Archiv

Hier finden Sie die älteren Versionen der Prüfungsordnungen, die archiviert wurden.
 

Biological Sciences
 

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 28. Juli 2022 und der Änderung vom 23. Mai 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2019/20 bis spätestens zum Sommersemester 2022 aufgenommen haben; beachte hierzu die Übergangsbestimmungen der PO-Fassung vom 28.07.2022 dort in § 34)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 einschl. aller Änderungen bis zum 24. September 2015 und der Änderung vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum SoSe 2019 oder früher aufgenommen haben)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 einschl. aller Änderungen bis zum 31. Juli 2019; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2019/20 oder später aufnehmen.)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und allen Änderungen bis zum 24. September 2015)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 einschließlich aller Änderungen bis zum 9. August 2010 und vom 8. Februar 2012)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und allen Änderungen bis zum 12. März 2013; die Änderungen vom 2.8.2011 betr. § 12 und den neuen § 17 Abs. 2 gelten nur für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen. Für alle anderen Studierenden gelten diesbzgl. die Prüfungsbestimmungen in der Fassung vom 15. April 2008, zuletzt geändert am 9. August 2010, weiter.)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und allen Änderungen bis zum 8. Februar 2012; die Änderungen vom 2.8.2011 betr. § 12 und den neuen § 17 Abs. 2 gelten nur für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen. Für alle anderen Studierenden gelten diesbzgl. die Prüfungsbestimmungen in der Fassung vom 15. April 2008, zuletzt geändert am 9. August 2010, weiter.)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und allen Änderungen bis zum 2. August 2011; die Änderungen vom 2.8.2011 betr. § 12 und den neuen § 17 Abs. 2 gelten nur für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen. Für alle anderen Studierenden gelten diesbzgl. die Prüfungsbestimmungen in der Fassung vom 15. April 2008, zuletzt geändert am 9. August 2010, weiter.)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 einschl. aller Änderungen bis zum 31. März 2010)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und der Änderung vom 9. August 2010)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 15. April 2008 und der Änderung vom 22. September 2008)

Biological Sciences B3.3
(in der Fassung vom 12. August 2005)

Chemie
 

Rahmenprüfungsordnung Chemie, Life Science und Nanoscience B 40.0.1
(in der Fassung vom 31. März 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in den Bachelorstudiengängen Chemie, Life Science oder Nanoscience zum Wintersemester 2023/24 oder später aufnehmen. Studierende, die das Studium vor In-Kraft-Treten dieser Prüfungsordnung aufgenommen haben, setzen ihr Studium nach der bislang für sie geltenden Prüfungsordnung fort; das Studium nach der bislang geltenden Prüfungsordnung ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2028 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Anhang Chemie B 40.1.1

Anhang Life Science B 40.2.1

Anhang Nanoscience B 40.3.1

Rahmenprüfungsordnung Chemie, Life Science und Nanoscience B40.0
(in der Fassung vom 7. Mai 2019 und der Änderung vom 28. November 2019; diese Fassung sowie die dazugehörigen Fachspezifischen Bestimmungen (Anhänge 1-3) treten zum 1. Oktober 2019 in Kraft und gelten  für alle Studierenden, die ihr Studium im B.Sc. Chemie, im B.Sc. Life Science oder im B.Sc. Nanoscience zum WS 2019/20 oder später aufnehmen. Studierende, die das Studium in diesen Studiengängen bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, setzen es nach der bislang für sie geltenden Prüfungsordnung für den B.Sc. Chemie, B.Sc. Life Science oder den B.Sc. Nanoscience fort.)

