Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit © CC0 Gemeinfrei

Arbeitssicherheit an der Universität Konstanz

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Ziel des modernen Arbeitsschtutzes ist es, dass alle Beschäftigten nicht nur am Ende des Tages gesund nach Hause kommen, sondern auch irgendwann ihren Ruhestand gesund und fit geniessen können. Damit das gelingt, müssen alle Universitätsangehörigen beim Arbeitsschutz mitwirken: Die Führungseben, die Fachbereichsleiterinnen und -Leiter, der Personalrat und natürlich Sie selbst!

Arbeitsschutz ist dabei nicht "nice to have", sondern gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Arbeitgeber - und das ist in unserem Fall nicht nur die Universitätsleitung, sondern jede Person in Führungsverantwortung oder Verantwortung für einen Arbeitsbereich - müssen in ihrem Verantwortungsbereich Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen festlegen, damit es möglichst nicht zu Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen kommt. Die Methode heißt: Gefährdungsbeurteilung.

Eine effektive und auch rechtssichere Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist zwar kein "Hexenwerk", aber auch nicht immer im Handumdrehen zu erledigen. Wir sehen deshalb unsere Aufgabe als Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unter anderem darin, Sie alle dabei zu unterstützen, Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen, aber auch gesundheitsfördende Faktoren zu erkennen, Arbeitssysteme sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten sowie den Arbeitsschutz in die Organisation und betriebliche Führung der Universität zu integrieren.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne! Das ist unser Job. Alles was wir dafür von Ihnen brauchen, sind Informationen zu Ihren Arbeitsbedingungen. Und informieren Sie sich vorab gerne selbst über die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin auf unseren Webseiten.