Wissenschaftliche Prüfung Lehramt (Staatsexamen)

Das Lehramtsstudium, dessen Regelstudienzeit 10 Semester beträgt, vermittelt fachwissenschaftliche, fachdidaktische, erziehungswissenschaftliche, ethisch-philosophische und praktisch-methodische Kenntnisse, die für einen erfolgreichen Unterricht an Gymnasien erforderlich sind. Nach der Verordnung des Kulturministeriums Baden-Württemberg über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien kann die Prüfung in mindestens zwei Fächern mit Hauptfachanforderungen abgelegt werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien wird die wissenschaftliche Befähigung in den jeweiligen Fächern für alle Stufen des Gymnasiums nachgewiesen. Die Organisation und Durchführung der Lehramtsprüfung obliegt dem Landeslehrerprüfungsamt in Freiburg.

Staatsexamensordnung Lehramt an Gymnasien (gem. WPO 2001)

Hier finden Sie die Staatsexamensordnung für das Lehramt an Gymnasien:

Wissenschaftliche Prüfungsordnung – WPO 2001 (Studienbeginn Lehramt vor Wintersemester 2010/11)

Neuregelung Wissenschaftliche Arbeit – WPO 2001 (Studienbeginn Lehramt vor Wintersemester 2010/11)

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.