Rahmenprüfungsordnung Chemie, Life Science und Nanoscience B40.0
(in der Fassung vom 7. Mai 2019; diese Fassung sowie die dazugehörigen Fachspezifischen Bestimmungen (Anhänge 1-3) treten zum 1. Oktober 2019 in Kraft und gelten  für alle Studierenden, die ihr Studium im B.Sc. Chemie, im B.Sc. Life Science oder im B.Sc. Nanoscience zum WS 2019/20 oder später aufnehmen. Studierende, die das Studium in diesen Studiengängen bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, setzen es nach der bislang für sie geltenden Prüfungsordnung für den B.Sc. Chemie, B.Sc. Life Science oder den B.Sc. Nanoscience fort.)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 und den Änderungen vom 26. Juli 2013 und vom 28. November 2019; Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium frühestens zum Wintersemester 2011/12 und spätestens zum Sommersemester 2019 aufgenommen haben)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 und der Änderung vom 26. Juli 2013; Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 11. April 2011 und vom 8. Februar 2012) Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2010/11 oder früher begonnen haben. Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2008/09 oder früher begonnen haben, setzen ihr Studium nach den geänderten Bestimmungen fort mit der Einschränkung, dass für sie § 3, § 15 und § 18 sowie die Anhänge 1 und 2 in der Fassung der Prüfungsordnung vom 29. Januar 2007 und der Änderung vom 11. Juli 2008 weitergelten.)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 und der Änderung vom 11. Juli 2008)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2011/12 aufnehmen)

Chemie B7.0
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschließl. aller Änderungen bis zum 11. April 2011. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2010/11 oder früher begonnen haben. Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2008/2009 oder früher begonnen haben, setzen ihr Studium nach den geänderten Bestimmungen fort mit der Einschränkung, dass für sie § 3, § 15 und § 18 sowie die Anhänge 1 und 2 in der Fassung der Prüfungsordnung vom 29. Januar 2007 und der Änderung vom 11. Juli 2008 weitergelten.)

Finanzmathematik

Finanzmathematik B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 bis spätestens SoSe 2023; auf Antrag Wechsel in die neue PO vom 30.06.2023 möglich, s.o.; beachte die Auslauffrist für die PO 2011 einschl. aller Änderungen in § 34 der PO vom 30.06.2023)

Finanzmathematik B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 14. März 2017; diese Fassung gilt für für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2015/16 oder später. Für Studierende mit früherem Studienbeginn gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 32 Abs. 3 der geänderten Fassung)

Informatik

Informatik B5.14.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 26. Juli 2018; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2018/19 oder später)

Informatik B5.14.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 5. Mai 2011; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn vor dem WS 2018/19)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 27. Mai 2021 einschließlich aller Änderungen bis zum 15. März 2024; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2018/19 oder später, sowie für Studierende, die auf Antrag nach der Prüfungsordnung idF v. März 2018 mit Änderungen studiert haben; beachte für Studierende mit Studienbeginn ab SoSe 2021 oder früher jedoch die Übergangsbestimmungen in § 37 Abs. 3 u. 4 der neuen Prüfungsordnung; sowie für Studierende mit Studienbeginn spätestens ab WS 2023/24 die Übergangsbestimmung in § 37 Abs. 5 der neuen Prüfungsordnung.)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 27. Mai 2021; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2018/19 oder später, sowie für Studierende, die auf Antrag nach der Prüfungsordnung idF v. März 2018 mit Änderungen studiert haben; beachte für Studierende mit Studienbeginn ab SoSe 2021 oder früher jedoch die Übergangsbestimmungen in § 37 Abs. 3 u. 4 der neuen Prüfungsordnung.)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 1. März 2018 einschließlich aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19 sowie für Studierende mit Studienbeginn zum SoSe 2018, die einen entspr. Antrag gestellt haben; im Übrigen vgl. Übergangsregelung für Studierende mit früherem Studienbeginn in § 26 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 1. März 2018, der Änderung vom 12. Juli 2018 und der Berichtigung vom 30. April 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19 sowie für Studierende mit Studienbeginn zum SoSe 2018, die einen entspr. Antrag gestellt haben; im Übrigen vgl. Übergangsregelung für Studierende mit früherem Studienbeginn in § 26 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung)

