daten von PKS und Strafverfolgungsstatistik (StVStat) zeigt lediglich die ungefähren Größenordnungen des Ausfilterungsprozesses. Denn es handelt sich weder bei den Daten der PKS über bekannt gewordene und aufgeklärte Fälle um Untermengen, noch sind die Verurteilten eine Untermenge der Tatverdächtigen desselben Jahres.

-    Wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume und Erfassungsgrundsätze stammt nur ein Teil der Verurteilten aus den Tatverdächtigen desselben Berichtsjahres.

-    Die Abgrenzung der Ausweise über Tatverdächtige und Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) ist nicht völlig identisch.

-    Die als Bezugsgröße dienende Zahl der Tatverdächtigen ist etwas zu niedrig. Wie aus der StA-Statistik hervorgeht, werden nur rd. 80 % der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter von der Polizei eingeleitet. In der PKS sind insbesondere nicht berücksichtigt die von der Staatsanwaltschaft unmittelbar und abschließend bearbeiteten Vorgänge, die von den Finanzämtern (Steuervergehen) und von den Zollbehörden (außer den Rauschgiftdelikten) durchermittelten und an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Vorgänge.

Die Zahlen geben nur an, dass im Jahr 2003 5,4 Mio. Fälle polizeilich bekannt geworden und im gleichen Jahr 2,8 Mio. Fälle aufgeklärt worden sind; entsprechend geben sie an, dass 1,8 Mio. strafmündige Tatverdächtige ermittelt worden sind und im gleichen Jahr 541.019 Verurteilungen (ohne Straftaten im Straßenverkehr) erfolgten. Da es sich nicht um Untermengen handelt, können auch keine Anteile berechnet werden. Die Angaben an der rechten Seite des "Trichters" sind dementsprechend nicht als Prozentsätze zu verstehen, sie dienen lediglich dazu, die Größen­ordnungen zu verdeutlichen.

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003;
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3: Strafverfolgungsstatistik 2003 (eigene Berechnungen).

 


Schaubild 4:   Absolutes Dunkelfeld, durch Dunkelfeldforschungen zu untersuchendes (relatives) Dunkelfeld sowie das Hellfeld der polizeilich registrierten Kriminalität in ihren vermuteten Relationen zueinander (Modell)


 


Legende:

1)      Die Schnittmenge zwischen relativem Dunkelfeld und PKS sind angezeigte und registrierte sowie in crime surveys berichtete Straftaten.

*)      angezeigte und registrierte, nicht in crime surveys erfasste Kriminalität (z.B. „opferlose“ Straftaten, Straftaten gegen z.B. Reisende, Kinder oder Randgruppen, vollendete Tötungsdelikte).

**)    z.B. durch crime surveys aufgehelltes Dunkelfeld = insbesondere Massenkriminalität von eher geringer Schwere mit in der Regel Privatpersonen als Opfer.

Quelle:            Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003; S. 8.

 

 


Schaubild 5:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Fälle (insgesamt, Eigentums- und Vermögensdelikte, Gewaltkriminalität)    
Bundesrepublik Deutschland insgesamt (ab 1993 mit neuen Ländern), 1963 .. 2004

 

Legende:

Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf je100 000 Einwohner           
HZ = (erfasste Fälle x 100.000) / Wohnbevölkerung

Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Unterschlagung: Schlüsselzahlen ****, 5100, 5300 und 6740 der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Gewaltkriminalität: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden seit 1983 folgende Straftaten bzw. -gruppen zum Oberbegriff "Gewaltkriminalität" zusammengefasst (Stand nach Inkrafttreten des 6. StrRG):

-    Mord (§ 211 StGB),

-    Totschlag und Tötung auf Verlangen (§§ 212, 213, 216 StGB),

-    Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB),

-    Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249-252, 255, 316a StGB),

-    Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 227, 231 StGB),

-    Gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224, 226, 231 StGB),

-    Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB),

-    Geiselnahme (§ 239b StGB),

-    Angriff auf den Luftverkehr (§ 316c StGB).

