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Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten

Arbeiten am Küchentisch? Definition, Rechte, Pflichten, Tipps

Die neue Flexibilität?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es sich lange gewünscht: Mehr Flexibilität, mehr Vertrauen vom Chef, keine Zeitverschwendung durch lange Arbeitswege und vor allem: Der Kaffee schmeckt besser und kostet nix.

Doch angesichts des angeordneten Homeoffice-"Zwangs" wegen der Corona-Pandemie erleben viele Homeoffice nicht mehr ausschließlich als die große Errungenschaft: Kein vernünftiger Arbeitsplatz, der Bürostuhl (wenn er vorhanden ist) qietscht und der Rücken schmerzt, der Bildschirm ist zu klein oder das Laptop zu alt, Internet ist lahm und die Kinder turnen auf einem herum. Vielleicht doch lieber wieder ins Büro?

  • Wenn ich schon zuhause arbeiten muss, dann muss mir mein Chef auch eine Top-Ausstattung für zuhause bereitstellen.
  • Und wie ist das überhaupt mit dem Versicherungsschutz?
  • Ich kaufe mir einen Mac und der Chef bezahlt!
  • Ich setze alles von der Steuer ab.
  • Muss ich Arbeitszeiten aufschreiben?
  • Wer bezahlt den teuren Toner?
  • Wie ist das mit der IT-Sicherheit?

Ansprüche und viele Fragen kommen auf - und viele davon sind wegen der relativ neuen Situation noch gar nicht richtig geklärt.

Was ist eigentlich Homeoffice?

Homeoffice vom Sofa aus © Pixabay Lizenz

Bisher wurde häufig der Begriff Telearbeit verwendet, doch der trifft auf die Uni Konstanz eher nicht zu und sollte nicht mit Homeoffice verwechselt werden.

Telearbeit ist die Arbeit an einem im eigenen Zuhause fest eingerichteten Arbeitsplatz.

Dies ist besipielsweise der Fall, wenn Sie an der Uni keinen festen Arbeitsplatz haben. Bei Mitarbeiter*innen im Außendienst (häufig umgangssprachlich als "Vertreter") bezeichnet, wäre also Telearbeit durchaus zutreffend. An der Uni Konstanz haben aber alle Beschäftigten einen Arbeitsplatz an der Uni. es gibt also keinen wirklich zwingenden Grund für Telearbeit.

Falls Telearbeit nötigt ist, es also anders nicht geht, muss dies vom Arbeitsgeber genehmigt werden. Ggf. wird sie sogar angeordnet. Dann muss aber der Arbeitgeben auch dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsplatz zuhause auch als solcher ausgestatte wird - und zwar auf Kosten des Arbeitgebers.

Homeoffice ist hingegen eine Art der mobilen Arbeit.

Daraus ergeben sich einige signifikante Unterschiede:

Homeoffice wird in der Regel nicht angeordnet, sondern erfolgt auf Wusch der Beschäftigten. Sie unterliegt nicht den Bestimmungen der ArbStättV, daher können aus ihr auch keine Ansprüche im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit abgeleitet werden. Dennoch haben Sie natürlich auch im Homeoffice Rechte und Pflichten, die in der Ilias-Schulung zum Homeoffice genau erläutert werden. Diese Schulung samt kleinem Abschlussquiz ist Voraussetzung für die Genehmigung Ihres Homeoffice-Antrags. Dazu weiter unten...

Zusammengefasst:

  • Homeoffice muss auch beim Arbeitgeber beantragt werden.
  • Der Arbeitgeber gibt vor, in welchem Umfang (wie viele Tage pro Woche, Monat ...) Homeofficemöglich ist.
  • Der Arbeitgeber muss bestimmte Arbeitsmittel (aber nicht alle!) bereitstellen.
  • Homeoffice ist grundsätzlich versichert.
  • Homeofficebenötigt eine Dienstvereinbarung und muss in unserem Fall mit dem Personalrat abgestimmt werden.
  • Homeoffice ist in der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV nicht definiert.

