Prüfplakette auf einem Abfallbehälter
Prüfplakette auf einem Abfallbehälter

Vorbereitung für die Abgabe

und Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Abfallabgabe

Damit radioaktiver Abfall abgegeben werden kann, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt sein - und zwar zunächst unabhängig davon, ob es sich um "ganz normale" Laborabfälle (Verbrauchsmaterial) handelt, radioaktive Stoffe, radioaktive Quellen oder Altgeräte, die vielleicht kontaminiert sind.

Damit die Landesssammelstelle radioaktive Abfälle annimmt, will sie vorab ganz genau wissen, was sie annehmen soll. Dabei helfen keine Schätzungen, ob und wenn ja wieviel Radioaktivität in einem Gebinde oder kontaminierten Gerät vorhanden sein könnte.

Damit Sie Ihren Abfall an der Uni Konstanz abgeben können, müssen Sie in Vorbereitung alle nötigen Informationen zu den Abfällen sammeln, dokumentieren und bei der Abgabe bereithalten.

Je genauer Sie über Ihre Abfälle Bescheid wissen, desto einfacher wird die Dokumentation.

Angaben für die Angabe an die Landessammelstelle

  • Um welche Isotope handelt es sich? In welchen chemischen Verbindungen sind die Isotope gebunden?
  • Welche abzugebende Restaktivität haben die Stoffe? Das kann nicht immer einfach gemessen werden. Manchmal muss man sie auf Grundlage der ursprünglichen Aktivät (Kaufdatum) und der ursprünglichen Menge anhand der Halbwertszeit berechnen. Deshalb ist es immer gut, über die eingekaufte Menge und die Restmenge genau Buch zu führen.
  • Sind die abzugebenden Stoffe überhaupt genehmigt? Die Landessammlestelle wie auch der Transport-Dienstleister fragen immer die Genehmigung ab.
  • Wie können die Stoffe weiter verarbeitet werden? In welcher Form liegen die Stoffe vor? Fest oder flüssig? Falls flüssig: Wässrige Lösungen oder nicht? Brennbar oder nicht? In der Landessammelstelle werden die Abfälle für das Endlager vorbereitet. Dafür muss das Volumen reduziert werden. Idealerweise werden die Abfälle verbrannt. Die radioaktiven Rückstände aus der Verbrennung werden gepresst und nehmen nur noch sehr wenig Raum ein. Flüssige Stoffe werden verdampft. Die radioaktiven Filterrückstände werden gepresst. Die Abgabe von brennbaren radioaktiven Flüssigkeiten ist deshalb nicht möglich. Alle anderen Stoffe werden sofort gepresst.
  • Wie ist das Bruttogewicht der Gebinde? Wenn sich daraus das Nettogewicht der Abfälle nicht ableiten lässt: Wie hoch ist das Nettogewicht?

Alle nötigen Angaben zu den Abfällen sind in einem sehr umfangreichen Dokument der Landessammelstelle aufgeschrieben: Die Annahmebedingungen.