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1963 .. 2004 (eigene Berechnungen).

 

 


Schaubild 6:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Gewaltkriminalität.
Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder), 1963 .. 2004


 

 


Legende:

Häufigkeitszahl (vgl. Schaubild 5).

Gewaltkriminalität (vgl. Schaubild 5):

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1963 .. 2004 (eigene Berechnungen).

 

 


Schaubild 7:   Entwicklung der Häufigkeitszahl polizeilich registrierter Straftaten insgesamt sowie der registrierten Tötungs- und Sexualdelikte – Index 1971=100.
Bundesrepublik Deutschland (ab 1991 einschließlich Gesamtberlin, ab 1993 einschließlich der neuen Länder), 1971 .. 200
4


 


Legende:

Mord und Totschlag insg.: Schlüsselzahlen 0100 (Mord § 211 StGB) + 0200 (Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB) der PKS.

Raubmord: Schlüsselzahl 0110 (Mord i.Z.m. Raubdelikten) der PKS.

Mord in Zusammenhang mit Sexualdelikten: Schlüsselzahl 0120 (Mord i.Z.m. Sexualdelikten) der PKS.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: Schlüsselzahl 1110 (Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2, 3 und 4, 178 StGB) der PKS. Vor 1998: Vergewaltigung § 177 StGB; 1998: Vergewaltigung, besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung § 177 Abs. 3 und 4 StGB.

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1971 .. 2004 (eigene Berechnungen).

 

 


Schaubild 8:   Entwicklung der absoluten Zahlen angezeigter und nicht angezeigter Körperverletzungen in den Untersuchungen Bochum I bis Bochum III (1975/1986/1998)

 

Datenquelle:    Schwind, H. D., Fetchenhauer, D., Ahlborn, W.; Weiß, R.: Kriminalitätsphänomene im Langzeit­vergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt, Neuwied/Kriftel 2001, S. 142

 

 


Schaubild 9:   Tatverdächtigenbelastungszahlen für Deutsche nach Geschlecht und Altersgruppen.
Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004

 

Legende:

Tatverdächtigenbelastungszahl ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen – je Altersklasse – bezogen auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Altersklasse.

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004, Daten zu Tab. 40 (Berechnungen des Verf.).                 

 

 


Schaubild 10: Wegen Verbrechen und Vergehen Verurteilte nach Altersgruppen.                
Verurteiltenbelastungszahlen. 

Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland (alte Länder)

 


Legende:

Bundesrepublik Deutschland:          
1960 ohne Saarland und Berlin; 
1970, 1970, 1980, 1990 alte Länder mit Westberlin;                         
2000, 2003 alte Länder mit Gesamtberlin.

Verbrechen und Vergehen: ab 1960 ohne Vergehen im Straßenverkehr.

Verurteiltenbelastungszahl ist die Zahl der Verurteilten – je Altersklasse – bezogen auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Altersklasse.

Datenquelle:    eig. Berechnung nach:              
Statistik des Deutschen Reichs, NF, Bd. 139, Berlin 1902, Tabelle III; Statistik des Deutschen Reichs, NF, Bd. 429, Kriminalstatistik für das Jahr 1930, 7 f.;         
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie A: Bevölkerung und Kultur, Reihe 9: Rechtspflege II. Strafverfolgung 1960, 1970;   
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Fachserie 10. Rechtspflege. Reihe 3: Strafverfolgung 1980, 1990, 2000, 2003.

 

 


Schaubild 11: Relatives Gewicht der leichten Delinquenz nach Altersgruppen und Geschlecht. Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004

 

 

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004 (eigene Berechnungen)

 

 


Schaubild 12: Wirtschaftskriminalität im Vergleich               
Anteil der vollendeten Fälle und Anteil der Schadenssummen bei vollendeten Fällen.                      
Bundesrepublik Deutschland insgesamt, 2004


 


Legende:

Wirtschaftskriminalität: Summenschlüssel 8930 der Polizeilichen Kriminalstatistik.

vollendete Straftaten mit Schadenserfassung: Mord im Zusammenhang mit Raubdelikten, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Diebstahl, Betrug, Veruntreuungen, Unterschla­gung, Insolvenzstraftaten, Erpressung, Straftaten nach dem Aktiengesetz, Genossenschafts­gesetz, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) u.a., Delikte im Zusammenhang mit ille­galer Beschäftigung, Straftaten in Verbindung mit Bankgewerbe und Wertpapiergesetz, Straftaten gegen Urheberrechts­bestim­mungen.

