Alarmierungen
Signale und ihre Bedeutung
Die Alarmierungssysteme an der Uni Konstanz
Die Universität verfügt in ihrem Gebäudekomplex am Gießberg über unterschiedliche Alarmierungssyteme
- Sprachalarmierung über Lautsprecher
- Signalgeber (Hupen, Sirenen mit unterschiedlicher Signalgestaltung in ihrer Tonalität und Signalgestaltung)
- mündliche Alarmierung (z. B. über Megaphon)
Eine gebäudebezogene Übersicht kann dem Anhang in der Brandschutzordnung der Universität entnommen werden.
Hierbei sind auch die Gebäude der Uni-Außenstellen (Limnologie, Gebäude X5 – Sonnenbühl, Sporthalle, Botanischer Garten und Heizwerk) berücksichtigt.
Sprachalarmierung
Dies ist die modernste Form der Alarmierung. Hierbei wird über Lautsprecher eine Durchsage in mehreren Sprachen durchgeführt, die zum Verlassen des Gebäudes auffordert. Gleichzeitig ertönt noch eine Sirene bzw. ein akustisches Signal.
Welche Alarmierung in welchem Gebäude zum Einsatz kommt, finden Sie in dieser Übersicht.
Beachten Sie bitte, dass die Brandmeldeanlage und die dazugehörige Alarmierung konsequent gewartet und modernisiert wird. Die Übersicht könnte daher nicht ganz aktuell sein.
Akustische Alarmierung
Wenn noch keine Sprachalarmierung im Einsatz ist, ertönt in fast allen anderen Gebäuden ein sehr lauter Signalton. Entweder als an- und abschwellender Dauerton oder ähnlich wie bei einem Einsatzfahrzeug mit einer sich ständig wiederholenden Zwei-Ton-Folge. Die Mindest-Lautstärke ist in einer DIN Vorschrift vorgegeben. Sie kann bis zu 118 dB(A) betragen. Dies muss so sein, damit auch Mitarbeiter*innen, die beruflich bedingt Gehörschutz tragen, den Signalton über eine größere Entfernung hören. Die Schalldruckdifferenz muss mindestens 15 dB(A) betragen. Mehr dazu weiter unten.
Mündliche Alarmierung
In sehr wenigen Fällen existiert tatsächlich weder eine Sprachalarmierung noch sind Signalgeber vorhanden. Damit auch Mitarbeiter*innen in diesen Bereichen evakuiert werden können, müssen sie persönlich mündlich durch eine beauftragte Person alarmiert werden oder durch eine Durchsage per Megaphon. In solchen Bereichen ist eine beauftragte Person benannt und ein Megaphon ist vorhanden. Dies ist natürlich die am wenigsten moderne Art der Alarmierung aber in einem kleinen Bereich durchaus effektiv.
Alarm vs. Gehörschutz
Natürlich existieren im Arbeitsschutz Grenzwerte für Lärmbelastung. Sie darf im Extremfall 85 dB(A) nicht überschreiten. Dies ist bereits sehr laut. Dies ist aber der über den Tagesverlauf (8 Stunden Schicht) gemittelte effektive Schallpegel, dem Sie maximal ausgesetzt sein dürfen. Zulässig sind Spitzenwerte bis zu 137 dB(A).
Da ein Feueralarm ein Extremfall ist, der von allen Personen im betroffenen Gebäude überall gehört werden muss (selbst mit Gehörschutz) ist eine Mindestlautstärke erforderlich - schließlich geht es im schlimmsten Fall ums Überleben. In der DIN Vorschrift DIN EN ISO 7731 werden Lautstärke, Tonhöhe, Frequenz und die Unverwechselbarkeit definiert.
Gehörschäden sind möglich!
Aber nur, wenn Sie direkt unter oder neben einer Signalanlage stehenbleiben und sehr nahe an die Quelle herangehen. Sinn der Alarmierung ist jedoch, so schnell wie möglich das Gebäude zu verlassen und eben nicht stehen zu bleiben. Trotzdem empfehlen wir, sich einfach kurz die Ohren zuzuhalten, wenn Sie an einer Signalanlage vorbeikommen. Das Signal ist sehr laut und unangenehm - aber eben ganz bewusst!
Mehr Informationen zu Lärm am Arbeitsplatz und Kenngrößen finden Sie auf der Seite der BAuA: