Welche Vorsorge für Wen?
Die Qual der Wahl...
Liste der Vorsorgen und Anlässe
Welche Art der Vorsorge für wen wann in Frage kommt ist nicht immer ganz leicht zu entscheiden. Das hängt in der Regel von den Tätigkeiten ab bzw. von den Gefährdungen, die bei bestimmten Tätigkeiten auftreten oder die von verschiedenen Stoffen ausgehen können. Ähnlich wie bei der Gefährdungsbeurteilung werden die Vorsorgeanlässe nach den Tätigkeiten mit ... beurteilt. Man kann also nicht pauschal sagen, bei einer Tätigkeit ist man mit nur einer bestimmten Gefährdung konfrontiert oder eine bestimmte Gefährdung kommt bei nur einer bestimmten Tätigkeit vor.
In einem Arbeitsbereich treten häufig zahlreiche Gefährdungen auf und umgekehrt tritt eine bestimmte Gefährdung häufig in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen auf. Wie kommen wir also von hier weiter?
Vorsorgeanlässe
Was bisher als Grundsatz der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung genannt wurde, bezeichnet man inzwischen genauer als Vorsorgeanlass. Damit wird der etwas irreführende Begriff der "Untersuchung" vermieden. Dennoch werden die Begriffe Grundsatz und Untersuchung gelegentlich weiterhin auftauchen, insbesondere bei der Anmeldung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Dann wissen Sie aber, was damit gemeint ist.
Bei folgenden Tätigkeiten oder an folgenden Arbeitsplätzen muss der Arbeitgeber nach der ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorgen veranlassen oder anbieten:
Bitte Inhaltverzeichnis ausklappen.
Klicken Sie auf die Gefährdung(en), die bei Ihrer Tätigkeit wahrscheinlich sind, um den Vorsorgeanlass und die Art der Vorsorge herauszufinden.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Umgang mit als gefährlich eingestuften Gefahrstoffen | G 1.1 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c ArbMedVV Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist oder die Gefahrstoffe in der ArbMedVV, Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 c aufgeführt sind. |
Umgang mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder diese Stoffe werden freigesetzt. | G 40 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c ArbMedVV Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. |
Umgang mit hautresorptiven Gefahrstoffen und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden. | G 24 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV Pflichtvorsorge Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. |
Umgang mit Epoxidharzen | G 23f | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVV Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition verursacht durch Bestandteile unausgehärteter Epoxidharze, insbesondere durch Versprühen von Epoxidharzen. |
Umgang mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge | |
Umgang mit Hochtemperaturwolle (KMF) | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV Pflichtvorsorge (G 1.4) soweit krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden können. Angebotsvorsorge (G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Pflichtvorsorge (G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.
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Umgang mit Isocyanaten | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 d ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge | |
Kontakt mit atemwegs- oder hautsensibilisierend wirkenden Stoffen. | G 23 | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 k ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Schädlingsbekämpfung | G 26 | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 a ArbMedVV Angebotsvorsorge Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46). |
Freisetzung von Stäuben
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Freisetzung von Hartholzstaub | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV Pflichtvorsorge | |
Freisetzung von Asbest | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV Pflichtvorsorge | |
Freisetzung von KMF | G 1.3 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Freisetzung von Getreide- oder Futtermittelstäuben | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 c ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft einatembarer Staub) |
Freisetzung von Gasen
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Freisetzung von Diesel- oder Benzinabgasen im direkten Bereich der Mitarbeiter (z.B. durch den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte oder Fahrzeuge). | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV Pflichtvorsorge | |
Trennen oder Schweißen von Metallen | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft Schweißrauch | |
Gefährdung durch Begasung von Räumen oder Containern | G 40 | ArbMedVV Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 b Angebotsvorsorge Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46). |
Belastung der Haut
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Tragen von Handschuhe aus Naturgummilatex | G 23 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVV Pflichtvorsorge (bei Naturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial) |
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 2 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen. | G 24 | Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 4 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen. | G 24 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden und weniger als 4 Stunden täglich (arbeitstäglich, summiert) | G 24 | AAnhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Feuchtarbeit von mehr als 4 Stunden täglich (arbeitstäglich, summiert) | G 24 | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Infektionsgefahr / Biostoffe / Tiere
