Sie möchten vor dem Studium einen Dienst absolvieren?

Bevorzugte Zulassung nach Ableistung eines Dienstes

Studierende vor dem I-Punkt
Studierende vor dem I-Punkt

Wenn Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. nach dem Abitur) zuerst einen Dienst leisten möchten, können Sie sich bereits vor Beginn oder während des Dienstes für einen Studienplatz bewerben. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten und diesen wegen des Dienstes nicht antreten können, bleibt Ihnen der Studienplatz für die Zeit nach Dienstende erhalten.

In diesem Fall müssen Sie sich fristgerecht erneut bewerben und einem Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Anschließend reichen Sie bitte Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides ein. Sie werden dann bevorzugt, das heißt vor allen anderen BewerberInnen, zum Studium zugelassen.


Wie stelle ich den Antrag auf Bevorzugte Zulassung?

  1. Starten Sie Ihre Online-Bewerbung,
  2. Stellen Sie den "Antrag zur bevorzugte Zulassung",
  3. Laden Sie die entsprechenden Nachweise hoch,
  4. Schließen Sie die Bewerbung bis Bewerbungsschluss ab.
  5. Im Anschluss prüfen unsere KollegInnen Ihren Antrag auf Grundlage Ihrer Nachweise.
    (Abgelehnte oder irrtümlich eingereichte Anträge führen nicht zum Ausschluss Ihrer Bewerbung)

Notwendige Belege

  • Bescheinigung über einen abgeleisteten Dienst
  • Rückstellungsbescheid oder Zulassungsbescheid des vergangenen Verfahrens

Wichtig!

Sie müssen sich für den schon erhaltenen Studienplatz spätestens zum zweiten Vergabeverfahren nach Dienstende erneut bewerben. Sonst verfällt Ihr Anspruch auf den Studienplatz.

Als Dienst gelten

  • der freiwillige Wehrdienst
  • der Bundesfreiwilligendienst (mindestens 6 Monate)
  • der Jugendfreiwilligendienst im In- und Ausland: Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr bzw. Freiwilliges kulturelles Jahr (mindestens 6 Monate)
  • der von der EU geförderte Europäische Freiwilligendienst  (mindestens 6 Monate)
  • ein anderer Freiwilligendienst im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes: Weltwärts bzw. Kulturweit (mindestens 6 Monate)
  • eine Tätigkeit in der Entwicklungshilfe (mindestens 2 Jahre)
  • die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angehörigen (Dauer: bis zu 3 Jahre).
    Sie benötigen einen schriftlichen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie diese vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt haben und keine andere Person zur Verfügung stand. Im Falle der Betreuung oder Pflege eines Kindes fügen Sie bitte alle Belege bei, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit geben (z. B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest). Im Falle der Betreuung oder Pflege eines sonstigen Angehörigen fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung, welche über den Grund und Umfang der Pflegebedürftigkeit Aufschluss gibt, sowie eine Meldebescheinigung der pflegebedürftigen Person bei. Aus den Unterlagen muss sich nachvollziehbar und glaubhaft ergeben, dass Sie die Betreuung oder Pflege in dem angegebenen Umfang ausgeübt haben.

Bei ausländischen BewerberInnen, die Deutschen gleichgestellt sind, berücksichtigen wir auch einen im Ausland geleisteten Dienst, sofern er einem deutschen Dienst gleichwertig ist.