Brandschutz
Warum Brandschutz wichtig ist!
Im April 1996 kam es am Flughafen Düsseldorf zu einem verheerenden Brand durch nicht angekündigte feuergefährliche Arbeiten (Schweißarbeiten an einer Decken-Dehnfuge) mit 17 Todesopfern und 88 weiteren Menschen die z.T. schwer verletzt wurden. Der Sachschaden betrug rund eine Milliarde DM.
Dabei hätte die Katastrophe leicht verhindert werden können wenn (schon damals existierende) einfache Sicherheitsmaßnahmen eingehalten worden wären.
Meldung von Brandereignissen!
Brandereignis an der Universität Konstanz werden dank einem engmaschigen Netz von mehr als 5000 automatischen Brandmeldern in der Regel schnell registriert und die Feuerwehr alarmiert.
Einen Brand oder Rauchentwicklung auf dem Campus können Sie mittels Druckknopfmeldern an die Leitwarte und die Feuerwehr melden. Bitte denken Sie immer daran zusätzlich das Ereignis telefonisch über den Uni-internen Notruf 2222 an die Leitwarte abzusetzen.
Antrag auf Revisionsschaltung von Brandmeldern und Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Leider kommt es hin und wieder auch mal zu Fehl- und Täuschungsalarmen. Zum Beispiel weil durch Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen Stäube oder Rauche erzeugt werden oder weil Wasserdampf aus Reinigungsgeräten in die Brandmelder gelangt. Tätigkeiten bei denen Stäube, Rauche, Nebel oder Dämpfe entstehen müssen daher vorab im i-Punkt (Leitwarte) angemeldet werden. Die Mitarbeiter im i-Punkt füllen mit Ihnen gemeinsam den Revisionsantrag für Brandmelder aus.
Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen [flexen], Heißverkleben von Bitumenbahnen, Aufschrumpfen von Folie, usw.) müssen mit einem mittels einem gesonderten Erlaubnisschein im i-Punkt (Leitwarte) genehmigt werden.
Die Brandschutzordnung ist Teil der Hausordnung und regelt wichtige Verhaltensweisen auf dem Campus der Universität Konstanz um Brände zu verhindern und was im Brandfall zu tun ist.
Teil A: Aushang mit den wichtigsten Verhaltensweisen im Brandfall. Ist an vielen stark frequentierten Stellen auf dem Campus ausgehängt.
Teil B: Richtet sich an alle Personen auf dem Campus.
Teil C: Ist nur für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz relevant. Das sind z.B. Mitarbeiter in der Leitwarte, Brandschutz-/Evakuierungshelfer*innen, die Hausfeuerwehr (Brandschutzgruppe), Sicherheitsingenieure, Sicherheitsbeauftragte, usw.
Inhalte der Brandschutzordnung müssen regelmäßig unterwiesen werden, damit alle Beschäftigten, Studierenden und sonstigen Personen auf dem Campus der Uni Konstanz die Verhaltensregeln kennen.
Unterstützung durch das Sachgebiet "Arbeitssicherheit" im Brandschutz
Bei Fragen zum Brandschutz können Sie jederzeit den Brandschutzbeauftragten oder die Sicherheitsingenieure der Universität Konstanz kontaktieren. Wir bieten ...
Mitwirken bei der Beurteilung von Brand- und Explosionsgefährdungen am Arbeitsplatz
Unterstützung bei der Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
Beraten und Genehmigen von feuergefährlichen Arbeiten und Genehmigung von Revisionsanträgen für Brandmelder
Überwachen der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
Planung, Organisation und Durchführung sowie Nachbereitung von Räumungsübungen und anderen Notfallübungen
Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besondern Aufgaben im Brandschutz (Hausfeuerwehr, Brandschutz-/Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte)
Unterstützung bei der Unterweisung von Beschäftigten im Brandschutz
Überwachung der Einhaltung von Prüfpflichten von brandschutztechnischen Einrichtungen
Mitwirken bei der Implementierung von präventien und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement
Untersuchung von Vorfällen auf dem Campus und den Außenstellen der Universität Konstanz
Brennbare Stoffe, Zündquellen
Alarmierung, Löschversuche, Verlassen der Gebäude, Lage der Sammelplätze, Anderen helfen
Ablaufplan und Dokumente
Besondere Sicherheitshinweise und Verfahrensanweisungen
Aufgabe und Mitglieder
Liste der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen
Achtung Fremdfirmen!
Melden Sie feuergefährliche Arbeiten und solche Arbeiten, die Staub entwickeln unbedingt rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme im i-Punkt an.
Zusammen mit den Mitarbeiter*innen im i-Punkt und einem Sicherheitsingenieur wird entschieden ob und welche Brandmelder in Revision genommen werden. Diese Brandmelder sind dann zwar immer noch aktiv, melden einen Alarm allerdings nicht an die Feuerwehr in Konstanz. Hierfür müssen Sie einen Brandmelder-Revisionsantrag ausfüllen.
Für feuergefährliche Arbeiten muss zwingend ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ausgefüllt und von einem Sicherheitsingenieur und Ihnen unterzeichnet werden.
Falls Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen und ein Feueralarm ausgelöst wird, werden Sie ggf. für den Feuerwehreinsatz haftbar gemacht.
Weitere wichtige Informationen für Fremdfirmen ->