Wichtige Informationen für Fremdfirmen
Brandschutz, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Asbestvorkommen, Laborzutritt
Bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen ...
Zunächst besten Dank, dass Sie für die Universität Konstanz tätig werden. Da Sie vermutlich mit den örtlichen Gegebenheiten, Regelungen und Vorschriften auf dem Campus wenig vertraut sind, bitten wir Sie, unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
Die folgenden Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen / Werkvertragnehmer sind Vertragsbestandteil und somit verbindlich.
Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb der Universität aufnehmen. Dies gilt insbesondere für die Beachtung und Einhaltung des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes.
Werden diese gesetzlichen Vorschriften durch behördliche Maßnahmen konkretisiert (Genehmigungen, Anordnungen usw.) sind Sie verpflichtet, soweit betroffen, diese einzuhalten.
Sie sind verpflichtet, die universitätsinternen Regelungen des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes zu beachten und deren Befolgung durch die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu überwachen und sicherzustellen.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen treffen, die den Bestimmungen weiterer gesetzlicher Arbeitsschutzbestimmungen, den Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
Checkliste für Fremdfirmen
Hier klicken und Fragen beantworten
- -> Haben Sie ihre Arbeitsaufnahme in der Leitwarte (i-Punkt) angemeldet?
Sie müssen sich zwingend vor Arbeitsaufnahme und nach deren Beendigung im i-Punkt an- und abmelden.
- -> Wurden Sie vor Ort von einem Koordinator des Auftraggebers eingewiesen?
Der Koordinator des Auftraggebers kann von der Universität oder vom Amt für Bau und Vermögen beauftragt sein.
- -> Wurden Sie über Arbeitsschutzmaßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften von Ihrem Arbeitgeber unterwiesen?
Ihr Arbeitgeber ist für Ihre Sicherheit und Ihre Gesundheit bei der Arbeit auch außerhalb Ihrer Firma zuständig und muss Sie entsprechend unterweisen.
- -> Führen Sie Arbeiten an Trennwänden durch?
Dann sind die Vorschriften zum Thema Asbest und KMF für Sie obligatorisch.
- -> Führen Sie Arbeiten durch, bei denen mit Staubentwicklung zu rechnen ist?
Dann müssen Sie im i-Punkt einen Antrag auf Brandmelder-Revisionsschaltung ausfüllen.
- -> Führen Sie Heißarbeiten durch?
Dies sind Arbeiten, bei denen mit offenen Flammen (Schweißarbeiten) oder Funkenentstehung (Trennschleifen an Metallen) oder sonstiger Rauchentwicklung zu rechnen ist. Dann müssen Sie zusätzlich zum Brandmelder-Revisionsantrag einen Feuererlaubnisschein ausfüllen.
- Denken Sie daran: Sicherheit geht vor! Tragen Sie die vorgeschriebene PSA!