Informatik B23.0

(in der Fassung vom 1. März 2018 und der Änderung vom 12. Juli 2018; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19 sowie für Studierende mit Studienbeginn zum SoSe 2018, die einen entspr. Antrag gestellt haben; im Übrigen vgl. Übergangsregelung für Studierende mit früherem Studienbeginn in § 26 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 1. März 2018; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19 sowie auf Antrag, der bis zum 31.03.2018 zu stellen ist, auch für Studierende mit Studienbeginn zum SoSe 2018; im Übrigen vgl. Übergangsregelung für Studierende mit früherem Studienbeginn in § 26 Abs. 3 der neuen Prüfungsordnung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und den Änderungen vom 10. September und vom 28. November 2019 sowie vom 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2018; für Studierende mit früherem Studienbeginn als Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und den Änderungen vom 10. September und vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2018; für Studierende mit früherem Studienbeginn als Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und der Änderung vom 10. September 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2018; für Studierende mit früherem Studienbeginn als Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Informatik B23.0
(In der Fassung vom 23. März 2015 mit Geltung ab dem 1. April 2015; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2018; für Studierende mit früherem Studienbeginn als Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 4. Oktober 2010 einschließlich aller Änderungen bis zum 1. August 2013)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 4. Oktober 2010, berichtigt am 23. Mai 2011, und der Änderung vom 8. Februar 2012)

Informatik B23.0
(in der Fassung vom 4. Oktober 2010, berichtigt am 23. Mai 2011)

Information Engineering

Information Engineering B3.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und den Änderungen vom 10. September und vom 28. November 2019 sowie vom 28. Juli 2022; für Studierende mit früherem Studienbeginn als zum Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Information Engineering B3.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und den Änderungen vom 10. September und vom 28. November 2019; für Studierende mit früherem Studienbeginn als zum Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Information Engineering B3.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 und der Änderung vom 10. September 2019; für Studierende mit früherem Studienbeginn als zum Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Information Engineering B3.0
(in der Fassung vom 23. März 2015 mit Geltung ab dem 1. April 2015; für Studierende mit früherem Studienbeginn als zum Sommersemester 2015 gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 24 Abs. 3 und 4 der neuen Fassung)

Information Engineering B3.0 (gültig ab 01.10.2006)
(in der Fassung vom 17. März 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 1. August 2013)

Information Engineering B3.0 B4.0 (gültig bis 30.09.2006)
(in der Fassung vom 15. März 2001 einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)

Information Engineering B3.0 (gültig ab 01.10.2006)
(in der Fassung vom 17. März 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 10. August 2010)

Information Engineering B3.0 (gültig ab 01.10.2006)
(in der Fassung vom 17. März 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 4. April 2008)

Information Engineering B3.0 (gültig ab 01.10.2006)
(in der Fassung vom 17. März 2006)

 

Life Science
 

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 und den Änderungen vom 26. Juli 2013 und vom 28. November 2019; Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium frühestens zum Wintersemester 2011/12 und spätestens zum Sommersemester 2019 aufgenommen haben)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 und der Änderung vom 26. Juli 2013. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2011/12 oder später)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2011/12 aufnehmen)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2010/11 oder früher)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 10. August 2010. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2010/11 oder früher)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 29. Januar 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 10. Juni 2008)

Life Science B3.1
(in der Fassung vom 29. Januar 2007)

Mathematik

 

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 10. Januar 2023)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 4. Februar 2022)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 31. Juli 2019)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 29. März 2016)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 27. September 2016)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 7. Mai 2015)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 1. August 2013)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 6. August 2010)

Mathematik B9.0
(in der Fassung vom 3. April 2006 und der Änderung vom 27. Juli 2007)

Mathematische Fianzökonomie

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 23. März 2015; diese Fassung gilt für für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2015/16 oder später. Für Studierende mit früherem Studienbeginn gelten Übergangsbestimmungen - vgl. § 32 Abs. 3 der geänderten Fassung)  

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 einschl. aller Änderungen bis zum 19. September 2012. Die Änderungen vom 19.9.2012 gelten ab 1.10.2012 mit folgender Übergangsbestimmung: die Änderungen von § 20 und § 21 gelten nicht für Studierende, die sich im WS 2012/13 bereits im sechsten oder einem höheren Fachsemester befinden.)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011 und der Änderung vom 8. Februar 2012. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2011/12 beginnen; sie gilt auf Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 09/10.)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 15. April 2011. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2011/12 beginnen; sie gilt auf Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn ab dem WS 09/10.)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 2. März 2007 einschließlich aller Änderungen bis zum 31. Juli 2009 und der Änderung vom 8. Februar 2012. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum Wintersemester 2008/09 oder früher sowie für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2009/10 oder Wintersemester 2010/11, die nicht in die neue PO wechseln.)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 2. März 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 31. Juli 2009. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 08/09 oder früher sowie für Studierende mit Studienbeginn zum WS 09/10 oder WS 10/11, die nicht in die neue PO wechseln.)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 2. März 2007 und der Änderung vom 21. April 2009)

