Das Vorhaben ist beschrieben
Was Sie rund um die Antragstellung außerdem bedenken sollten
Vorgaben der Universität und Dritter
Die Richtlinien zur Form eines Antrags und den nötigen Antragsunterlagen unterscheiden sich von Drittmittelgeber zu Drittmittelgeber. Bei einzelnen Förderarten ist eine Antragstellung zudem nur im Einvernehmen mit dem Fachbereich und der Universitätsleitung möglich. Dies gilt vor allem, wenn
- mehrere Forschende im Verbund ein Vorhaben entwickeln, z. B. Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereiche;
- Nachwuchsforschende ihre eigene Stelle beantragen;
- Forschende einen ERC-Grant einwerben möchten;
- formal die Universität Antragstellerin ist, wie etwa bei den Förderaufrufen des Bundes, oder
- der Antragstellung ein Vorauswahlverfahren durch die Universität vorgeschaltet ist, wie z. B. beim Eliteprogramm für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden der Baden-Württemberg Stiftung.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen frühzeitig Kontakt mit dem Forschungssupport auf. Wir unterstützen Sie bei der Planung des Antragsverfahrens und dem Einholen der nötigen Begleitschreiben der Universitätsleitung.
Zur leichteren Übersicht bildet das Prozessportal der Universität für ausgewählte Förderlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des Bundes und der Europäischen Union (ERC Grants) den zeitlichen und organisatorischen Rahmen der Antragstellung ab.
Müssen Kooperationsvereinbarungen oder Forschungsverträge geschlossen werden, berät Sie unser Vertragsteam.
Begleitschreiben und Unterschriften
Wenn Sie für die Antragstellung Begleitschreiben oder Unterschriften der Hochschulleitung benötigen, wenden Sie sich bei Einzelanträgen bitte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Einreichungstermin an den Forschungssupport. Idealerweise haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die nötigen Absprachen mit dem Fachbereich getroffen.
Bei größeren Verbundvorhaben sollte der Forschungssupport so früh wie möglich in die Planungen eingebunden sein.
Formale Antragsprüfung
Vor der wissenschaftlichen Begutachtung steht bei allen Drittmittelgebern die formale Prüfung Ihres Antrags. Ungeachtet der Qualität des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens kann eine Ablehnung ausschließlich aus formalen Gründen erfolgen. Beim Forschungssupport prüfen wir Ihren Antrag gern vorab. Eine Auswahl der wichtigsten formalen Antragskriterien finden Sie in unserer Checkliste.
Drittmittelverfahren
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, füllen Sie das Drittmittelformblatt aus und senden es zusammen mit einer Kopie des Antrags über den Fachbereich an die Drittmittelverwaltung.
Durch dieses Verfahren stimmt der Fachbereich offiziell dem Projektantrag zu und die Universitätsleitung nimmt den Antrag als ein Projekt der Universität Konstanz an.
Außerdem dient das Drittmittelverfahren dazu, die Drittmittelverwaltung frühzeitig über Ihren Antrag zu informieren. Mit der Bewilligung liegen dann alle Angaben bereits vor, so dass die Personen in der Sachbearbeitung direkt eine Kostenstelle für das neue Projekt einrichten und Sie ohne Verzögerung starten können.