Maßband © CC0

Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Maßnahmen im Arbeitsschutz

Maßnahme kommt von "Maß nehmen"

Und zwar zu Recht! Sobald ein Risiko festgestellt wurde, das nicht mehr akzeptabel ist, also außerhalb des "grünen Bereiches", müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu reduzieren.

Allerdings kann man nicht willkürlich Maßnahmen festlegen. Sie müssen wohl überlegt sein, praktikabel und vor allem umsetzbar. Eine Maßnahme, die nicht umsetzbar ist, weil sie z. B. von Mitarbeiter*innen nicht angenommen wird, ist wirkungslos. Eine Maßnahme, die das Budget des Unternehmens sprengen würde, kann nicht das Ziel sein. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist also Maß angesagt.

Die Maßnahmenhierarchie

Dennoch folgt die Ermittlung von Maßnahmen zunächst einer festgelegten Reihenfolge: Der sogenannten Maßnahmenhierarchie, die im modernen Arbeitsschutz in 5 Stufen aufgeteilt ist:

Hier soll die Gefahrenquelle vollständig beseitigt werden. Dies geschieht meist durch Ersetzen der Quelle durch eine weniger gefährliche.
Kann eine gefährliche Chemikalie durch eine andere ungefährliche ersetzt werden? 

Stufe 1: Beseitigung der Gefahrenquelle


Stufe 2: Beseitigung der Gefahr durch technische Maßnahmen

Kann eine Gefahrenquelle z. B. durch eine Abschirmung eingegrenzt werden? Ein Abzug mit Absaugung wäre ein Beispiel im Labor.


Stufe 3: Organisatorische Maßnahmen (räumliche und zeitliche Trennung von der Gefahrenquelle)

Dies betrifft Sie persönlich. Sind Sie einer Lärmquelle nur kurze Zeit ausgesetzt und nicht dauernd, verringert sich das Risiko.


Stufe 4: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Lässt sich der Kontakt mit der Quelle durch keine der o. g. Schritte vermeiden, müssen Sie als Maßnahme Schutzkleidung tragen, um Sie bzw. Ihren Körper von der Gefahrenquelle zu trennen. Schutzbrille,  Atemschutz oder Gehörschutz sind typische Beispiele.


Stufe 5: Verhaltensbezogene Maßnahmen

Dazu zählen z. B. Unterweisungen und Betriebsanweisungen. Sie müssen wissen, mit welchen Stoffen Sie umgehen, bzw. ob und welche Gefährdungen davon ausgehen. Sie werden darin unterwiesen, wie Sie sich selbst schützen können.


Wichtig:

Die Effektivität der Maßnahmen nimmt von Stufe 1 zu Stufe 5 stetig ab. Es ist immer zu prüfen, ob eine effektivere Maßnahme möglich ist. Es wird also immer bei 1 begonnen! Nur wenn das nicht möglich ist, geht man zur nächsten Stufe über.

Bei der Abwägung der Maßnahmen stehen Sie als Mensch immer im Vordergrund. Es muss abgewogen werden, ob und wie eine Maßnahme realisiert werden kann. Dabei spielen auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Außerdem darf eine Neuanschaffung einer Maschine oder die Änderung eines Arbeitsablaufes nicht zu neuen, bisher unbekannten oder gar größeren Gefährdungen führen!

Alle weiteren Schritte:

Sie beinhalten die Umsetzung der Maßnahmen und deren Kontrolle. Wirken die Maßnahmen überhaupt oder muss irgendwo nochmal nachgebessert werden? Sie sind hierbei eine Schlüsselfigur, denn Sie arbeiten täglich an Ihrem zuvor beurteilten Arbeitsplatz.