Schaden: Schaden i.S. der PKS ist der Geldwert des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen. Falls kein Schaden feststellbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von Euro 1,--. Dies gilt auch, wenn bei einem vollendeten Vermögensdelikt nur eine Vermögensgefährdung eingetreten ist. Wenn ein Betrugsschaden gleichzeitig Insolvenzschaden ist, ist der volle Schaden (ab 01.01.1994) bei den Insolvenzstraftaten zu erfassen. Beim dazugehörigen Betrugsdelikt ist dagegen ein Schaden von Euro 1,-- zu erfassen. Schaden wird in der PKS nur für die vollendeten Fälle ausgewiesen.

Datenquelle:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2004, Daten zu Tab. 7 (eigene Berechnungen).

 

 


Schaubild 13: Täter-Opfer-Altersbeziehung bei den Delikten der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie bei Körperverletzung mit Todesfolge (Baden-Württemberg 2003)

 


 


Datenquelle:    Eigene Sonderauswertung anhand der Daten für die Polizeilichen Kriminalstatistik Baden-Württemberg 2003.

 

 


Schaubild 14: Dunkelfeldkriminalität - Prävalenzraten delinquenten Verhaltens in den letzten 12 Monaten, nach Geschlecht.    
KFN-Schülerbefragung 2000 (Hamburg, Hannover, Leipzig, München, Friesland, jeweils 9. Jahrgangsstufe; gewichtete Daten; gültige N=9.829)


Datenquelle:    Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) – Schülerbefragung 2000 (unveröff. Daten - Mitteilung des KFN an den Verf.).

 

 



Schaubild 15: Entwicklung der Tatverdächtigenbelastungszahlen (deutsche Tatverdächtige pro 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung), Straftaten insgesamt ohne Straßenverkehr
Alte Länder mit Westberlin, ab 1991 mit Gesamtberlin
          

 


Datenquellen:    Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1984 .. 2004, Tab. 40;    
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA).

 

 



Schaubild 16: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (pro 100.000) nach Altersgruppen.
Verbrechen und Vergehen insgesamt (ohne Vergehen im Straßenverkehr).
Bundesrepublik Deutschland (nur alte Länder, ab 1991 mit Gesamtberlin) 1984 .. 2004

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1984 .. 2004, Daten zu Tab. 40;            
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3: Strafverfolgungsstatistik 1984 .. 2003     
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA sowie der Maschinendatensätze für die Strafverfolgungsstatistik).

 

 


Schaubild 17: Deutsche Tatverdächtige und Verurteilte (Belastungszahlen je 100.000 der altersgleichen Wohnbevölkerung)                  
Gefährliche und schwere Körperverletzung 1984 .. 2004


 


Legende:

Gefährliche und schwere Körperverletzung:                
Polizeiliche Kriminalstatistik: Körperverletzung mit tödlichem Ausgang §§ 226, 227, 229 Abs. 2 StGB (ab 1999: §§ 227, 231 StGB) (Schl.Z. 2210) sowie gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 223a, 224, 225, 227, 229 StGB StGB (ab 1999: §§ 224, 226, 231 StGB) (Schl.Z. 2220)          
Strafverfolgungsstatistik: Gefährliche und schwere Körperverletzung §§ 223a, 224-226 StGB (ab 1999: §§ 224 Abs. 1 Nrn. 2 - 5, 226, 227 StGB) (lfd. Nr. 14, ab 1995 Nr. 13, ab 1998 Nr. 12).