Auch Homeoffice ist also grob gesagt ein Büro im eigenen Zuhause. Nachteile sind allerdings: Man darf es eigentlich nicht mit dem privaten Büro und / oder privaten Arbeitsmitteln durchmischen. Das ist natürlich nicht pragmatisch - die meisten haben ja bereits einen Computer oder ein kleines Büro zuhause. Da macht es keinen Sinn, eine komplette zusätzliche Ausstattung daneben zu stellen, wenn überhaupt Platz dafür da ist. Eine zweite Internetleitung ist meist auch schwierig. Es muss also eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber her, die diese Fragen regelt.


Mobiles Arbeiten am Strand © Pixaba Lizenz

Mobiles Arbeiten

Gegenüber der Telearbeit ist das mobile Arbeiten nicht in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Mobiles Arbeiten ist die flexibelste Lösung: Arbeiten mit dem Laptop, wo man will. Man muss seine Zeiten nachweisen. Vertrauen ist gut, aber bei der Arbeit am Strand ist man vielleicht doch etwas abgelenkt. Mobiles Arbeiten entspricht also dem gelegentlichen, flexiblen Arbeiten von unterwegs.

Man hat zwar größtmögliche Freiheit und Flexibilität, die Arbeit und der Arbeitsplatz ist nicht reguliert, allerdings auch nicht versichert. Die Unfallkassen haben nämlich keinen Einfluss darauf, wo man arbeitet und wie lange. Man ist also komplett selbst verpflichtet, Arbeitsschutzregeln einzuhalten. Wenn man davon abweicht, tut man das auf eigene Verantwortung.


Homeoffice beantragen

Die Arbeit im Homeoffice wird an der Uni nicht angeordnet sondern auf den Wunsch der Beschäftigten hin gestattet.

Homeoffice muss bei der Personalabteilung beantragt werden. Dort finden Sie alle Informationen zum Antrag.

Auch die Arbeit im Homeoffice muss sicher und ergonomisch möglich sein, daher ist die Arbeitssicherheit nicht ganz außen vor. Auch hier fällt natürlich das berühmte Stichwort Gefährdungsbeurteilung. Die ist immer dann notwendig, wenn ein Nachweis benötigt wird, dass (aus versicherungstechnischen Gründen) im Vorfeld mögliche gefährdungen ausgeschlossen wurden und so Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen ausgeschlossen oder wenigstens vermieden werden.

Dies ist keine Belehrung, sondern ein guter Rat:

  • Führen Sie auch für Ihren Arbeitsplatz zuhause eine Gefährdungsbeurteilung durch.
  • Diese ist ggf. für die Genehmigung des Antrags auf Homeoffice durch Ihre(n) Vorgestzte(n) erforderlich und gilt im Zweifel als Nachweis gegenüber der Unfallkasse, wenn schlimmstenfalls doch etwas passiert.

Hier gehts zum Formular.

Ilias E-Unterweisung

Eine Voraussetzung für den Antrag, die diesem auch hinzugefügt werden muss, ist eine Unterweisung zum Homeoffice. Wir bieten diese als Ilias-Modul an, die Sie bequem durchlesen und am Ende durch ein klienes Quiz "bestehen" müssen. Drucken Sie das Ergebnis aus und fügen es Ihrem Antrag hinzu.

Tipp: Denken Sie dabei bitte auch an die anderen Unterweisungen zu den Themen Datensicherheit und Dokumentenmanagement. Die links zu diesen Schulungen finden Sie bei der Personalabteilung.

Die Unfallkasse hat Antworten

Die Unfallkasse Baden-Württemberg hat auf ihrer Webseite viele hilfreiche Broschüren und Informationen samt faq's zusammengestellt, die auf kurzweilige Weise Antworten auf die wichtigsten oben genannten Fragen geben.

Auf die Plätze ... fertig ... lesen!