Geänderte Arbeitsvertragsmuster für TV-L-ArbeitnehmerInnen
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat geänderte Arbeitsvertragsmuster herausgegeben, deren Einsatz verbindlich ist. Davon ist jede Art von Vertrag gleichermaßen betroffen, ob Einstellungs-, Weiterbeschäftigungs- oder Änderungsvertrag.
Die neue Passage zur Abtretungsklausel und die geänderte Schriftformklausel spiegeln die aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungslage wieder, haben also deklaratorischen Charakter.
Die in alten Arbeitsverträgen noch nicht enthaltene ausdrückliche Regelung, dass Teilzeitbeschäftigte im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet sind, ist in der Praxis insofern von untergeordneter Bedeutung, da die Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden und sonstigen Sonderformen der Arbeit nur nach billigem Ermessen seitens des Arbeitgebers aufgrund betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeit hin, nicht willkürlich, - und das gilt für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer - erfolgen darf.