 

Datenquellen: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 1987 .. 2004, Daten zu Tab. 40;            
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Rechtspflege. Fachserie 10. Reihe 3: Strafverfolgungsstatistik 1984 .. 2003     
(eigene Berechnungen, auch anhand interner Daten des BKA sowie der Maschinendatensätze für die Strafverfolgungsstatistik).

 

 

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[1]   Aktualisierte Fassung des Vortrags auf der internationalen Konferenz „Kriminalität und Kriminalprävention in Ländern des Umbruchs“ vom 9.-14. April 2005 in Baku, Azerbaijan.  
Berichtsstand der verfügbaren und ausgewerteten Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken: PKS 2004, Strafrechtspflegestatistiken: 2003.

[2]   Ausführlich hierzu Heinz, W.: Kinder- und Jugendkriminalität – ist der Strafgesetzgeber gefordert? ZStW 2002, S. 519 ff.; Heinz, Wolfgang: „Alle 5 Sekunden geschieht eine Straftat“ – „Wer hier wohnt, lebt auf Nummer sicher“ - Von Schwierigkeiten und Fehlern der Berichterstattung über Kriminalität, in: Dörmann: Zahlen sprechen nicht für sich, Neuwied 2004, S. 359, 380 ff.

[3]  Mit Dunkelfeld wird, einer wissenschaftlichen Konvention zufolge, die Summe der von den Strafverfolgungsbehörden nicht registrierten Taten (Dunkelfeld der Taten) bzw. nicht registrierten Täter (Dunkelfeld der Täter) bezeichnet. Zu den verschiedenen Definitionen des Begriffes Dunkelfeld vgl. zuletzt Kreu­zer, A.; Görgen, Th.; Krüger, R.; Münch, V.; Schneider, H.: Jugenddelinquenz in Ost und West, Mönchengladbach 1993, S. 14 f. Wie aus Tab. 1 hervorgeht, verbleibt nur ein kleiner Teil aller Sachverhalte in einem „absoluten“ Dunkelfeld; viele Ereignisse werden zwar potentiellen Informanten – Eltern, Freunden, Lehrern – zwar bekannt, aber nicht der Polizei gemeldet.

[4]   Schwind, H.-D.: Kriminologie, 15. Aufl., Heidelberg 2005, § 2 Rdnr. 34.

[5]  Pudel, V.: Motivanalyse des Anzeigeverhaltens, in: Schwind/Ahlborn/Weiß (Hrsg.): Empiri­sche Kriminalgeographie, Wies­baden 1978, S. 205.

[6]   Schwind aaO. (Anm. 4), § 20 Rdnr. 9 ff.

[7]   So wird z.B. hinsichtlich der Anzeigebereitschaft bezüglich Gewaltkriminalität angenommen: "Man muss wahr­scheinlich davon ausgehen, dass nicht der Umfang der Gewalt ent­scheidend zuge­nom­men hat, sondern dass unsere Aufmerksamkeit für Gewalt schärfer ge­worden ist. Verschiedene For­men der Gewalt treten in unser Bewusstsein, die es früher si­cher auch gab, aber die erst heute von uns wahr­genommen werden. Dies ist ganz deutlich bei der Gewalt gegen Frauen und Kinder. So wird das Thema Gewalt gegen Kinder erst seit Ende der 60er Jahre in den USA und seit den 70er Jah­ren in Euro­pa diskutiert. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es diese Formen der Gewalt früher nicht gege­ben hat. In der führen­den familiensoziologischen Zeitschrift 'Journal of Marriage and Family' erscheint von der Gründung der Zeitschrift im Jahr 1939 bis zum Jahr 1969 kein einziger Aufsatz mit dem Stich­wort 'Gewalt' im Titel. Danach häufen sich Aufsätze, die Gewalt gegen Kinder und Gewalt in der Familie themati­sieren" (Nicklas, H.; Ostermann, Ä.; Büttner, Ch.: Vaterlos, gottlos, arbeitslos - wertlos? Zum Pro­blem der Jugendgewalt und mögliche Präventivstrategien, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktfor­schung, HSFK-Report 4/1997, Frankfurt a.M. 1997, S. 11).

