Bewerbung für ein Bachelor-Studium
Für Studienanfänger, aus Nicht-EU/ EWR-Staaten
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Bewerbung für grundständige Studiengänge, also jene, die mit dem Bachelor oder der Ersten juristischen Prüfung abschließen.
Das beschriebene Bewerbungsverfahren gilt für Sie, wenn Sie eine Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-EWR-Staates haben und Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erlangt haben.
Ausnahmen:
- Sie sind ein/e StudienbewerberInnen aus der Schweiz.
- Wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind, gibt es für Sie ein spezielles Verfahren.
- Wenn Sie das Studienkolleg besucht und die Feststellungsprüfung bestanden haben, folgen Sie bitte dem Bewerbungsleitfaden für StudienbewerberInnen aus EU/EWR/Schweiz.
- Wenn Sie in Deutschland wohnen und ein Familienmitglied (Ehepartner, Kinder, Eltern) haben, welches die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR Staates oder der Schweiz hat, und in Deutschland beschäftigt ist, folgen Sie bitte dem Bewerbungsleitfaden für EU/EWR/Schweiz
- Studierende der Universität Konstanz, die einen Fachwechsel anstreben: Folgen Sie bitte dem Bewerbungsleitfaden für EU/EWR/Schweiz
- Studierende deutscher Hochschulen, die ihr Studium an der Universität Konstanz im selben Fach fortsetzen möchten: Folgen Sie bitte dem Bewerbungsleitfaden für EU/EWR/Schweiz.
Der Bewerbungsprozess
Vor der Bewerbung
Beratung
Wenn Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur Fächerwahl haben, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.
Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderanträgen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an Ruth Bürger-Fiedler.
Um Ihnen die Ankunft in Deutschland zu erleichtern, haben der Deutsche Akademische Austauschdienst sowie das International Office der Universität Konstanz hilfreiche Leitfäden entwickelt.
Zugangsvoraussetzungen
Um zum Studium zugelassen zu werden, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Sie können auf den Seiten der Kultusministerkonferenz prüfen, ob Ihr ausländisches Zeugnis in Deutschland anerkannt wird.
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind:
Bewerbungszeiträume
- für alle Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung: bis 15.07. (Wintersemester) bzw. bis 15.01. (Sommersemester)
- für alle Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung: bis 15.09. (Wintersemester) bzw. bis 15.03. (Sommersemester)
Diese Termine sind Ausschlussfristen!
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudiengängen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Wir informieren Sie, sobald Sie sich online bewerben können.
Die Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Wichtige Information für das Sommersemester 2024!
Bewerben Sie sich so früh wie möglich auf ZEUS, am besten mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist. So können Sie eventuell fehlende Unterlagen noch nachreichen.