Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Für internationale Studienanfängerinnen und Studienanfänger
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bewerbung für grundständige Studiengänge, also jene, die mit dem Bachelor oder der Ersten juristischen Prüfung abschließen.
Das beschriebene Bewerbungsverfahren gilt für Sie, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erlangt haben.
Der Bewerbungsprozess
Vor der Bewerbung
Beratung
Sollten Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur Fächerwahl haben, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.
Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderanträgen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter*innen der Abteilung Studium und Lehre.
Die Universität Konstanz ist eine familienfreundliche Hochschule. Auf den Seiten der Familienförderung finden Studieninteressierte mit Kindern viele Informationen und das spezielle Beratungsangebot "Studieren mit Kind".
Zugangsvoraussetzungen
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung beim Regierungspräsidium Stuttgart oder bei der Zeugnisanerkennungsstelle eines anderen Bundeslandes anerkennen lassen.
Wenn Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, müssen Sie Ihr Zeugnis nicht vom Regierungspräsidium anerkennen lassen.
Sie können vor der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen selbst feststellen, wie Ihr ausländischer Bildungsnachweis (z. B. Schul- bzw. Hochschulabschluss) in Deutschland bewertet wird. Das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt bei der Einstufung von ausländischen Qualifikationen in das deutsche Bildungssystem.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die erforderlichen Deutschkenntnisse sind bereits bei der Bewerbung durch ein DSH-Zeugnis oder ein äquivalentes Zeugnis nachzuweisen.
Hochschulzugangsberechtigungen aus der Schweiz
Wenn Sie die Schweizer Matura mit eidgenössischer Anerkennung absolviert haben, können Sie sich an der Universität Konstanz für alle Fächer bewerben. Mit der Berufsmatura ist dies leider nicht möglich.
Wenn Sie die Matura in der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz abgelegt haben, gelten für Sie die Regelungen für Deutschkenntnisse.
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind:
Bewerbungszeiträume
- für alle Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: bis 15.7. (Wintersemester) bzw. bis 15.01. (Sommersemester)
- für alle Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung: bis 15.09. (Wintersemester) bzw. bis 15.03. (Sommersemester)
Diese Termine sind Ausschlussfristen!
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudiengängen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Wenn Sie die Zuweisung zum Studienkolleg wünschen, dann raten wir Ihnen sich umgehend zu bewerben und bis spätestens 15.7. für das Wintersemester bzw. 15.1. für das Sommersemester die Online-Bewerbung durchzuführen.
Wir informieren Sie, sobald Sie sich online bewerben können.
Sonderverfahren
Ich möchte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern.
Sie können durch Sonderanträge Ihre Chancen auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhöhen.
Sie können einen Sonderantrag nur mit dem Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs stellen.
Sonderanträge gibt es
Die Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Laden Sie bitte bei der Online-Bewerbung folgende Zeugnisse in der Originalsprache und die jeweiligen offiziellen Übersetzungen in Deutsch oder Englisch hoch. Es werden nur Übersetzungen von vereidigten bzw. staatlich anerkannten ÜbersetzerInnen akzeptiert.
Hochschulzugangsberechtigung
- das Reifezeugnis/Sekundarschulabschlusszeugnis mit der Fächer- und Notenübersicht (in der Originalsprache und deren Übersetzung ins Deutsche oder Englische);
- gegebenenfalls das Feststellungsprüfungszeugnis;
- ggf. die Hochschulaufnahmeprüfung mit der Fächer- und Notenübersicht (in der Originalsprache und deren Übersetzung ins Deutsche oder Englische);
- ggf. die Fächer- und Notenübersicht des Studiums (in der Originalsprache und deren Übersetzung ins Deutsche oder Englische);
- ggf. die Verleihungsurkunde des Studiums, z.B. Bachelor (in der Originalsprache und deren Übersetzung ins Deutsche oder Englische);
- einen tabellarischen Lebenslauf;
- Bewerbende aus China, Indien und Vietnam: APS-Zertifikat der Botschaft der Bundesrepublik im jeweiligen Heimatland.
Deutschkenntnisse
- ein DSH-Zeugnis oder ein äquivalentes Zeugnis;
Orientierungsverfahren
- einen Nachweis über die Teilnahme am Orientierungsverfahren;
Sport (B.E.) oder Sportwissenschaft (B.A.)
