Sonderfunktionen im Arbeitsschutz

ErsthelferInnen, BranschutzhelferInnen, Sicherheitsbeauftragte

Beauftragte - Sonderfunktionen mit großer Verantwortung

Um den Arbeitsschutz in großen Unternehmen - dazu gehört auch die Universität Konstanz - zu gewährleisten, müssen verschiedene Themenbereiche über Sonderfunktionsträgerinnen und -Funktionsträger abgedeckt werden. Die Sicherheitsingenieure können das nicht alleine stemmen und sich in diesem Zusammenahng "nur" Allrounder, aber nicht Experten für die einzelnen Bereiche. Außerdem ist die Hauptaufgabe der Sicherheitsingenieure die Beratung der Unternehmensleitung (und der Beschäftigten) und nicht etwa die Haftung, falls etwas schiefgeht.

Anders sieht es bei den Beauftragten aus, zumindest zum Teil. Beauftragte sind in bestimmten Fällen, nämlich immer dann, wenn die Themen vorkommen, zu bestellen. Das ist keine Bestellung wie im Restaurant, sondern ein formeller Akt unter Einbeziehung des Personalrates und Anzeige an die Behörde. In vielen Fällen ist für die Ausübung eines Amtes als Bestellte oder Bestellter eine Sach- oder sogar staatlich anerkannte Sachkunde, also eine geprüfte Zusatzausbildung und Berufserfahrung notwendig. Das ist wichtig, weil in den meisten Fällen nicht nur eine hohe Verantwortung mit dem Amt verbunden ist, sondern sogar die persönliche Haftung. Versäumnisse bei der Wahrnehmung der Aufgabe können strafrechtlich relevant sein. Aus diesem Grund sind Beauftragte häufig (nicht immer) weisungsberechtigt und auch arbeitsrechtlich geschützt. Ihnen darf nämlich wegen oder durch die Ausübung ihres Amtes kein Nachteil entstehen.

Eine Ausnahme bezüglich der Veranbtwortung und Haftung bilden Sicherheitsbeauftragte. Sie haben eher Helferfunktion und sollten eigentlich eher Sicherheitshelferinnen und -Helfer heißen. Aber sie heißen nunmal Sicherheitsbeauftragte. Wegen ihrer Helferfunktion sind sie der Einfachheit halber unter den Helferinnen und Helfern gelistet.

Die wichtigsten (und üblichen) Beauftragten an der Universität sind:

Der Brandschutzbeauftragte

Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit

Der Strahlenschutzbevollmächtigte

Die Strahlenschutzbeauftragten

Der Beauftragte für Sonderabfall

Die Gefahrgutbeauftragte

Der Laserschutzbeauftragte

Es gibt weitere Beauftragte wie zum Beispiel den Datenschutzbeauftragten oder Beauftragte für IT Sicherheit, diese Funktionen spielen jedoch im Arbeitsschutz keine Rolle.

Helferinnen und Helfer - ohne sie geht's nicht

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße kann man im Arbeitsschutz schnell den Überblick verlieren, insbesondere dann, wenn die eigentliche Abteilung oder das Team der Sicherheitsingenieure im Vergleich zum Unternehmen überschaubar ist. Da wird Unterstützung benötigt - und die ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der Helferinnen und Helfer richtet sich dabei nach der Anzahl der Beschäftigten.

Die wichtigsten Funktionen sind

Ersthelferinnen und Ersthelfer

Liste der Ersthelferinnen und Ersthelfer

Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer

Liste der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer

Sicherheitsbeauftragte

Liste der Sicherheitsbeauftagten

Dabei ist es keineswegs so, dass diese Personen die Aufgaben der Sicherheitsingenieure übernehmen oder gar abnehmen sollen. Sie sollen lediglich dabei unterstützen, hinzusehen, denn sie kennen sich in ihrem "Zuständigkeitsbereich" oft besser aus als die Sicherheitsingenieure. Eine wichtige Aufgabe neben dem "Hinsehen" besteht darin, in einem Notfall schnell(er) vor Ort zu sein und zu unterstützen. Damit - und das ist ein oft genanntes Mißverständnis - geht keine Verantwortung (im Sinne einer Haftung) einher, etwa durch "falsche Hilfe". Falsche Hilfe gibt es nicht, nur unterlassene Hilfe. Die Verantwortung ist also eher moralisch und nicht rechtlich bindend.

Die Universität muss Listen der FunktionsträgerInnen führen, aktuell halten und veröffentlichen.

Sie finden diese Listen unter den oben genannten Links. Um die Listen sehen zu können, müssen Sie sich einloggen.