Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit vom 11.12.2018
Dieses Gesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft und gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nicht für Beamtinnen und Beamte). Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bibliothekservicezentrums (BSZ), das in Amtshilfe von der Universität Konstanz betreut wird, bestehen evtl. gesetzliche Einschränkungen als Kleinbetrieb und Zumutbarkeitsgrenzen.
Ab 1.1.2019 haben Arbeitnehmer/innen, die länger…
Read more