- einen Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung.
Bitte beachten: Bewerber/innen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich zu den oben genannten Bewerbungsunterlagen noch eine Anerkennungsbescheinigung einer Zeugnisanerkennungsstelle vorlegen.
Ausnahme: Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, müssen Sie sich vor Start der Online-Bewerbung via ZEuS (Zentrales Einschreibe- und Studierendenportal der Universität Konstanz) über hochschulstart.de registrieren. Welche Studiengänge am DoSV teilnehmen und weitere Informationen finden Sie hier.
Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
Sie können sich für bis zu drei Studiengänge bewerben. Dies gilt unabhängig davon, über welchen Weg (direkte Online-Bewerbung oder Bewerbung über Hochschulstart) die Bewerbung erfolgt. Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf bis zu drei Studiengänge, dürfen Sie sich aber lediglich auf einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben.
Ausnahme: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium oder für einen weiterbildenden berufsbegleitenden Bachelorstudiengang bewerben möchten, dann dürfen Sie sich lediglich auf einen einzigen Studiengang bewerben bzw. nur einen Antrag stellen.
Nach der Bewerbung
Wann werde ich zum Studium zugelassen?
Sie haben sich für einen nicht-zulassungsbeschränkten Studiengang beworben
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Sie erhalten von der Universität eine schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation in Ihrem ZEuS-Posteingang, den Platz anzunehmen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Studienplatzannahme. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.
Ausnahme: Bewerbende aus Nicht-Eu-Staaten werden zur persönlichen Immatrikulation eingeladen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation sowie auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation.
Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Die UniCard sowie das sogenannte Datenkontrollblatt werden in der Regel postalisch verschickt.
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an einem universitäts-internen Auswahlverfahren teil. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität in Ihrem ZEuS-Account einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Beachten Sie bitte die Infortmationen zur Studienplatzannahme. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.
Ausnahme: Bewerbende aus Nicht-Eu-Staaten werden zur persönlichen Immatrikulation eingeladen.
Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in Ihrem Zulassungsbescheid sowie auf Ihrem Antrag auf Immatrikulation.
Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Die UniCard sowie das sogenannte Datenkontrollblatt werden in der Regel postalisch verschickt.
Wie läuft das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge ab?
In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Ist die Zahl der BewerberInnen größer als die der Studienplätze, findet eine Auswahl statt.
Schritt 1: Auswahl besonderer Bewerbergruppen
Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen eines Studiengangs sind reserviert:
- 8% (mindestens ein Studienplatz) für ausländische StudienbewerberInnen, die deutschen BewerberInnen nicht gleichgestellt sind ("Nicht EU/EWR-AusländerInnen")
- 5% (mindestens ein Studienplatz) für Härtefälle
- 2% (mindestens ein Studienplatz) für ZweitstudienbewerberInnen
- 1% (mindestens ein Studienplatz) für SpitzensportlerInnen und InhaberInnen eines öffentlichen Wahlamtes
Gibt es mehr BewerberInnen als Plätze in diesem Schritt, findet eine Auswahl statt. In erster Linie zählt die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Übrig gebliebene Plätze werden in den Schritten 2 und 3 vergeben.
Schritt 2: Vorwegauswahl nach einem Dienst
BewerberInnen, die einen Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes nicht angetreten haben, werden vor allen anderen BewerbernInnen, zugelassen, wenn sie sich nach Beendigung des Dienstes erneut für denselben Studiengang bewerben.
Schritt 3: Auswahl nach Eignung und Wartezeit
Von den verbliebenen Studienplätzen eines Studiengangs werden 90% nach der Eignung und 10% nach der Wartezeit vergeben.
Für die Feststellung der Eignung werden in der Regel die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie einschlägige Berufsausbildungen, praktische Erfahrungen, außerschulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement herangezogen
Die Kriterien werden gewichtet bewertet. Die sich daraus ergebende Punktzahl bestimmt Ihren Platz auf der Rangliste nach Eignung.
Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?
Nachrückverfahren
Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht ausgewählt wurden, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. In diesem Verfahren werden Studienplätze, die nachträglich frei werden, vergeben. Manchmal sind mehrere Nachrückverfahren notwendig, um alle Studienplätze besetzen zu können. Sind in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss aller Nachrückverfahren immer noch Studienplätze frei, entscheidet ein Losverfahren.