Mathematische Finanzökonomie B11.0
(in der Fassung vom 2. März 2007)

Molekulare Materialwissenschaften
 

Molekulare Materialwissenschaften B19.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 und der Änderung vom 26. Juli 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum Wintersemester 2011/12 oder später aufnehmen)

Molekulare Materialwissenschaften B19.0
(in der Fassung vom 6. April 2011, berichtigt am 12. April 2011 und der Änderung vom 8. Februar 2012. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2010/11 oder früher)

Molekulare Materialwissenschaften B19.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011. Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium zum WS 2011/12 aufnehmen)

Molekulare Materialwissenschaften B19.0
(in der Fassung vom 6. April 2011, berichtigt am 12. April 2011. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2010/11 oder früher)

Molekulare Materialwissenschaften B19.0
(in der Fassung vom 20. August 2010)

Nanoscience
Nanoscience B19.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 22. April 2014 und vom 28. November 2019; Diese Fassung gilt für alle Studierenden, die das Studium spätestens zum Sommersemester 2019 aufgenommen haben. Die Fachbezeichnung „Nanoscience” gilt nicht die Studierenden, die ihr Studium im Fach „Molekulare Materialwissenschaften” aufgenommen haben; für sie gilt die Fachbezeichnung „Nanoscience” nur auf Antrag.)

Nanoscience B19.0
(in der Fassung vom 5. Dezember 2011 einschließlich aller Änderungen bis zum 22. April 2014. Die neue Fachbezeichnung „Nanoscience” gilt nicht die Studierenden, die ihr Studium im Fach „Molekulare Materialwissenschaften” bereits vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben; für sie gilt die neue Fachbezeichnung nur auf Antrag.)

Physik

Physik B12.1
(in der Fassung vom 28. Juli 2023 und der Änderung vom 23. Oktober 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später; auf Antrag, der bis zum 31.12.2023 zu stellen ist, auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

Physik B12.1
(in der Fassung vom 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später; auf Antrag, der bis zum 31.12.2023 zu stellen ist, auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 12. Dezember 2013 und den Änderungen vom 21. Juli 2015, vom 27. September 2016, der Berichtigung vom 20. Juni 2017 und den Änderungen vom 28. November 2019 und vom 28. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum Sommersemester 2023; beachte die Auslauffrist dieser Fassung in § 34 der neuen Fassung vom 28.07.2023; auf Antrag Wechsel in die neue Fassung vom 28.07.2023 möglich, s. Näheres dort in § 34.)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 12. Dezember 2013 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15 oder später)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 12. Dezember 2013 einschl. aller Änderungen bis zum 27. September 2016, berichtigt am 20. Juni 2017; Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15 oder später)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 12. Dezember 2013 und der Änderung vom 21. Juli 2015. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2014/15)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 10. August 2011, berichtigt am 14. September 2011, und der Änderung vom 8. Februar 2012. Diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2011/12; Studierende mit früherem Studienbeginn können auf Antrag, der bis zum 10. Oktober 2011 zu stellen ist, in die neue Prüfungsordnung wechseln)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 18. März 2011 und der Änderung vom 8. Februar 2012)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 18. März 2011)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 10. August 2011, berichtigt am 14. September 2011; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2011/12; Studierende mit früherem Studienbeginn können auf Antrag, der bis zum 10.10.11 zu stellen ist, in die neue Prüfungsordnung wechseln)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 2. März 2009)

Physik B12.0
(in der Fassung vom 2. März 2007)

Psychologie

Psychologie B8.2
(in der Fassung vom 29. Juli 2021 und der Änderung vom 28. Juli 2022; diese Fassung  gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2021/22 oder später aufnehmen. Studierende mit Studienbeginn  zum WS 2020/21 können ihr Studium auf Antrag auch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen; vgl. die Übergangsregelungen in § 37 Abs. 3)"

