Zwischenprüfung Lehramt WPO 2001 und Magisterstudiengänge

Die Zwischenprüfung, als Abschluss des Grundstudiums, ist von den Studierenden einschließlich aller Wiederholungen spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des 7. Fachsemesters abzuschließen. In der Zwischenprüfung hat die/der Studierende nachzuweisen, dass die für eine erfolgreiche Weiterführung des Studiums notwendigen fachlichen und methodischen Grundlagen sowie die ggf. erforderlichen Sprachkenntnisse erworben wurden. Die Durchführung der Zwischenprüfung obliegt jeweils den zuständigen Fachbereichen.

Die Regelungen zur Zwischenprüfung sind den jeweiligen Zwischenprüfungsordnungen und den Anhängen zur Ordnung für die Zwischenprüfung zu entnehmen.

Zwischenprüfungsordnung Lehramt nach WPO 2001

Sie können die Zwischenprüfungsordnungen im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird benötigt) downloaden.

Rahmen-Ordnung für die Zwischenprüfung an der Universität Konstanz A1.0
(in der Fassung vom 25. Februar 1986 einschließlich aller Änderungen bis zum 30. Mai 2005)

Anhänge zur Ordnung für die Zwischenprüfung

Sie können hier die Anhänge zur Ordnung für die Zwischenprüfung einsehen.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.