Verkehrsangelegenheiten
Neues Fahrrad-Mietsystem: konrad
Ab Mitte April 2018 können Sie einfach ein Fahrrad an einer der 15 Mietstationen der Stadtwerke Konstanz, eine davon an der Universität Kostanz, ausleihen.
150 Fahrräder stehen rund um die Uhr zur Verfügung.
Ihre zukünftigen Vorteile
- 24 Stunden an 7 Tagen verfügbar
- Hier anmieten – woanders abgeben
- Einfache Buchungsmöglichkeiten auf der Mein Konstanz App
- Mit dem Rad am Stau vorbei
- Umweltfreundlich
- Hält fit und gesund
- Vielseitige Einsatzmöglichkeiten: Arbeitsweg, Einkaufstour oder Ausflug
Fahrradstellplätze Campus
Verteilt über dem gesamten Campus der Universität Konstanz befinden sich Fahrradstellplätze.
Die Lage der Fahrradstellplätze ist in dem Übersichtsplan zu finden.
Im Zuge der aktuellen Baumaßnahmen kann es immer wieder zu teilweise auch kurzfristigen Änderungen bei den Fahrradstellplätzen kommen. Diese werden vor Ort ausgeschildert.
Zu Sicherheit aller stellen Sie ihr Fahrrad bitte nicht außerhalb der Abstellmöglichkeiten in Verkehrswegen ab. Dadurch könnten Einsatzfahrzeuge und entsprechende Rettungseinsätze behindert werden.
Parkplatzbewirtschaftung
Für die Bewirtschaftung des Parkhauses Süd und der Parkplätze Uni Nord/Ost/Uni-Sport ist die PBW Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH zuständig.
Die Parkplätze Ost/Uni-Sport sind nicht abgeschrankt. An den vorhandenen Parkscheinautomaten müssen Bedienstete, Studierende und Gäste ein Tagesticket für 1,50 EUR lösen. Für 14,00 EUR kann ein Monatsticket gelöst werden.
Mit dem Monatsticket kann 30 Tage am Stück geparkt werden. Das Ticket bleibt auch gültig, wenn während dieser Zeit aus- und wieder eingefahren wird. Bitte beachten Sie, dass ein Parkvorgang nur möglich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt Stellplätze vor Ort frei sind. Sind alle Stellplätze belegt, ist das Parken auch für Inhaber eines gültigen Monatstickets nicht möglich. Das Monatsticket gilt nur für den Parkplatz an dem es gelöst wurde.
Handhabung:
- Pkw auf einem freien Stellplatz parken
- Parkschein lösen
a. Ziffern des Kfz-Kennzeichen eingeben. Beispiel: S-KN 2018 => Eingabe: 2018
b. Mit Münzen 14,00 € passend zahlen. Automat wechselt nicht
c. Parkschein anfordern
- Parkschein entnehmen
- Parkschein von außen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen
Ab dem 03. Dezember 2018 erfolgt ebenfalls eine Abschrankung von Parkplatz P-Nord. Die Parkgebühr beträgt 1,50 EUR/Tag. Außerdem gibt es ein Tagesticket für 2,00 EUR für täglich beliebig viele Ein- und Ausfahrten. Ansonsten verfahren Studierende und Gäste nach Abschrankung analog dem nachfolgend beschriebenen Handling von Parkhaus Süd.
Bei Einfahrt in das Parkhaus Süd muss direkt an der Schranke ein Parkschein gezogen werden. Nach dem Parken kann vor Ausfahrt an einem der beiden Kassenautomaten auf den Ebenen A (untere Ebene) und B (mittlere Ebene) die Parkgebühr bezahlt werden. Die Automaten sind mit Wechselgeld ausgestattet und akzeptieren sowohl Barzahlung in Scheinen und Münzen als auch Bezahlung mit EC-Karte, auf Wunsch mit Quittung. Eine Bezahlung über das Handy (sms & park) ist im Parkhaus Süd nicht mehr möglich.
Bei Bedarf ist die Leitstelle der PBW über die Ruftasten an Ein- und Ausfahrt sowie an den Kassenautomaten rund um die Uhr erreichbar.
Die Parkgebühr beträgt ab April 2018 1,50 Euro und gilt für eine einmalige Einfahrt für maximal 24 Stunden.
Parker werden in die Kundengruppen Kurz- und Dauerparker aufgeteilt. In Konstanz erfolgt die Bewirtschaftung als Mischnutzung, d.h. die Stellplätze werden gleichzeitig von Kurz- und Dauerparkern genutzt.
