Verwaltungskostenbeitrag
Den Verwaltungskostenbeitrag bezahlen Sie jedes Semester zur Rückmeldung. Er beträgt 70 Euro pro Semester.
Der Verwaltungskostenbeitrag unterstützt zahlreiche Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung von Studierenden. Dazu zählen insbesondere die Angebote in den Bereichen Immatrikulation, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studienberatung, Prüfungen (Verwaltung und Organisation), International Office, Vermittlung von Praktika und die Förderung des Übergangs in das Berufsleben (§ 12 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz).
Wann müssen Sie den Verwaltungskostenbeitrag nicht zahlen?
- Wenn in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung bestimmt ist, dass Ihr Studium durch gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen erfolgen muss oder kann. In diesem Fall entrichten Sie den Verwaltungskostenbeitrag nur an die Hochschule, bei der der Schwerpunkt des Lehrangebots liegt (§ 12 Abs. 3 Satz 2 Landeshochschulgebührengesetz). Dies trifft zum Beispiel auf Studierende der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen oder der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart zu, die an der Universität Konstanz im Rahmen des Bachelor of Education (B.Ed.) immatrikuliert sind. Als Nachweis genügt hier in der Regel im Rahmen der Rückmeldung die Vorlage Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der jeweiligen Hochschule beim Studierenden-Service-Zentrum.
- Wenn Sie als ausländische Studentin bzw. ausländischer Student im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen auf Landes-, Bundes-, oder internationaler Ebene, oder durch Hochschulvereinbarungen, welche Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind (§ 12 Abs. 3 Satz 3 Landeshochschulgebührengesetz). Dies trifft zum Beispiel zu auf Zeitstudierende im Rahmen eines Austauschprogrammes (z. B. Erasmus) oder Studierende verschiedener Kooperationsstudiengänge (z. B. mit der PH Thurgau) sowie DAAD-Stipendiat*innen.
Wichtig!
Als DAAD-Stipendiat*in sollten Sie im Rahmen Ihrer Rückmeldung stets einen aktuellen Förderungsnachweis beim Studierenden-Service-Zentrum einreichen.