Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.
Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den Krankheitszeitraum und, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, damit die Personalabteilung die jeweilige Bescheinigung abrufen kann. Ebenso wichtig ist die Gesundmeldung bei der Personalabteilung, um etwaige Nachteile zu vermeiden.
Für Privatversicherte gibt es vorerst keine Änderungen.