Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen
Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen ist keine eigenständige berufliche Tätigkeit. Es ist ein wichtiges Ehrenamt, welches zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit des Mitarbeiters / der Mitabeiterin übernommen wird. Kommt es zu einem Ereignis, wie z.B. einem Brand, übernehmen diese Mitarbeiter*innen wichtige Aufgaben bis zum Eintreffen der Feuerwehr.
Brandschutzhelfer (m/w/d) sollten nicht mit dem Brandschutzbeauftragten verwechselt werden. Hierbei handelt es sich um eine Funktion, die in der Regel direkt der Geschäftsführung oder Betriebsleitung unterstellt ist und diesen in allen Fragen zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie in anderen Katastropen und Notlagen berät.
Aufgaben der Brandschutz- / Evakuierungshelfer:
- Melden von Bränden und sonstigen Notfällen innerhalb der Gebäude, bzw. außerhlab auf dem Campus der Universität
- Unterstützung bei der Evakuierung (eigentlich Räumung) betroffener Gebäude durch klare Anweisungen und Lotsen von Personen
- Hilfestellung bei der Evakuierung für mobilitätseingeschränkte und ortsunkundige Personen, sowie Personen mit Behinderungen
- Verhindern des Nachströmens, bzw. Zurücklaufens von Personen in das Gebäude
- Kontrolle der einzelnen Stockwerke (Ebenen) auf Personenfreiheit und das Schließen von Türen
- Bekämpfung von Entstehungsbränden mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Betreuung der Personen an den Sammelstellen
- Meldungen über Besonderheiten bei Eintreffen der Feuerwehr an den Einsatzleiter
Muss ich mich selbst in Gefahr begeben um zu helfen?
Nein! Eine Eigengefährdung muss natürlich nicht in Kauf genommen werden.
Übrigens: Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) spielen auch im vorbeugenden Brandschutz eine wichtige Rolle in dem sie im Alltag auf Mängel im Brandschutz hinweisen.
Für Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen finden regelmäßig Unterweisungen und praktische Löschübungen statt. Dafür können Sie sich gerne per Mail bei der Arbeitssicherheit anmelden. Die Termine werden Ihnen dann rechtzeitig mitgeteilt.