Gastdozenturen und Personalmobilität

Das Erasmus+ Programm bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitäten (wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal) die Möglichkeit zu Lehr- bzw. Fortbildungsaufenthalten an Erasmus+ Partnerinsitutionen. Hierbei kommen die europäischen Partnerhochschulen in den Erasmus+ Programmländern (die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien Serbien und Türkei) sowie die außereuropäischen Partnerhochschulen (Erasmus+ Partnerländer der Universität Konstanz; Austausch mit diesen Partnerinstitutionen wird als International Credit Mobility bezeichnet) in Frage.

Die Voraussetzungen und Modalitäten für die Bewerbung sowie die Ansprechpartner an der Universität Konstanz unterscheiden sich je nach Region, in der die Mobilität stattfindet. Auf folgender Plattform gibt es aktuelle Angebote für Staff Trainings, die sich an das nicht-wissenschaftliche Personal richten. 

Gastdozentur

Im Rahmen des Erasmus+ Programms haben wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die an der Universität Konstanz angestellt sind, sowie Doktoranden und Doktorandinnen die Möglichkeit, im Ausland zu unterrichten. Diese Programmlinie steht allen Fachbereichen offen. Aufenthalte können prinzipiell an allen Erasmus+ Partnerhochschulen stattfinden, mit denen vorher eine Vereinbarung über Dozentenmobilität abgeschlossen wurde (dies ist oft auch sehr kurzfristig möglich). Im Rahmen eines solchen Aufenthaltes (meist 5 Tage Aufenthalt) muss in der Regel 8 Stunden Unterricht durchgeführt werden.

Definition von Lehre (aus Erasmus+ Leitfaden für Projekte 2018):
Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: Als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden, Teilnahme an Rigorosa etc. Wichtig ist, dass die Lehrkraft physisch anwesend ist (das schließt Online-Veranstaltungen aus).

Eine Gastdozentur kann in verschiedenen Formaten durchgeführt werden. Die beiden gängigsten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt (Modell 1 und Modell 2).

Eine neue Möglichkeit, die ab dem akademischen Jahr 2018/19 besteht, ist das Kombinieren von Lehrtätigkeit und Weiterbildung an Partnerhochschulen. Wird ein derartiger Aufenthalt angestrebt, reduziert sich das Lehrdeputat für einen einwöchigen Aufenthalt auf 4 Stunden.

Modell 1:
Unterricht in Seminaren von KollegInnen
 
  • 8 Stunden Lehre in Veranstaltungen der KollegInnen im Ausland

oder – neu ab 2018/19

  • 4 Stunden Lehre plus Fortbildung
Modell 2:
Kompaktkursangebot
 
  • 8 (+ X) Stunden Lehre in eigener Kompaktveranstaltung

Lehrumfang: 8 (bzw. 4) Stunden aktiver Unterricht (s. Definition oben) innerhalb einer Kalenderwoche im Rahmen des bestehenden Veranstaltungsangebots an der Gastinstitution. Dies erfordert eine genaue Absprache mit den KollegInnen im Ausland, die Veranstaltungen im Rahmen des regulären Curriculums anbieten. Hier würde also in bis zu 4 verschiedenen Seminaren eine je 2-stündige Unterrichtseinheit angeboten.

Lehrumfang: 8 + X Stunden in einer Woche, abhängig von  Veranstaltungsformaten der Gastuniversität zur Durchführung einer eigenständigen (Kompakt-)Veranstaltung als zusätzliches Lehrangebot an der Gastinstitution, in Absprache mit KollegInnen des Gastfachbereichs also ggf. auch Korrektur und Bewertung von Prüfungsleistungen (zur Vergabe von ECTS-Punkten und Noten).

Informationen zur Umsetzung an der Universität Konstanz

Finanzierung

Erasmus+ Gastdozenturen werden für maximal 5 Tage entsprechend der Erasmus+ Pauschalen gefördert (Aufenthaltspauschale je nach Land und Reisekostenpauschalen je nach Zielland/-ort). Längere Aufenthalte können nicht finanziert werden. 

Es werden maximal 2 Lehraufenthalte pro Person pro Hochschuljahr finanziert. Priorität haben Lehrende, die bisher noch keine Erasmus+ Förderung erhalten haben. 

Planung eines Aufenthaltes

Recherche nach einer passenden Institution

Gibt es bereits bestehende Kontakte? Bestehen inhaltliche Gemeinsamkeiten? Wird eine freie Wahl getroffen?

Die Auswahl wird von den mobilen Dozenten und Dozentinnen getroffen, die Korrespondenz erfolgt eigenständig oder mit Unterstützung des Fachbereichs oder des International Offices.

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gastinstitution, mindestens 6 Monate im Voraus

  • Anschreiben mit Beschreibung des Vorhabens, Angaben zu Aufenthaltszeitpunkt/-dauer, Themenvorschläge unter Berücksichtigung des bestehenden Lehrangebots, Gastfachbereichs, ggf. bestehenden Kontakte
  • weitere Dokumente: Konzept (Unterrichtsthemen, mögliche Lehrinhalte, Repertoire), CV

Rückmeldung der Gastinstitution - Absage

Weitere Recherche

Rückmeldung der Gastinstitution - Zusage

  • Erstellung eines Programmes
  • Erstellung des Training Agreements (unterschrieben von der mobilen Lehrkraft sowie den Erasmus+ VertreterInnen der Heimat- und Gastinstitution)
    → Reiseplanung/Buchung

Folgende Dokumente werden über den Fachbereich an das International Office der Universität Konstanz geleitet

  • Grant Agreement
  • Genehmigung einer Reise (Vorgesetzte/r, Fachbereich)
    → Abschlag der Reisepauschale
  • Training Agreement

Aufenthalt

  • Lehre, Rahmenprogramm
  • Abzeichnen der EU-Dokumente

Rückkehr

  • EU Survey
  • Einreichen der Aufenthaltsbestätigung

Personalmobilität

Sie sind im wissenschaftsunterstützenden Dienst der Universität Konstanz beschäftigt? Sie sind neugierig, lernfreudig und suchen den Austausch mit europäischen Kolleginnen und Kollegen? Dann informieren Sie sich jetzt auf den Seiten des International Office zum Thema Personalmobilität.