[8]   Ausführlich zu Arten und Inhalten der in Deutschland geführten Kriminal- und Strafrechtspflege­statistiken vgl. die Übersicht in Bundesministerium des Innern; Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Erster Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2001, S. 15 ff. Die Druckfassung ist auch im Internet veröffentlicht, z.B. <http://www.uni-konstanz.de/rtf/ki/psb-2001.htm>. Vgl. ferner Heinz, W: Strafrechts­pflegestatistiken und Kriminalpolitik, in: Festschrift für H. J. Schneider, Berlin/New York 1998, S. 779 ff.

[9]   Über- oder Untererfassungen sind dennoch nicht auszuschließen. Wenn es eine Tendenz gibt, dann – zumindest auf polizeilicher Ebene - eher in die Richtung von Mehrerfassung und von Überbewertung eines Sachverhaltes. Auf Ebene der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist einer der Gründe hierfür die Abhängigkeit der Personalplanung vom Fallaufkommen.

[10]   Dies heißt, dass „nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger“ ermittelt werden konnte (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland 2003, S. 12).

[11]  2004 betrug z.B. die Aufklärungsrate bei Mord und Totschlag 96,1%, bei Raubdelikten 50,8%, bei La­den­diebstahl 94,2%, bei einfachem Diebstahl (ohne Ladendiebstahl) 20,6%, bei Ta­geswohnungs­einbruch 17,2% (vgl. Bundeskriminalamt [Hrsg.]: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, Tab. 01).

[12]   Aufklärungsrate bezeichnet das prozentuale Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen in einem Berichtsjahr. Werden aus Anlass eines bekannt gewordenen Falles eine Vielzahl von bereits in früheren Berichtsjahren registrierten Fällen aufgeklärt, dann werden zwar alle aufgeklärten Fälle registriert, die bereits früher bekannt gewordenen, aber damals nicht aufgeklärten Fälle werden nicht mehr (erneut) registriert. Dadurch sind Aufklärungsraten von über 100% möglich.

[13]   Vgl. m.w.N. Heinz, in: Festschrift für Böhm, 1999, S. 730 ff.

[14]   Heinz, W.: Soziale und kulturelle Grundlagen der Kriminologie - Der Beitrag der Kriminalstatistik, in: Dittmann/Jehle (Hrsg.): Kriminologie zwischen Grundlagenwissenschaft und Praxis, Mönchen­gladbach 2003, S. 149 ff.

[15]   Als grober Indikator kommt die in der PKS bei Eigentums- und Vermögensdelikten erfolgende Erfas­sung des Schadens, d.h. des Geldwertes des rechtswidrig erlangten Gutes, in Betracht.

[16]   Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 12.

[17]   Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8).

[18]   Hierzu Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 14 f.

[19]  Manche Kriminologen gehen von jährlich 50 Millionen Ta­ten und mehr aus, darunter allerdings überwiegend Bagatellen, denen ca. 7 Millionen bekannt gewordene Taten gegen­überstehen (vgl. Kreuzer, A.: Kriminologische Dunkelfeldforschung, NStZ 1994, S. 10).

[20]   In der PKS werden seit 1959 „Staatsschutzdelikte" und seit 1963 „Verkehrsdelikte" nicht ausgewiesen. Ferner sind in ihr nicht enthalten die von der Staatsanwaltschaft (bedeutsam vor allem im Bereich der Wirtschaftsstraftaten), von den Finanzämtern (Steuervergehen) und den Zollbehörden (außer den Rauschgiftdelikten) unmittelbar und abschließend bearbeiteten Vorgänge sowie die Straftaten von Soldaten der Bundeswehr, deren Ermittlung der Disziplinarvorgesetzte selbständig durchführt.

[21]   Für diese Schätzung wird der Anteil der wegen Straßenverkehrsdelikten Verurteilten an den insgesamt Verurteilten zugrunde gelegt. 2003 wurden 736.297 Personen verurteilt, davon 195.278 (=26,5 %) wegen Vergehen im Straßenverkehr als schwerstem Delikt.

