Stipendien fürs Studium
Finanzielle und ideelle Förderung
Stipendien sind eine Möglichkeit der ideellen und finanziellen Studienförderung. Nicht alle Stipendien für Studierende decken die Finanzierung des Lebensunterhalts ab. Hier gilt es zwischen Einmalzahlungen und regelmäßigen Zuschüssen zu unterscheiden, zudem bieten diverse Stipendien keine finanzielle, sondern nur eine ideelle Förderung (z. B. in Form von Coaching- oder Mentorenprogrammen) an.
Schauen Sie daher immer im Einzelfall, welche Leistungen ein Stipendium umfasst. Für die Bewerbung gelten je nach Stiftung oder Förderer bestimmte Zugangsvoraussetzungen. Diverese Stipendienprogramme richten sich ausschließlich an Studierende bestimmter Fachrichtungen, aus bestimmten Regionen oder sind exklusiv für Studierendem die bestimmte Kriterien erfüllen. So vielfältig wie die Programme und die Bewerbungsvoraussetzungen sind auch die Bewerbungsverfahren. Allgemein lässt sich sagen, dass neben den leistungsbezogenen Kriterien soziales und ehrenamtliches Engagement eine wichtige Rolle bei der Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten spielt.
Welche Stipendien gibt es und für wen eignen sie sich?
Die wichtigsten Stiftungen für die Förderung von leistungsstarken Studierenden sind die 13 Begabtenförderungswerke, die durch das BMBF gefördert werden. Hierbei handelt es sich um konfessions-, parteinahe oder wirtschafts-/gewerkschaftsnahe Stiftungen sowie die Studienstiftung des deutschen Volkes.
Allen ist gemeinsam, dass sie die Leistungsstipendien für besonders leistungsstarke und engagierte Studierende vergeben.
Bei den 13 Begabtenförderungswerke richtet sich die finanzielle Förderung am BAföG-Satz, der den ausgewählten Studierenden zustehen würde. Einkommensunabhängig erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Studienkostenpauschale von 300 Euro pro Monat. Hierzu kommen vielfältige ideelle Angebote.
Allerdings dürfen Studierende nur von einem der Begabtenförderungswerke finanziell unterstützt werden.
Darüber hinaus gibt es spezielle Angebote für beruflich Qualifizierte, bedürftige Studierende, Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen und weiteren besonderen Lebensumständen. Wir haben für Sie eine Liste mit Stipendienprogrammen zusammengestellt auf die sich Studierende der Universität Konstanz bewerben können.
Bitte beachten Sie, dass einige Stipendien besondere Förderbedingungen haben.
Wenn Sie diese Liste als barrierefreies Dokument haben möchten, melden Sie sich gerne unter studienberatung@uni.kn.
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Stipendien.
Deutschlandstipendium an der Universität Konstanz
Als Student oder Studentin der Universität Konstanz können Sie sich für das Deutschlandstipendium bewerben (ohne Promovierende und Zeitstudierende). Ausschlaggebend sind vor allem Ihre schulischen bzw. universitären Leistungen. Das Stipendium wird einkommensunabhängig für in der Regel mindestens zwei Semester vergeben und beträgt 300 Euro pro Monat. Die Bewerbungsphase findet jeweils im Wintersemester statt; Förderungsbeginn ist in der Regel das darauffolgende Sommersemester. Die Frist für die Online-Bewerbung im Rahmen der Ausschreibung beginnt am 1. September und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres (Ausschlussfrist). Die generellen Regelungen und Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.
Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung im Bewerbungsprozess
Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Konstanz, bieten auch studentische Initiativen Beratung und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Stiftungen und bei der Bewerbung um ein Stipendium an.
Arbeiterkind.de für Erstakademiker*innen (die Ersten, die in ihrer Familie ein Studium beginnen)
ApplicAid.org das Angebot richtet sich an Studieninteressierte und Studierende, die folgende Kriterien erfüllen:
- Erste:r in der Familie, der oder die studiert
- Personen mit Migrationshintergrund
- Personen mit Fluchtgeschichte
- Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status (z. B. BAföG-berechtigt)
- Chronisch kranke Menschen und Menschen mit psychisch oder physischer Beeinträchtigung
- Anderweitige Schwierigkeiten in der Bildungsbiographie