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Arbeitsschutzausschuss

Ab einer bestimmten Betriebsgröße muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden. Dies ist im Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) §11 vorgeschrieben.

Darin ist auch festgelegt, wer dem Ausschuss angehört, nur recht allgemein formuliert. Bei uns an der Uni gehören folgende Personen dem ASA an:

  • Der Kanzler bzw. die vom Kanzler bevollmächtigte Person (Justitiarin)
  • Die Sicherheitsingenieure
  • Die Betriebsärztin
  • Vertreter*innen des Personalrates
  • Sicherheitsbeauftragte verschiedener Fachbereiche
  • Beauftragte für Strahlenschutz, Laserschutz, Abfall und Sonderabfall, Gefahrgut und für biologische Sicherheit
  • Die Schwerbehindertenvertretung

Der Ausschuss soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Ein wichtiger Vorteil ist hierbei, dass dies in Anwesenheit der Unternehmensleitung, also dem Kanzler oder der Justitiarin, geschieht.

Die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind insbesondere

  • Analyse des Unfallgeschehens an der Uni
  • Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu begegnen
  • Erfahrungsaustausch zu umgesetzten Maßnahmen
  • Koordinierung der Arbeitssicherheitsaufgaben
  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- oder Aktionsprogramms
  • Beratung sicherheitstechnischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe

Der ASA tritt bei uns in der Regel viermal pro Jahr zusammen.

Hier finden Sie die ASA-Protokolle (nach Anmeldung verfügbar)