[22]   Hoegel, H.: Kriminalstatistik und Kriminalätiologie, Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Straf­rechts­reform 1911/1912, S. 659.

[23]   Ein Zeitreihenvergleich setzt u.a. voraus, dass sich die statistische Erfassung nicht wesentlich ändert. 1963 wurden in der PKS die Straßenverkehrsdelikte, die bislang in der Sammelgruppe „Alle sonstigen Verbrechen und Vergehen gegen die deutschen Strafgesetze“ mit erfasst worden waren, aus der Erfassung herausgenommen. Ein Zeitreihen­ver­gleich ist deshalb erst ab 1963 aussagekräftig.

[24]   Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 49. Dort auch zum starken Anstieg der in der PKS ausgewiesenen Tötungsdelikte Anfang der 90er Jahre. Dies beruhte auf den von der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und Vereinigungskriminalität nach 1991 erfassten Fällen von Mord und Totschlag – Grenzzwischenfälle und ungeklärte Tötungsdelikte in Gefängnissen der DDR -, deren Tatzeiten zwischen 1951 und 1989 lagen.

[25]   Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 47 ff. Wegen der Änderung von § 177 durch das 33. StrÄG vom 1.7.1997 und das 6. StrRG vom 26.1.1998 ist bei Vergewaltigung ein Ver­gleich mit den Vorjahren nur noch eingeschränkt möglich. Vor 1998 wurde unter Schlüsselzahl 1100 le­di­g­lich Vergewaltigung erfasst. Durch das 33. StÄG von 1997 wurden sexuelle Nötigung und Verge­wal­ti­gung zu einem einheitlichen Verbrechenstatbestand zusammengefasst, Regelbeispiele für beson­ders schwere Fälle geschaffen, die Beschränkung auf den außerehelichen Bereich entfiel. Durch das  6. StrRG von 1998 wurden die bisherigen Regelbeispiele in Qualifikationstatbestände um­ge­wandelt. Seit 1998 werden diese tatbestandlichen Erweiterungen in der PKS unter der bisherigen Schlüs­sel­zahl nachgewiesen. Vermutlich haben die durch das Gewaltschutzgesetz von 2002 geschaf­fe­nen Mög­lichkeiten dazu geführt, dass vermehrt Straftaten im familiären Bereich angezeigt werden.

[26]   Besonders bei diesem Delikt sind freilich die im internationalen Vergleich erheblichen Unterschiede sowohl in der strafrechtlichen Definition als auch der Anzeigewahrscheinlichkeit zu beachten, vgl. European Sourcebook of Crime and Criminal Justice - 2003, Den Haag 2003, S. 26.

[27]   Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 3, unter Hinweis auf das European Sourcebook of Crime and Criminal Justice, 2000. Vgl. ferner Home Office (ed): Home Office Statistical Bulletin – International comparisons of criminal justice statistics 2000, Issue 05/2002, European Sourcebook of Crime and Criminal Justice - 2003, Den Haag 2003, S. 35 f., 39.

[28]   Vgl. hierzu Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 11.

[29]   Schwind, H. D., Fetchenhauer, D., Ahlborn, W.; Weiß, R.: Kriminalitätsphänomene im Langzeitvergleich am Beispiel einer deutschen Großstadt, Neuwied/Kriftel 2001.

[30]   Vgl. die zusammenfassende Darstellung des Forschungsstandes durch Lösel, F.; Bliesener, Th.: Aggression und Delin­quenz unter Jugendlichen, Wiesbaden 2003, S. 5: “Insgesamt sprechen die Befragungsdaten dafür, dass der längerfristige Anstieg jugendlicher Aggression und Delinquenz kein bloßes Artefakt offizieller Statistiken ist. Auch hinsichtlich der besonderen Problematik multipel belasteter Intensivtäter besteht Übereinstimmung. Insgesamt ist aber der Zuwachs in den Befragungsdaten geringer als in der PKS. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre zeichnet sich auch wie in der PKS eine gewisse Beruhigung ab.”