Psychologie B8.2
(in der Fassung vom 29. Juli 2021; diese Fassung  gilt für alle Studierenden, die ihr Studium zum WS 2021/22 oder später aufnehmen. Studierende mit Studienbeginn  zum WS 2020/21 können ihr Studium auf Antrag auch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen; vgl. die Übergangsregelungen in § 37 Abs. 3)

Psychologie B8.1
(in der Fassung vom  31. Juli 2009 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2020/21 oder früher; Studierende mit Studienbeginn  zum WS 2020/21 können ihr Studium auf Antrag auch nach der neuen Prüfungsordnung idF vom 29.07.2021 fortsetzen, s.o.)

Psychologie B8.1
(in der Fassung vom 31. Juli 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 26. September 2016)

Psychologie B8.1
(4-jähriger Bachelor; in der Fassung vom 31. Juli 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 30. September 2015)  

Psychologie B8.1
(4-jähriger Bachelor; in der Fassung vom 31. Juli 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 13. März 2013)

Psychologie B8.1
(4-jähriger Bachelor; in der Fassung vom 31. Juli 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. Februar 2012)

Psychologie B8.1
(4-jähriger Bachelor; in der Fassung vom 31. Juli 2009 einschließlich aller Änderungen bis zum 21. April 2011)

Psychologie B8.0
(in der Fassung vom 13. Oktober 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)

Psychologie B8.0
(in der Fassung vom 13. Oktober 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)

Psychologie B8.0
(in der Fassung vom 13. Oktober 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 21. April 2011)

Psychologie B8.0
(in der Fassung vom 13. Oktober 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 23. Dezember 2009)

Politik- und Verwaltungswissenschaft

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 5. August 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 5. August 2015 und der Änderung vom 13. Februar 2017; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 5. August 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2015/16 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010 einschl. aller Änderungen bis zum 16. März 2015 sowie vom 28. November 2019. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2010/11 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010 einschließlich aller Änderungen bis zum 16. März 2015. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2010/11 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010 einschließl. aller Änderungen bis zum 26. Juli 2013. Diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2011/12 oder später)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010, einschließl. aller Änderungen bis zum 28. September 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010 und der Änderung vom 8. Februar 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 12. August 2010; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 10. Mai 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 28. September 2012 sowie vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 10. Mai 2004, zuletzt geändert am 28. September 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 10. Mai 2004, zuletzt geändert am 8. Februar 2012; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 10. Mai 2004, zuletzt geändert am 7. April 2009; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn vor dem WS 2010/11)

Politik- und Verwaltungswissenschaft B3.4
(in der Fassung vom 10. Mai 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)

Volkswirtschaftslehre

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006, zuletzt geändert am 8. Februar 2012; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit früherem Studienbeginn als WS 2010/11)

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(Diese Fassung gilt ab 1. April 2010)

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006, zuletzt geändert am 8. Februar 2012; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit früherem Studienbeginn als Wintersemester 2010/11)

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(in der Fassung vom 8. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 24. April 2009)

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(in der Fassung vom 8. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 11. Dezember 2008)

Volkswirtschaftslehre (Economics) B10.0
(in der Fassung vom 8. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 22. September 2008)

Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 23. Mai 2023 und der Änderung vom 15. März 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später; Studierende, die ihr Studium im WS 2021/22 oder 2022/23 begonnen haben, können auf Antrag, der bis zum 15.12.2023 zu stellen ist, in die neue Prüfungsordnung wechseln, s. Näheres in § 34 der PO; das Studium nach den Fassungen der Prüfungsordnung von 2006, einschl. der jeweiligen Änderungen, ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2028 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 23. Mai 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später; Studierende, die ihr Studium im WS 2021/22 oder 2022/23 begonnen haben, können auf Antrag, der bis zum 15.12.2023 zu stellen ist, in die neue Prüfungsordnung wechseln, s. Näheres in § 34 der PO; das Studium nach den Fassungen der Prüfungsordnung von 2006, einschl. der jeweiligen Änderungen, ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2028 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach dieser neuen Prüfungsordnung fortgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 26. Mai 2021; diese Fassung gilt ab dem 01.10.2019 für alle Studierenden dieses Studiengangs, beachte jedoch Übergangsregelungen für Studierende mit früherem Studienbeginn bzgl. der Vertiefungsrichtung C  in § 32 Abs. 15 der Prüfungsordnung)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2016, berichtigt am 21. Juli 2016, sowie der Änderung vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später sowie für Studierende mit Studienbeginn im 1. Fachsemester zum WS 2014/15, die einen entspr. Antrag gestellt haben, s.u.; Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2016 Veranstaltungen in den Wahlpflichtfächern Deutsch, Informatik, Physik oder Sport erfolgreich bestanden haben, setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen fort. Auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften können sie auch nach der geänderten Modulstruktur weiterstudieren.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0