Kurzparker sind Gelegenheitsparker ohne feste Vertragsbindung. Im Parkhaus Süd ziehen die Kurzparker an der Einfahrt ein Parkticket. Das Parkticket wird bei Rückkehr am Kassenautomaten (mit Rückgeldfunktion) bezahlt. Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich. Nach dem Bezahlvorgang wird mit dem bezahlten Parkticket ausgefahren. Hierzu wird das Parkticket am Ausfahrtsterminal eingeschoben.
Die Anzeige "frei / besetzt" eines Parkhausanzeigers an der Einfahrt gilt für diese Nutzergruppe. D.h. wenn der Parkhausanzeiger auf "besetzt" steht ist das Kurzparkerkontingent voll ausgeschöpft.
Es kann vorkommen, dass der Parkhausanzeiger "besetzt" anzeigt, obwohl noch frei Plätze vorhanden sind. In diesem Fall kann an der Einfahrt dennoch kein Parkticket mehr gezogen werden, da die freien Plätze für Dauerparker vorgehalten werden.
Dauerparker sind Inhaber einer Dauerparkberechtigung.
Für eine Dauerparkberechtigung ist ein Vertragsabschluss notwendig. Die Beantragung erfolgt über das Kundenportal MyPBW auf der Homepage der PBW .
Dauerparker Kundengruppe Landesbedienstete können ein Kundenkonto bei der PBW anlegen und für monatlich 14,00 Euro eine Dauerparkkarte beantragen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate.
Logon mit dienstlicher Mailadresse, z.B. (...@uni-konstanz.de). Darüber erfolgt der Nachweis zur Kundengruppe "Landesbedienstete".
Als Vertragsbeginn ist jeweils der 01. oder 15. eines Monats möglich, mit unbefristeter Vertragslaufzeit, jedoch mindestens 3 Monate Vertragsdauer. Der Vertrag kann mit Monatsfrist zum Quartalsende gekündigt werden. Sonderkündigungsrecht von 14 Tage zum Monatsende bei Abordnung und Versetzung (mit Nachweis). Es besteht auch die Möglichkeit die Vertragslaufzeit zu befristen.
Das Entgelt wird im Regelfall quartalsweise eingezogen. Für monatliche Zahlung und Überweisung wird ein zusätzliches Entgelt berechnet.
Dauerparker Kundengruppe Studierende:
Die Semesterparkberechtigung gilt semesterweise und verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, sofern der Vertrag nicht mit Monatsfrist zum Semesterende gekündigt wird. Das Entgelt wird pro Semester als Einmalbetrag fällig. Als Nachweis ist ein Upload der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung notwendig.
Für Konstanz: Semesterparkberechtigungen für Parkhaus Süd, Entgelt: 84 € pro Semester (01.04. - 30.09. bzw. 01.10. - 31.03.) Ab April 2019 auch für Parkplatz Nord.
Hinweise für Dauerparker
Mit der Dauerparkberechtigung kann das Parkierungsobjekt auch mehrfach pro Tag genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug für ein paar Tage am Stück abzustellen. Im Parkierungsobjekt besteht freie Stellplatzwahl. Für Inhaber einer Dauerparkberechtigung wird ein freier Stellplatz vorgehalten.
Falls an der Einfahrt ein Parkhausanzeiger mit der Anzeige "frei / besetzt" angebracht ist, können Dauerparker auch einfahren, wenn die Anzeige auf "besetzt" steht.
Zur Nutzung der Parkberechtigung erhält der Vertragsnehmer eine Dauerparkkarte. Eine Ausfahrt mit der Dauerparkkarte ist nur dann möglich, wenn die Karte auch zur Einfahrt verwendet wurde. Gleiches gilt für die Einfahrt. Eine Einfahrt mit der Dauerkarte ist nur möglich, wenn die Karte auch bei der letzten Ausfahrt – z.B. trotz offener Schranke - benutzt wurde.
Bitte jeweils auch bei offener Schranke bei jeder Ein- und Ausfahrt die Dauerkarte an den Automaten halten.
Die Maximalanzahl der Dauerparkberechtigungen für ein Parkierungsobjekt ist begrenzt.
Weitere Informationen:
Privatparkplätze
Bei den Parkplätzen vor dem Gebäude V, gegenüber der Poststelle (B5), auf dem Werkstatthof (W5) und nördlich von ZT (an der Eggerhaldestraße) handelt es sich um Privatparkplätze der Universität. Diese werden nicht von der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg bewirtschaftet.
Auf diesen Plätzen darf nur mit einer von der Universität ausgestellten Parkberechtigung geparkt werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.