[31]   Vgl. Pfeiffer, Ch., Delzer, I., Enzmann, D.; Wetzels, P.: Ausgrenzung, Gewalt und Kriminalität im Leben junger Menschen, in: DVJJ [Hrsg.]: Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter: Prävention und Reaktion, Mönchengladbach 1999, S. 94 ff.; Elsner, E.; Molnar, H.–J.: Kriminalität Heranwachsender und Jungerwachsener in München, München 2001, S. 178 f.

[32]   Verlässliche Belastungszahlen können nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ermittelt werden, weil nur für diese Gruppe die Bezugsgröße, die Wohnbevölkerung, mit hinreichender Genau­igkeit bekannt ist. Ein mutmaßlich erheblicher und im Zeitverlauf stark gestiegener Teil der Nicht­deut­schen ist nicht in der Wohnbevölkerung erfasst. Hierzu zählen vor allem ausländische Durchreisende und Touristen, grenzüberschreitende Berufspendler sowie sich illegal Auf­haltende. Ausführlich hierzu Heinz, W.: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik, Konstanz 2004 (aktualisierte Version mit den Daten für 2002) <www.uni-konstanz.de/rtf/kik/krimdeu2002.pdf>.

[33]   Vgl. m.w.N. Mischkowitz, R., Kriminelle Karrieren und ihr Abbruch, Bonn 1993.

[34]   Als Schaden wird der Geldwert des rechtswidrig erlangen Gutes erfasst. Dies ist freilich nur ein grober und überdies ungenauer Indikator des Schadens. Denn einerseits sind nicht berücksichtigt die mate­riel­len Begleit- und Folgeschäden, die immateriellen Schäden. Andererseits wird beim vollende­ten Delikt der Schaden in Form der Deliktsbeute selbst dann erfasst, wenn der Tatverdächtige auf frischer Tat betroffen und ihm die Beute gleich wieder zugunsten des Opfers abgenommen wird, etwa im Fall des erwischten Ladendiebs.

[35]   Vgl. Dölling, D.: Die Bedeutung der Jugendkriminalität im Verhältnis zur Erwachsenenkriminalität, in: Bun­des­ministerium der Justiz (Hrsg.): Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neu­rege­lung, Bonn 1992, S. 53; Heinz aaO. (Anm. 2), S. 541 f.

[36]   Vgl. näher Heinz, W.: Frauenkriminalität, Bewährungshilfe 2002, S. 138 f.

[37]   Zur Ertragsanalyse vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 12.

[38]   Kerner, H.-J.: Jugendkriminalität zwischen Massenerscheinung und krimineller Karriere, in: Nickolai/Reindl (Hrsg.): Sozialarbeit und Kriminalpolitik, Freiburg 1993, S. 29.

[39]  Vgl. auch die mit den Ergebnissen des KFN im Wesentlichen übereinstimmenden Befunde aus den Schüler­befragungen des Max-Planck-Instituts, Freiburg i.Br., die 1999 in Köln und Freiburg durch­ge­führt worden sind (vgl. Oberwittler, D.; Blank, T.; Köllisch, T.; Naplava, Th.: Soziale Lebens­lagen und Delin­quenz von Jugendlichen. Ergebnisse der MPI-Schulbefragung 1999 in Freiburg und Köln. Arbeits­berichte 1/2001 aus dem MPI für ausländisches und internationales Strafrecht , Freiburg i.Br., 2001, S. 39).

[40]   Vgl. m.w.N. Heinz, W.: Kriminologische Variationen über ein Thema von Shakespeare: "Ich wollte, es gäbe gar kein Alter zwischen zehn und dreiundzwanzig ... Denn dazwischen ist nichts, als ... die Alten ärgern, stehlen, balgen", in: Festschrift für U. Jesionek, Wien/Graz 2002, S. 126 ff.

[41]   Kerner, H.-J.: Jugendgerichtsverfahren und Kriminalprävention, in: DVJJ (Hrsg.): Jugendgerichts­verfahren und Kriminalprävention, München 1984, S. 22.

