Geschäftsordnung
A. ORGANE DES
GRADUIERTENKOLLEGS
1) Geschäftsführender
Vorstand:
1. Sprecher/in und stellv. Sprecher/in des GK (Amtszeit 2 Jahre, wieder
wählbar)
2. Sprecher/in des Fachbereichs
3. 1 Vertreter/in des `Mittelbaus´
4. 1 Vertreter/in der Kollegiaten
2) Auswahlausschuss
1. Die Mitglieder des Vorstandes
2. alle Antragsteller/innen
3. je 1 Mitglied der kooperierenden schweizerischen Universitäten
4. Projektbezogene Fachgutachter/innen aus der Universität Konstanz oder
aus dem Kreis der Kooperationspartner des GK, bestellt vom Sprecher des
GK
5. Vom Auswahlausschuss gegebenenfalls hinzugewählte Mitglieder.
6. Ein/e weitere/r Vetreter/in der Kollegiaten
3) Vollversammlung
1. Die Antragsteller/innen des GK
2. 2 Vertreter/innen des Mittelbaus
3. assoziierte Hochschullehrer/innen
4. alle Beteiligten des Graduiertenkollegs
Zusatz: Der Wissenschaftliche
Koordinator nimmt an den Sitzungen aller 3 Gremien mit beratender Stimme
teil.
B. VERFAHREN
4) Gremien
Der Auswahlausschuss tagt mindestens einmal pro Studienjahr. Ihm legt
der Sprecher des GK seinen jährlichen Rechenschaftsbericht vor. Der Auswahlausschuss
wählt den Sprecher und den Geschäftsführenden Vorstand.
Der Geschäftsführende Vorstand tagt mindestens einmal im Semester.
5) Auswahl der Kollegiaten
Die Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten findet per Mehrheitsentscheid
des Auswahlausschusses statt. Zu jeder Bewerbung sind mindestens zwei
Kurzreferate einzuholen.
6) Aufnahmevoraussetzungen
für die Stipendiaten:
Für die Aufnahme in das Kolleg sollen folgende Voraussetzungen erfüllt
sein:
a) zügiges Hochschulstudium mit qualifiziertem Abschluss,
b) überdurchschnittliche Qualifikation der Bewerber/innen,
c) besonderer wissenschaftlicher Wert der geplanten Doktorarbeit,
d) Annahme als Doktorand/in an einer Universität,
e) Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit im Kolleg,
f) die Bewerber/innen sollen in der Regel nicht älter als 28 Jahre (Doktoranden)
bzw. 35 Jahre (Postdoktoranden) sein.
7) Änderung der Geschäftsordnung
Eine Änderung der Geschäftsordnung kann durch den Auswahlausschuss erfolgen,
wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten zustimmen.
C. KOLLEGIATEN
UND KOLLEGIATINNEN
8) Betreuung
Jede/r Stipendiat/in wird durch zwei Hochschullehrer/innen betreut, wovon
mindestens eine/r in Konstanz ansässig ist,
jede/r Qualifizierungstudent/in durch eine/n Konstanzer Hochschullehrer/in.
9) Verpflichtung der
Stipendiaten:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat(inn)en,
ihre volle Arbeitskraft dem geförderten Forschungsvorhaben zu widmen,
an den Aktivitäten des Kollegs teilzunehmen, über den Fortgang der Arbeit
zu den vorgesehenen Zeitpunkten zu berichten und bei Änderung bzw. Abbruch
der Arbeit unverzüglich die/den Betreuer/in zu unterrichten.
Von den Stipendiat(inn)en wird Wohnsitznahme in Konstanz erwartet.
10) Studienprogramm
für die Kollegiaten:
Die Kollegiaten und Kollegiatinnen sind verpflichtet, an den Veranstaltungen
des Graduiertenkollegs teilzunehmen. Über begründete Ausnahmen entscheidet
der Auswahlausschuss.
11) Erfolgskontrolle
Jeder Stipendiat muss halbjährlich seinen Betreuer(inne)n einen Kurzbericht
zum Stand seiner Arbeit vorlegen. Zudem muss im Rahmen des Kollegiatenkolloquiums
jeder der Qualifikationsstipendiaten einmal und jeder der Doktoranden
und Postdoktoranden zweimal den aktuellen Stand seines jeweiligen Projektes
im Plenum zur Diskussion stellen.
Wird der Stand der Arbeit als unzureichend begutachtet, kann der Auswahlausschuss
die gewährte Stipendienzeit verkürzen.
Nach Auslaufen eines Stipendiums wird dem Stipendiaten ein Zertifikat
über die Zugehörigkeit zum GK ausgestellt.
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