Finanzierung

Hier finden Sie eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für Ihr Auslandspraktikum

Erasmus+ Förderung

Für Auslandspraktika zwischen 2-12 Monaten Dauer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von min. 30h können Sie eine Erasmus+ Förderung für Ihr Praktikum beantragen. 

Promos Stipendium

Für Pflichtpraktika in Nicht-Erasmus Ländern können Sie sich um eine Förderung durch das Promos-Programm bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf der Praktikumswebseite des International Office.

DAAD Kurzstipendium

Praktika bei einigen europäischen sowie Länder-Vertretungen können nicht durch das Erasmus+ Praktikum gefördert werden. Einige dieser Bereiche werden daher durch die Kurzstipendien des DAADs abgedeckt.

Mehr Informationen zu den Kurzstipendien auf den Seiten des DAAD.

"Stipendium für ein studiengebundenes Praktikum" des DFJW

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert mit diesem Stipendium Pflichtpraktika in Frankreich, die als Bestandteil des Studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt oder zumindest dringend empfohlen werden. Gefördert werden können Studierende aller Fachrichtungen unter 31 Jahren, für eine Praktikumsdauer von 1 bis 3 Monate. Als Studierende mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können Sie sich für dieses Stipendium bewerben.

Das Stipendium kann mit einer Praktikumsvergütung oder einem anderen Stipendium (außer finanzieller Hilfen des DAAD oder der DFH) kumuliert werden. Am Ende des Praktikums wird von dem Praktikanten/der Praktikantin ein ca. 5-seitiger Praktikumsbericht in französischer oder deutscher Sprache angefordert.

Im Rahmen der Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.

Weitere Informationen über das Stipendium und die Anträge finden Sie auf der Webseite des DFJW.

"New Kibbutz: Praktika in israelischen Start-Ups" gefördert durch den DAAD

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördern in Kooperation mit der Deutsch-Israelischen Industrie-und Handelskammer (AHK) und der israelischen Botschaft in Berlin mit dem Programm "New Kibbutz" Praktika in High-Tech Start-Up-Unternehmen in Israel, die durch die AHK vermittelt wurden. Gefördert werden 56 Tage bis maximal sechs Monate.

Bewerben können sich eingeschriebene Studierende ab dem zweiten Fachsemester eines Bachelor- oder Masterstudiengangs an deutschen Hochschulen im Bundesgebiet (dazu zählen u.a. auch deutsche Studierende, die an einer ausländischen Hochschule eingeschrieben sind, und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht in Israel befinden). Der Antrag ist frühestens 56 und spätestens 32 Kalendertage vor dem Beginn des Praktikums im DAAD-Portal einzureichen.

Das Stipendium umfasst eine monatliche Stipendienrate, Reisekostenzuschuss, Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung und die Vermittlungsgebühren für die erfolgreiche Vermittlung eines Praktikums (bis zu 500,00 €) der AHK.

Genauere Informationen zu dem Föderprogramm und Bewerbungsprozess sind auf der Webseite des DAAD zu finden.

"Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM", Förderung von europaweiten Verwaltungspraktika

Das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM (BWS-WHP), ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung, fördert den europaweiten Austausch auf Verwaltungsebene.

Bewerben können sich Studierende aus Studiengängen mit Europabezug, die gegen Ende des Bachelors oder im Master Praktika in Verwaltungen im europäischen Ausland absolvieren (Outgoings). Zudem werden fortgeschrittene Studierende aus Studiengängen mit Europabezug aus Hochschuleinrichtungen anderer europäischer Länder, die Pflichtpraktika in Verwaltungen Baden-Württembergs absolvieren (Incomings), unterstützt. In der Bewerbung ist ein Mehrwert des Auslandsaufenthaltes für Baden-Württemberg und die Förderung der europäischen Idee darzustellen.

Gefördert werden zwei Monate bis maximal elf Monate mit bis zu 1.000 € im Monat. Anfallende Mindestlöhne und freiwillig bezahlte Vergütungen für Praktika, die einen Freibetrag von 350 € pro Monat überschreiten, werden i.d.R. auf das Baden-Württemberg-STIPENDIUM angerechnet. Das Stipendium stellt einen Zuschuss für Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft im Ausland (für Outgoings) bzw. in Baden-Württemberg (für Incomings) dar. 

Bewerbungen erfolgen über das Onlineportal BWS-World. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 30. April 2021.

Weitere Informationen zu der Bewerbung, dem Stipendium und der Stiftung finden Sie im Flyer des Programms und auf der Webseite.