[42]   Lösel, F.: Die Prognose antisozialen Verhaltens im Jugendalter: Eine entwicklungsbezogene Perspektive, in: Dölling (Hrsg.): Die Täter-Individualprognose, Heidelberg 1995, S. 38.

[43]   Vgl. den zusammenfassenden Überblick bei Kunkat, A.: Junge Mehrfachauffällige und Mehrfachtäter in Mecklenburg-Vorpommern, Mönchengladbach 2002, S. 11 ff..

[44]   Vgl. zuletzt die Übersicht bei Steffen, W.: Junge Intensivtäter – kriminologische Befunde, in: Landesgruppe Baden-Württemberg in der DVJJ (Hrsg.): Jugendkriminalität und Reform des Jugendstrafrechts, Heidelberg 2003, S. 7 ff.

[45]   Vgl. Elsner, E.; Steffen, W.; Stern, G.: Kinder- und Jugendkriminalität in München, München 1998, 115, 203; weitere Nachweise bei Kunkat aaO. (Anm.43), S. 28 ff., 253 ff.

[46]   Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 594.

[47]   Vgl. m.w.N. Dölling, D.: Mehrfach auffällige junge Straftäter - kriminologische Befunde und Reaktions­mög­lichkeiten der Jugendstrafrechtspflege, Zbl. 1989, S. 313 ff.; Heinz, W.: Mehrfach Auffällige – Mehr­fach Betroffene, in: DVJJ (Hrsg.): Mehrfach Auffällige - Mehrfach Betroffene, Bonn 1990, S. 30 ff.; Kerner, H.-J.: Mehrfachtäter, "Intensivtäter" und Rückfälligkeit, in: Kriminologische Gegenwarts­fra­gen, H. 15, Stuttgart 1986, S. 103 ff.; Kolbe, C.: Kindliche und jugendliche Intensiv­täter, Jur. Diss. Heidelberg 1989.

[48]   Kerner, H.-J.: Jugendkriminalität, Mehrfachtäterschaft und Verlauf, Bewährungshilfe 36, 1989, S. 204; Kerner, H.-J.: Möglichkeiten und Grenzen der Prävention von Jugendkriminalität, in: Dölling (Hrsg.): Das Jugendstrafrecht an der Wende zum 21. Jahrhundert, Berlin/New York 2001, S. 115 f.

[49]   Loeber, R.: Schwere und gewalttätige Jugendkriminalität: Umfang, Ursachen und Interventionen – Eine Zusammenfassung, in: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (Hrsg.): Nachbarn lernen voneinander, München, 2002, S. 144. Vgl. ferner die Befunde von Kerner aaO. (Anm. 38), S. 44; derselbe aaO. (Anm. 48, in: Dölling), S. 118 f.

[50]   Vgl. zu den Verzerrungsfaktoren Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 312 f.

[51]   Vgl. mit jeweils weiteren Hinweisen Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 316; weitere Nachweise bei Heinz aaO. (Anm. 2), S. 556.

[52]   Vgl. Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 323 ff.

[53]   Grundies, V.: Kriminalitätsbelastung junger Aussiedler, MSchrKrim 2000, S. 290 ff.

[54]   Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 326 f.

[55]   Vgl. hierzu ausführlich Heinz aaO. (Anm. 32).

[56]   Zur Sanktionierungs-, insbesondere zur Diversionspraxis vgl. Heinz, W.: Das strafrechtliche Sanktionensystem und die Sanktionierungspraxis in Deutschland 1882 - 2003 (Stand: Berichtsjahr 2003) Version: 2/2005. Internet-Publikation: http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks03.htm, Version 2/2005; PDF-Version: < http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks03.pdf.

[57]   Ebenso Erster Periodischer Sicherheitsbericht aaO. (Anm. 8), S. 526.

[58]   Vgl. oben Anm. 31.

[59]   Elsner/Molnar (Anm. 31), S. 152, Tab 29.

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