Magisterprüfungsordnungen
Die Magisterstudiengänge, deren Regelstudienzeit neun Semester beträgt, führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die Magisterprüfung wird entweder in zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Dadurch soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben wurden, die Zusammenhänge der Fächer überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach bestandener Magisterprüfung wird der akademische Grad „Magister Artium“ bzw. „Magistra Artium“ verliehen.
Magisterprüfungsordnungen
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(Rahmen-)Ordnung für die Magisterprüfung an der Universität Konstanz B 1.0
(in der Fassung vom 1. August 2002 und den Änderungen vom 20. Dezember 2002, vom 9. März 2005 und vom 26. Mai 2014)
Studien- und Prüfungsordnung für den Magister-Aufbaustudiengang für außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes graduierte Juristinnen und Juristen B 2.0
(in der Fassung vom 26. Juli 2018 einschließl. aller Änderungen bis zum vom 28. März 2023)