Rechte und Pflichten im Arbeitskampf

Am 26.10.2023 hat die Entgeltrunde 2023 begonnen. Im Zusammenhang mit dieser ist mit Arbeitskampfmaßnahmen von Seiten der Gewerkschaften zu rechnen. Auf Grund dessen möchte die Personalabteilung Sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen.

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Teamentwicklung: Finanzierung von Maßnahmen

Die Personalabteilung und die Abteilung Finanzen und Controlling haben daher eine Übersicht an Kritieren erstellt, die aufzeigen, unter welchen Bedinungen Teamentwicklungsmaßnahmen abgerechnet und auf die Arbeitszeit angerechnet werden können.

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Neue Willkommensbroschüre für alle neuen Beschäftigten

Seit Anfang August erscheint die Willkommensbroschüre in einer neuen, modernen Aufmachung. Neu ist auch, dass die Broschüre vor allem im Online-Format zugänglich gemacht wird. Neue Beschäftigte bekommen mit ihren Vertragsunterlagen zukünftig einen Flyer mit einem Kurzüberblick über die WillkommenskulTOUR der Universität Konstanz zugeschickt. Zu unserer WillkommenskulTOUR zählen sowohl die modernisierte Broschüre als auch die Veranstaltungsreihe, die neuen Kolleg*innen einen Überblick über die…

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Jährliche Anzeige der im Jahr 2022 ausgeübten Nebentätigkeiten von Beamte*innen

Nach den nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen sind alle Beamte*innen dazu verpflichtet, jährlich ihrer Erklärungspflicht über ausgeübte Nebentätigkeiten gemäß § 8 Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO) nachzukommen.         

Demnach ist der Personalabteilung bis zum 01. Juli 2023 eine unterschriebene Aufstellung nach § 8 Abs. 1 LNTVO vorzulegen über:

  1. Alle im vorausgegangenen Kalenderjahr (somit für das Jahr 2022) ausgeübten genehmigungs- und anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten.
  2. Bisher…
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Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1. April 2023

Das Rektorat hat am 8. Februar 2023 eine Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte zum 1. April 2023 beschlossen.

Die neuen Vergütungssätze betragen demnach für:

Studentische Hilfskräfte (bleibt)

12,00 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

12,87 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

17,49 € pro Stunde


Die Kalkulationssätze erhöhen sich damit auf:
 

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.

Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den…

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