Stipendienprogramm der Universität Konstanz nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Information:
Die uns zur Verfügung stehenden LGFG-Mittel sind bis in das Jahr 2027 festgelegt, d. h. vergeben. Zu einer Neuausschreibung wird es vor 2027 somit nicht kommen können.
Damit Sie keine LGFG-Ausschreibung verpassen, können Sie sich gerne unter lgfg@uni-konstanz.de auf unsere Mailingliste setzen lassen.
L. Dilfer

Was ist das LGFG ?

Bisherige Zahlen - Daten - Fakten:

Das Stipendienprogramm der Universität Konstanz richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG).

Zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses kann die Universität Konstanz nach Maßgabe dieses Gesetzes und der im Staatshaushaltsplan für diesen Zweck bereitgestellten Mittel Stipendien und besondere Zuwendungen an hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische NachwuchswissenschaftlerInnen gewähren. Die Stipendien werden in der Regel alle zwei Jahre ausgeschrieben.

Für Promovierende der Universität Konstanz, die einen Antrag für dieses Stipendienprogramm stellen, gelten die Rahmenbedingungen der  Satzung der Universität Konstanz zur Stipendienvergabe nach dem Landesgraduiertenfördergesetz.

Das Grundstipendium beträgt zurzeit 1.365,- Euro monatlich zzgl. einer monatlichen Pauschale in Höhe von 40,- Euro für die mit der Dissertation verbundenen Sach- und Reisekosten. (Eine zeitnahe Aufstockung/Anpassung ist derzeit in Planung.)

Es ist nicht möglich, zusätzlich besondere Zuwendungen für Sach- und Reisekosten zu beantragen.

In der Regel werden Stipendien für die Dauer von 3 Jahren vergeben. Ein Stipendium kann jedoch auch für einen kürzeren Förderzeitraum beantragt werden. Voraussetzung für die Weiterführung im zweiten bzw. dritten Jahr ist ein jährlich eingereichter Arbeitsbericht und eine positive Stellungnahme des Betreuers bzw. der Betreuerin auf der Grundlage eines Zwischenberichts des Stipendiaten oder der Stipendiatin.

Voraussetzungen für die Bewerbung von Stipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Zur Förderung der Promotion kann ein Stipendium gewährt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1.  ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  2.  eine herausragende Qualifikation
  3.  ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung  erwarten lässt
  4.  die Annahme als Doktorand*in an der Universität Konstanz
  5.  die wissenschaftliche Betreuung durch die Hochschule