(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 31. Januar 2014 sowie der Änderung vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2010/11 bis SoSe 2014 und zum SoSe 2015 sowie für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2014/15, die keinen Antrag auf Wechsel in die zuletzt am 8.3.2016 geänderte PO, s.o., gestellt haben oder zum WS 2014/15 in ein höheres Fachsemester zugelassen wurden.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 8. März 2016 sowie der Änderung vom 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später sowie für Studierende mit Studienbeginn im 1. Fachsemester zum WS 2014/15 auf Antrag, der bis zum 27.04.2016 zu stellen ist.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt ab dem 01.10.2019 für alle Studierenden dieses Studiengangs, beachte jedoch Übergangsregelungen für Studierende mit früherem Studienbeginn bzgl. der Vertiefungsrichtung C  in § 32 Abs. 15 der Prüfungsordnung)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2016, berichtigt am 21. Juli 2016; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später sowie für Studierende mit Studienbeginn im 1. Fachsemester zum WS 2014/15, die einen entspr. Antrag gestellt haben, s.u.; Studierende, die bereits vor dem 1. Oktober 2016 Veranstaltungen in den Wahlpflichtfächern Deutsch, Informatik, Physik oder Sport erfolgreich bestanden haben, setzen ihr Studium nach bislang für sie geltenden Bestimmungen fort. Auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften können sie auch nach der geänderten Modulstruktur weiterstudieren.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 21. März 2019; diese Fassung gilt ab dem 01.10.2019 für alle Studierenden dieses Studiengangs, beachte jedoch Übergangsregelungen für Studierende mit früherem Studienbeginn bzgl. der Vertiefungsrichtung C  in § 32 Abs. 15 der Prüfungsordnung)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 8. März 2016; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später sowie für Studierende mit Studienbeginn im 1. Fachsemester zum WS 2014/15 auf Antrag, der bis zum 27.04.2016 zu stellen ist)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 29. September 2015 und der Berichtigung vom 21. Oktober 2015; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 29. September 2015; diese Fassung gilt für Studienanfänger/innen mit Studienbeginn ab dem WS 2015/16 oder später)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 31. Januar 2014; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2010/11 bis SoSe 2014 und zum SoSe 2015 sowie für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2014/15, die keinen Antrag auf Wechsel in die zuletzt am 8.3.2016 geänderte PO, s.o., gestellt haben oder zum WS 2014/15 in ein höheres Fachsemester zugelassen wurden)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(in der Fassung vom 10. Juli 2006 einschließl. aller Änderungen bis zum 12. April 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab 1. Oktober 2010 oder später)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(Diese Fassung gilt für alle Studienanfänger ab 1. Oktober 2010. Studierende im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (Economics), die ihr Studium zum Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss ihr Studium nach der geänderten Prüfungsordnung fortsetzen. Der Antrag ist bis zum 1. Dezember 2010 zu stellen. Alle anderen Studierenden setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Prüfungsbestimmungen fort.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(Diese Fassung gilt für alle Studienanfänger ab 1. Oktober 2010. Studierende im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (Economics), die ihr Studium zum Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss ihr Studium nach der geänderten Prüfungsordnung fortsetzen. Der Antrag ist bis zum 1. Dezember 2010 zu stellen. Alle anderen Studierenden setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Prüfungsbestimmungen fort.)

