Studierendenwerksbeitrag
Die Universitätsverwaltung erhebt im Auftrag und für die Dienstleistungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee von allen immatrikulierten Studierenden und Promovierenden einen Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 95 Euro pro Semester (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Beitragsordnung Seezeit Studierendenwerk Bodensee).
Der Studierendenwerksbeitrag ist ein Solidarbeitrag. Das bedeutet, dass er unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme des Angebotes von Seezeit erhoben wird (§ 2 Abs. 3 Beitragsordnung Seezeit Studierendenwerk Bodensee).
Zusammensetzung des Studierendenwerksbeitrags
22 Euro für ein verbilligtes Studi-Ticket. Seezeit überweist diesen Betrag direkt an die Stadtwerke Konstanz (15 Euro) und den Verkehrsverbund Hegau-Bodensee - VHB (7 Euro).
73 Euro finanzieren einen Teil der Sozialleistungen von Seezeit. Diese umfassen unter anderem:
- Essensangebote der Mensa (z. B. Seezeit-Teller, KombinierBar oder hin&weg)
- Wohnheimzimmer
- Plätze in den von Seezeit betriebenen Kindergärten
- kostenlose Beratungsangebote (z. B. psychotherapeutische- und Sozialberatung)
- Unterstützung von ausländischen Studierenden
- Betrieb zentraler Anlaufstellen (z. B. Seezeit Service Center)
Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen können, können sich den Solidarbeitrag für das Semesterticket vom Seezeit Service Center zurückerstatten lassen. Der formlose Antrag muss spätestens am Tag vor Semesterbeginn im Seezeit Service Center gestellt werden (§ 4 Abs. 2 Beitragsordnung Seezeit Studierendenwerk Bodensee).