Glas
Glas © CC0

Unfallanzeigen

Wenn doch etwas passiert ist ...

Unfälle (Arbeitsunfälle/Wegeunfälle) müssen schnellstmöglich bei der Arbeitssicherheit bzw. den Betriebssanitäterinnen gemeldet werden.

Beamte melden Unfälle in der Personalabteilung, Studierende im Servicezentrum der Seezeit.

Sind Sie selbst nicht in der Lage, den Unfall zu melden, übernimmt dies die Person, die vom Unfall zuerst erfährt. Häufig sind das die direkten Vorgesetzten.

Sie sollten generell jegliche Art von Verletzung (auch kleine Schnittverletzungen, Zeckenbisse etc.) in den Meldeblock (liegt im Verbandskasten) eintragen. Bei Unfällen mit krankheitsbedingten Ausfällen von mehr als drei Kalendertagen füllen Sie bitte - gut lesbar - eine Unfallanzeige aus und schicken diese an den Bereich Arbeitssicherheit, damit der Unfall von dort aus so schnell wie möglich der Unfallkasse gemeldet werden kann.

Wenn Sie wegen des Unfalls weniger als drei Kalendertage krankgeschrieben oder ausgefallen sind, empfehlen wir Ihnen, einen Unfallbericht zu erstellen und diesen der Arbeitssicherheit zuzuschicken.


Die Vordrucke zu Unfallbericht und Unfallanzeigen finden Sie hier:

Unfallanzeige (Für Beamt*innen)

an die -> Personalabteilung melden

Unfallanzeige (Für Arbeitnehmer*innen bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit, ggf. auch bei höheren Untersuchungskosten, nach Aufforderung durch die Personalabteilung oder die UKBW) Bitte das PDF vor dem Ausfüllen herunterladen!

an die -> Arbeitssicherheit melden

Unfallanzeige (Sachschadenmeldung von Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen)

an die -> Personalabteilung melden

Unfallbericht (Nicht-meldepflichtige Unfälle)

an die -> Arbeitssicherheit melden

Unfallanzeige (Studierende, Kinder, Schüler*innen)

an die -> Seezeit melden

Weitere Informationen für Studierende, Kinder, Schüler*innen sind auf der Webseite des SSZ zu finden.

Zusammengefasst:

Ohne Beweis keine Anerkennung, ohne Anerkennung keine Leistung.

Deshalb gilt für alle Versicherten nach einem Unfall der dringende Rat: Eintrag ins Verbandbuch/Unfallbericht oder Aufsuchen eines Durchgangsarztes (bei Behandlungsbedürftigkeit sind nicht der Hausarzt, sondern die speziell von den Berufsgenossenschaften ermächtigten Durchgangsärzte aufzusuchen).

Infoblatt der UKBW: Der richtige Transport nach einem Arbeitsunfall

Diese Regelung gilt nur für Arbeits- und Wegeunfälle Studierender oder Mitarbeiter*innen (nicht für Beamt*innen).
Dabei ist die Fahrt mit dem Taxi der Nutzung des eigenen PKWs vorzuziehen, da zwar die begleitende Person, nicht aber Sachschäden wie etwa der eigene PKW über die UKBW versichert sind. Fahrtkosten zum Haushalt des/der Verletzten können nicht geltend gemacht werden!
Innere Krankheitszustände (z. B. Kreislaufprobleme) werden über die private oder die gesetzliche Krankenversicherung geregelt, ebenso Fahrtkosten.