Antragstellung LGFG und FAQs
Antragsstellung für ein Promotionsstipendium nach LGFG
Folgende Unterlagen sind einzureichen.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (excel)
- Arbeits- und Zeitplan/Exposé (als pdf)
- Alle Hochschulzeugnisse (als pdf)
- Annahme als Doktorand*in (als pdf)
- Curriculum Vitae (als pdf)
- Gutachten des Betreuers oder der Betreuerin des Arbeitsvorhabens (als pdf)
- Gutachten eines weiteren Hochschullehrers oder einer weiteren Hochschullehrerin (als pdf)
Wenn Ihnen ein Stipendium gewährt wird, bitten wir Sie vor Antritt des Stipendiums, Ihre Einkommensverhältnisse nachzuweisen und alle Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.
FAQs und Antworten
Wie hoch ist das Stipendium?
Der Regelfördersatz für ein Stipendium beträgt regelmäßig 1.365,- Euro monatlich zzgl. einer monatlichen Pauschale in Höhe von 40,- Euro für die mit der Dissertation verbundenen Sach- und Reisekosten.
Der Stipendiat oder die Stipendiatin erhält zusätzlich einen Familienzuschlag von 160,- Euro monatlich,
- wenn ihr oder ihm oder ihrem bzw. seiner Lebenspartner bzw. -partnerin für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- wenn ihr als Alleinstehender oder ihm als Alleinstehendem für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- wenn sie oder er aufgrund ihrer bzw. seiner ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz hat und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweist, dass ihr bzw. sein Kind mit ihr bzw. ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Der Familienzuschlag erhöht sich bei mehr als einem Kind auf insgesamt 210,- Euro monatlich. Erhalten beide Lebenspartner Stipendien nach dem LGFG oder erhält der Lebenspartner bzw. –Partnerin des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin ein Stipendium nach Vorschriften, deren Zielsetzung der des LGFG entspricht, so wird der Familienzuschlag insgesamt nur einmal gewährt.
Für welche Dauer wird die Förderung bewilligt?
Die Stipendien werden bis max. 3 Jahre vergeben. Es können aber auch Anträge für eine kürzere Förderdauer gestellt werden.
Voraussetzung für die Weiterführung im zweiten bzw. dritten Jahr ist eine positive Stellungnahme des Betreuers bzw. der Betreuerin oder, wenn zwei Betreuer vorhanden sind, beider Betreuer auf der Grundlage eines Zwischenberichts des Stipendiaten oder der Stipendiatin.
Wann ist eine Förderung nicht möglich bzw. welche Tätigkeiten sind für die Förderung nicht schädlich?
Ausschluss von der Förderung
Die Stipendiaten und Stipendiatinnen haben ihre Zeit vorrangig für das Promotionsvorhaben einzusetzen. Mit der Förderung vereinbar sind die Mitarbeit an Forschungs- und Lehraufgaben an einer Hochschule sowie sonstige vergleichbare Tätigkeiten. Die Dauer der Tätigkeiten darf insgesamt im Mittel 48 Stunden im Monat nicht überschreiten. Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin ist zur Übernahme solcher Tätigkeiten nicht verpflichtet.
Die Aufnahme von Erwerbstätigkeiten ist der Universität anzuzeigen. Zu jeder Zwischenevaluation ist eine Einkommenserklärung einzureichen.
Anrechnung von Einkommen
Auf das Stipendium wird das Jahreseinkommen des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin angerechnet, soweit es 16.950,- Euro (30% der Gehaltsgruppe E13, Stufe 2TV-L) jährlich übersteigt. Maßgebend ist das Jahreseinkommen im Bewilligungszeitraum. Familiengeld, Elterngeld und Einkünfte des Ehepartners oder der Ehepartnerin werden nicht angerechnet.
Als Jahreseinkommen gilt die Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, vermindert um die festgesetzte Einkommensteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und um die steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen für das maßgebliche Kalenderjahr. Als Einkommen gelten ferner Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III.
Wie werden die Stipendien vergeben?
Die Anträge werden von der zuständigen Fachkommission begutachted: es wird jeweils gemäß der fachlichen Qualifikation der Bewerber eine Rangliste erstellt.
Die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft die Vergabekommission unter Einbeziehung der durch die Fachkommissionen vorgelegten Ranglisten.
Wie formuliert man einen Arbeitsplan (Exposé)?
Der Arbeitsplan (Exposé) sollte folgendermaßen aufgebaut sein:
- Stellen Sie bitte die wesentlichen Ziele Ihres Vorhabens, allgemein verständlich und in nicht mehr als 15 Zeilen, in einer Zusammenfassung (Abstract) vor. Diese Zusammenfassung orientiert die interdisziplinär zusammengesetzten Gremien der Universität über die Kernziele Ihres Vorhabens.
- Die Zusammenfassung (Abstract) ist gefolgt von der Darstellung des Vorhabens mit Fragestellung, Forschungsstand, theoretischer Einbettung, methodischem Zugang und Planung der praktischen Umsetzung, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz, inkl. Verzeichnis der zitierten Literatur (ca. 10- 15 Seiten). Bei den kurzfristigen Brückenstipendien ist ein Exposé im Umfang von 3 - 5 Seiten ausreichend.
- Vorläufiger Arbeits- und Zeitplan über max. 36 Monate mit ausführlicher Darstellung bisheriger bereits abgeschlossener Vorarbeiten