Deutsche BewerberInnen mit ausländischer HZB
Wenn Sie über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, müssen Sie Ihrer Bewerbung die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Bildungsnachweise vom Regierungspräsidium Stuttgart oder der Zeugnisanerkennungsstelle eines anderen Bundeslandes beifügen.
(Bitte beachten Sie die u.U. sehr langen Bearbeitungszeiten.)
Die Anerkennungsbescheinigung gilt nur in Verbindung mit Ihren Vorbildungsnachweisen (in der Originalsprache sowie Übersetzungen ins Deutsche/Englische). Es werden nur Übersetzungen von vereidigten bzw. staatlich anerkannten ÜbersetzerInnen akzeptiert.
Sie können vor der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen selbst feststellen, wie Ihr ausländischer Bildungsnachweis (z. B. Schul- bzw. Hochschulabschluss) in Deutschland bewertet wird. Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Sie bei der Einstufung von ausländischen Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die erforderlichen Deutschkenntnisse sind bereits bei der Bewerbung durch ein DSH-Zeugnis oder ein äquivalentes Zeugnis nachzuweisen.