Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt
Die Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt regelt Zuständigkeiten, Sanktionen und Maßnahmen. Sie gilt für alle Universitätsmitglieder.
Die erste Novellierung wurde 2015 verabschiedet. 2022 wurde die Richtlinie erneut novelliert sowie um Aspekte des AGG erweitert. Sie wurde im Senat am 14.09.2022 verabschiedet.