Wirtschaftswissenschaften B10.0
(Diese Fassung gilt für alle Studienanfänger ab 1. Oktober 2010. Studierende im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre (Economics), die ihr Studium zum Wintersemester 2009/2010 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Ständigen Prüfungsausschuss ihr Studium nach der geänderten Prüfungsordnung fortsetzen. Der Antrag ist bis zum 1. Dezember 2010 zu stellen. Alle anderen Studierenden setzen ihr Studium nach den bislang für sie geltenden Prüfungsbestimmungen fort.)

Hier finden Sie die älteren Versionen der Prüfungsordnungen, die archiviert wurden.
 

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Sportwissenschaft (B.Sc.)

Sportwissenschaft B35.0
(in der Fassung vom  12. Oktober 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 und später; Studierende mit früherem Studienbeginn oder Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 bis spätestens zum Sommersemester 2017 in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft wechseln, können es auf Antrag nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen)

Sportwissenschaft B35.0
(in der Fassung vom 12. Oktober 2015 und der Änderung vom 17. Februar 2016; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16 und später; Studierende mit früherem Studienbeginn oder Studierende, die ab dem Wintersemester 2015/16 bis spätestens zum Sommersemester 2017 in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudiengangs Sportwissenschaft wechseln, können es auf Antrag nach dieser neuen Prüfungsordnung fortsetzen)

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Motorische Neurorehabilitation (B.Sc.)

Motorische Neurorehabilitation B33.0
(in der Fassung vom 22. September 2014 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022)

 

Motorische Neurorehabilitation B33.0
(in der Fassung vom 22. September 2014 und der Änderung vom 28. November 2019)
 

Motorische Neurorehabilitation B33.0
(in der Fassung vom 22. September 2014)

Geisteswissenschaftliche Bachelor-Rahmenprüfungsordnung und Anhänge

Hier finden Sie die älteren Versionen der Anhänge zu den Prüfungsordnungen, die archiviert wurden.

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Februar 2023)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. Juli 2022)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 28. November 2019)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 30. September 2015)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 24. Juli 2014)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 30. April 2014)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 6. August 2013)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 8. Oktober 2012 und der Berichtigung vom 5. November 2012)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August einschl. aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011)

Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge B5.0
(in der Fassung vom 3. August einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)

Anlage A zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.1 (Übersicht der zulässigen Fächerkombinationen)
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschließlich aller Änderungen bis zum 26. Juli 2012, berichtigt am 30. Juli 2012)

Anlage A zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.01 (Übersicht der zulässigen Fächerkombinationen)
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschl. aller Änderungen bis zum 22. August 2006)

Anlage D zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.02
(in der Fassung vom 18. Mai 2011)

Anlage D zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge B5.02
(in der Fassung vom 16. März 2006)

Fachspezifische Anhänge

British and American Studies

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011)

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 und der Änderung vom 30. November 2007)

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006)

British and American Studies (BAST) B5.7 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004)

British and American Studies (BAST) B5.71 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006 und der Änderung vom 18. Mai 2011)

British and American Studies (BAST) B5.71 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006)

British and American Studies (BAST) B5.71 Nebenfach Anlage C
(in der Neufassung vom 15. September 2004)

Deutsche Literatur

Deutsche Literatur B5.9 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 13. August 2010)

Deutsche Literatur B5.9 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Deutsche Literatur B5.9 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. November 2003 und der Änderung vom 15. September 2004)

Deutsche Literatur B5.91 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 13. August 2010)

Deutsche Literatur B5.91 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Deutsche Literatur B5.91 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 5. November 2003 und der Änderung vom 15. September 2004)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.81 Nebenfächer Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 26. Juli 2012)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8 Hauptfächer Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 6. August 2013; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab 1. Oktober 2013 oder später )

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8 Hauptfächer Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.8 Hauptfächer Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2004 und der Fassung vom 12. August 2005)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.81 Nebenfächer Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.81 Nebenfächer Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006)

Französische Studien, Italienische Studien und Spanische Studien B5.81 Nebenfächer Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 und der Fassung vom 12. August 2005)

Gender Studies

Gender Studies B5.13.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 5. November 2003 und der Änderung vom 15. September 2004 )

