Die Diplomstudiengänge, deren Regelstudienzeit zwischen 8 und 10 Semestern liegt, führem zu einem berufsqualifizierenden Abschluss des Diplom. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben sind, die Zusammenhänge des Faches überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach erfolgreich abgeschlossener Diplomprüfung wird der Diplomgrad unter Angabe der Fachrichtung verliehen.
Diplom examination regulations
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Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archives einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter*innen des Zentralen Prüfungsamtes.
(in der Fassung vom 27. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)