Rechtswissenschaft
Der Studiengang mit Staatsexamensabschluss ist die Standardausbildung für Juristen in Deutschland; er bildet die Grundlage für den Zugang zu den wichtigsten juristischen Berufen (Anwalt, Justiz, höherer Verwaltungsdienst).
Im Studium der Rechtswissenschaft beschäftigen Sie sich mit geltendem Recht. Sie lernen, es systematisch und begrifflich zu erfassen und auszulegen. Gleichzeitig betrachten Sie die historischen, politischen, sozialen und philosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Studieninhalte sind die wesentlichen Regelungen des Zivilrechts, Strafrechts und Öffentlichen Rechts in wissenschaftlicher Vertiefung.
Eignungsfeststellung:
Ein Gespräch mit der Zentralen Studienberatung und dem Fachbereich klärt Ihre Eignung und für Sie passende Veranstaltungen. InteressentInnen setzen sich bitte mit der Zentralen Studienberatung in Verbindung, um ein Gespräch zum Schülerstudium zu vereinbaren.
Beginn des Schülerstudiums:
Zum Winter- und Sommersemester
Lehrveranstaltungen:
Wintersemester:
Vertragsrecht I, eventuell stattdessen Strafrecht Allgemeiner Teil oder Staatsorganisationsrecht
Sommersemester:
Vertragsrecht I, eventuell stattdessen Strafrecht Allgemeiner Teil oder Grundrechte
Hinweis: Es dürfen Probeklausuren geschrieben werden, Prüfungsleistungen können jedoch nicht erbracht werden.