Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung zu Freitag, 15.10.2021, eine neue Regelung zum 3G Prinzip in der Coronaverordnung des Landes eingeführt. Demnach müssen sich alle Beschäftigten, die weder geimpft noch genesen sind und regelmäßigen Kontakt zu betriebsfremden Personen haben, mindestens 2 mal pro Woche testen.
Ab heute, Dienstag, den 13.07.2021, 13:00 Uhr können sich alle Studierende und Beschäftigte der Uni Konstanz und der HTWG Konstanz für eine Corona-Schutzimpfung anmelden.