Betriebsanweisungen
Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche schriftliche Anordnung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Sie dient dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten jeweils eine schriftliche Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle in Arbeitsplatznähe zugänglich zu machen.
Die Erstellung von Betriebsanweisungen wird in vielen gesetzlichen Regelwerken gefordert. Es handelt sich um schriftliche Anweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln (Geräte, Maschinen, Anlagen) sowie auch für Arbeitsverfahren, die mit Gefährdungen verbunden sind.
Betriebsanweisungen informieren in Kurzform über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Maßnahmen bei Störungen oder Unfällen, Erste Hilfe sowie Entsorgungsregeln. Eine genauere Erläuterung des Aufbaus finden Sie hier.
Bei den aufgeführten Musterbetriebsanweisungen handelt es sich um Entwürfe, die von den Verantwortlichen vor Ort anhand der arbeitsplatzspezifischen, tätigkeitsspezifischen und verarbeitungsspezifischen Gefährdungen und den Gegebenheiten des Arbeitsumfeldes überarbeitet bzw. angepasst werden müssen. Wie man mit Hilfe von DaMaRIS eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellt, ist -> hier beschrieben. Die TRGS 555 legt folgende Gliederungspunkte in einer Betriebsanweisung fest:
- Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung.
Durch seine / ihre Unterschrift setzt der / die Vorgesetzte die Betriebsanweisung in Kraft. Diese müssen jedoch immer wieder entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aktualisiert und an neue Erkenntnisse angepasst werden.
Nutzung:
Wir erstellen geeignete Betriebsanweisungsentwürfe selbst oder oder übernehmen diese von Dritten zu ihrer Arbeitsentlastung. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hier um Entwürfe handelt, die von Ihnen, bzw. den Verantwortlichen vor Ort insbesondere anhand der arbeitsplatzspezifischen, tätigkeitsspezifischen und verarbeitungsspezifischen Gefährdungen und den Gegebenheiten des Arbeitsumfeldes angepasst werden müssen.