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
---|---|---|
Gezielter Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen Parasiten). | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge Gezielte Tätigkeiten sind unmittelbar auf die biologischen Arbeitsstoffe ausgerichtete Tätigkeiten. Definitionsgemäß müssen dabei alle drei aufgeführten Kriterien des § 2 Abs. 5 für gezielte Tätigkeiten erfüllt sein. Bei Fehlen nur eines der drei Kriterien handelt es sich immer um nicht gezielte Tätigkeiten. | |
Ungezielter Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierten Proben, Verdachtsproben, erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tieren | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff ArbMedVV Pflichtvorsorge Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 4 sind Erreger, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Mitarbeiter*innen darstellen. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich. |
Abfall- und Wertstoffentsorgung, z.B. Abfallsammlung, Biomüllentsorgung, Wertstoffsortierung oder Grünabfälle. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnische Anlagen oder in der Kanalisation. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Tätigkeiten in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge |
Tätigkeiten in einer Einrichtungen zur Kinderbetreuung. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 3 d, f ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Mögliche Übertragung schwerer Infektionskrankheiten, für die eine Impfung möglich ist. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 a ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Bei Tätigkeiten kam es in der Vergangenheit zur Übertragung schwerer Infektionskrankheiten. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV Angebotsvorsorge |
Physikalische und physische Belastungen
Lärm, Vibrationen, Hitze, Kälte, Überdruck, unnatürliche Körperhaltungen, etc.
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Extreme Hitzebelastungen möglich | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV Pflichtvorsorgen Beispiele für Hitzbelastungen: Leichte Handarbeit (Schreiben, Tippen, Zeichnen, Nähen, Buchführung), Kontrollgänge, Kranführer aller Art, Fahrer von Flurförderzeugen, Elektriker für Steuer- und Regelanlagen, Tätigkeiten in Schaltwarten, Brenner in der keramischen Industrie ab 34 °C wenn Expositionszeit über 60 Minuten. Intensive Arm- und Körperarbeit (Tragen von schwerem Material, Schaufeln, Arbeiten mit Vorschlaghammer, Sägen Bearbeiten von hartem Holz mit Hobel oder Stechbeitel, Graben, Schieben oder Ziehen schwer beladener Handwagen oder Schubkarren, Zerschlagen von Gussstücken, Legen von Betonplatten) ab 30 °C wenn Expositionszeit über 60 Minuten. | |
Extreme Kältebelastungen (unter - 25° C) möglich |
| Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV Pflichtvorsorgen |
Lärmbelastungen möglich | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorgen Tätigkeiten sind mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von 80 dB(A) über 8 h am Tag beziehungsweise ein Peak von 135 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewert wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt. | |
Vibrationen möglich | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorgen | |
Taucharbeiten (Überdruck) | Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVV Pflichtvorsorge | |
Laserstrahlungen möglich |
| Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorgen |
Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten | G 46 | Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVV Angebotsvorsorgen |
Erzwungenen Körperhaltungen im Knien, oder mit langandauerndem Rumpfbeugen/-drehen möglich | G 46 | Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVV Angebotsvorsorgen |
Bildschirmtätigkeit
Fahr- und Steuertätigkeiten
Aufenthalt im Ausland
mit besonderer klimatischer Belastung oder Infektionsgefährdungen, insbesondere Subtropen und Tropen
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Auslandsreisen in die Tropen oder Subtropen. | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV Pflichtvorsorge bei Auslandsreisen und Tätigkeiten in Tropen und Subtropen. | |
Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. | G 35 | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVV Pflichtvorsorge für Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen. |
Tragen von Atemschutz
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Bei den Tätigkeiten muss Atemschutz getragen werden. | Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Eignungsuntersuchungen für die Feuerwehren (§ 14 DGUV Vorschrift 49, Feuerwehrdienstvorschrift 7 – FwDV 7) |
Absturzgefahr
Tätigkeiten in Laboren
Anlass | Grundsatz (alt) | Bemerkung |
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Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren bzw. zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien. Sie auch Gefahrstoffe | Anhang Teil 3 ArbMedVV Pflichtvorsorge | |
Gentechnische Arbeiten mit humanpathogenen Organismen. | G 42 | Anhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVV Pflichtvorsorge |
Mögliche Freisetzung von Labortierstäuben aus Tierhaltungsräumen und -anlagen. | Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 e ArbMedVV Pflichtvorsorge |