Geschichte

Geschichte Hauptfach B5.1 Anlage B
(in der Fassung vom 7. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später, sowie auf (bis zum 31.03.2023 zu stellendem) Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zwischen WS 2019/20 bis einschl. SoSe 2022; siehe auch die Übergangsbestimmungen in § 10 der Fassung vom 7. Juli 2022)

Geschichte B5.1 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Geschichte B5.1 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 25. Februar 2005 und der Fassung vom 12. August 2005)

Geschichte Nebenfach B5.1.1 Anlage C
(in der Fassung vom 7. Juli 2022; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später, sowie auf (bis zum 31.03.2023 zu stellendem) Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zwischen WS 2019/20 bis einschl. SoSe 2022; siehe auch die Übergangsbestimmungen in § 5 der Fassung vom 7. Juli 2022)

Geschichte B5.1.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Geschichte B5.1.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 25. Februar 2005)

Informatik

Informatik B5.14.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Informatik B5.14.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004)

Kulturwissenschaft der Antike

Kulturwissenschaft der Antike B5.11 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 29. Juli 2009)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 und der Änderung vom 14. August 2007)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. November 2003)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 29. Juli 2009)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Kulturwissenschaft der Antike B5.11.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 5. November 2003)

Literatur - Kunst - Medien (LKM)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 und der Änderung vom 25. Februar 2011)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006)

Literatur - Kunst - Medien (LKM) B5.12 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. November 2003 und der Änderung vom 25. Februar 2005)

Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Motorische Neurorehabilitation (B.Sc.)
Motorische Neurorehabilitation B33.0

(in der Fassung vom 22. September 2014)

 

Philosophie

Philosophie B5.2 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 24. Juli 2018; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2018/19 oder später)

Philosophie B5.2 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschl. aller Änderungen bis zum 14. August 2007)

Philosophie B5.2 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 20. Februar 2003 einschl. aller Änderungen bis zum 08. Juli 2006)

Politikwissenschaft

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 1. Oktober 2015; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn zum WS 2015/16 oder später)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 29. Februar 2012)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 13. August 2010)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006)

Politikwissenschaft B5.4.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004)

Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft B5.16.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006 )

Slavistik-Literaturwissenschaft

Slavistik-Literaturwissenschaft B5.10 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 23. März 2007)

Slavistik-Literaturwissenschaft B5.10.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. März 2007)

Soziologie
 

Soziologie B5.5 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. November 2003 und den Änderungen vom 16. März 2006)

Statistik

Statistik B5.17.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 15. September 2004)

Sportwissenschaft

Sportwissenschaft B5.3 Anlage B
(in der Fassung vom 14. August 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 10. Dezember 2012)

Sportwissenschaft B5.3 Anlage B
(in der Fassung vom 14. August 2007)

Sprachwissenschaft

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 5. Februar 2014; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab WS 2014/15 oder später, auf Antrag auch für Studierende mit früherem Studienbeginn.)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Mai 2011)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006 einschl. aller Änderungen bis zum 05. August 2009)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 15. September 2006, der Änderung vom 14. August 2007 und der Berichtigung vom 9. Januar 2008)

Sprachwissenschaft B5.6 Hauptfach Anlage B
(in der Fassung vom 5. November 2003 einschl. aller Änderungen bis zum 16. März 2006)

Sprachwissenschaft B5.6.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. August 2007 einschl. aller Änderungen bis zum 9. Oktober 2012)

Sprachwissenschaft B5.6.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. August 2007 und der Änderung vom 18. Mai 2011)

Sprachwissenschaft B5.6.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 16. August 2007)

Verwaltungswissenschaft

Verwaltungswissenschaft B5.4.2 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 13. August 2010)

Verwaltungswissenschaft B5.4.2 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 23. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006)

Verwaltungswissenschaft B5.4.2 Nebenfach Anlage C
(Neufassung vom 23. September 2004)

Wirtschaftswissenschaften

Wirtschaftswissenschaften B5.15.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004 einschließlich aller Änderungen bis zum 26. Juli 2013) 

Wirtschaftswissenschaften B5.15.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 23. Dezember 2009)

Wirtschaftswissenschaften B5.15.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 15. September 2006)

Wirtschaftswissenschaften B5.15.1 Nebenfach Anlage C
(in der Fassung vom 2. März 2004)