Verwaltungsgebühren

Verwaltungsgebühren kommen nur bei bestimmten Anlässen (z. B. bei Versäumnissen) auf Sie zu. Darüber hinaus erhebt die Bibliothek der Universität Konstanz Bibliotheksgebühren für bestimmte Dienstleistungen und Anlässe.

Zu den Verwaltungsgebühren nach der gleichnamigen Satzung gehören:

  • Säumnisgebühr bei einer verspäteten Rückmeldung oder unzureichenden Zahlung (15 Euro)
  • Ersatzgebühr für die Ausstellung eines neuen Studierendenausweises (10 Euro)
  • Gebühr für die Zweitausfertigung von Dokumenten über Abschlussprüfungen (15 Euro pro Dokument)
  • Gebühr bei zurückgewiesenen bzw. zurückgenommenen Widersprüchen im Verwaltungsverfahren (20 bis 150 Euro)