Erforderliche Sprachkenntnisse
Sprachniveau
Für die einzelnen Studiengänge an der Universität Konstanz gibt es unterschiedliche Sprachanforderungen. Jeder Studiengang legt dabei für sich fest, auf welchem Niveau Sie eine Sprache beherrschen müssen. Generell gibt es folgende Unterscheidungen an Sprachniveaus:
Kenntnisse
„Kenntnisse" bedeuten, dass Sie die Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Wenn Sie in Deutschland Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können Sie die Kenntnisse durch Ihr Reifezeugnis belegen. Es gelten entweder 4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe mit Endnote „ausreichend“ oder 3 Jahre Unterricht der Sekundarstufe II mit Belegung des Faches bis zum Abitur mit der Durchschnittsnote der letzten vier Halbjahre von mindestens „ausreichend“.
Grundkenntnisse oder passiv beherrscht
„Grundkenntnisse" oder „passiv beherrscht" bedeutet, dass Sie die Sprache mindestens auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Wenn Sie in Deutschland Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können Sie die Kenntnisse durch Ihr Reifezeugnis belegen. Es gelten zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe mit einer Endnote von mindestens „ausreichend“.
Latinum und Graecum
Das Latinum und Graecum können Sie, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, mit Ihrem Reifezeugnis nachweisen. Alternativ können Sie die Prüfung vom Regierungspräsidium Freiburg vorlegen .
Fremdsprachenkenntnisse
Für einige Bachelorstudiengänge sind Fremdsprachkenntnisse oder das Graecum bzw. Latinum erforderlich. Fehlende Kenntnisse können Sie noch während Ihres Studiums z. B. am Sprachlehrinstitut nachholen. Sie sind für den Zugang zum Studium nicht erforderlich. Die Nachweise legen Sie spätestens für die Orientierungsprüfung nach zwei Semestern vor.
Deutschkenntnisse
Da die meisten Veranstaltungen auf Deutsch stattfinden, müssen Sie gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen oder deutschsprachigen Schule erworben haben. Als Nachweis der Deutschkenntnisse dient in der Regel das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH). Bei der DSH-Prüfung gibt es unterschiedliche Niveaustufen. Neben dem DSH-Zeugnis können Sie auch andere anerkannte Sprachtests oder anerkannte Schulzeugnisse als Nachweis vorlegen.
Anerkannte Sprachtests
- TestDaF In Konstanz und der näheren Umgebung können Sie diesen Test am Humboldt-Institut e.V. Konstanz, am Dialoge Sprachinstitut Lindau und am Carl Duisberg Centrum Radolfzell ablegen.
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau 2 (DSH2).
- Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II).
- Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2).
- Goethe-Zertifikat C1 oder besser.
- Feststellungsprüfungszeugnis eines Studienkollegs (Prüfungsteil "Deutsch").
- TELC Deutsch C1 Hochschule könnte man am Humboldt-Institut e.V. in Konstanz, am Inlingua in Konstanz oder Singen oder am Carl Duisberg Centrum in Radolfszell ablegen.
Anerkannte Schulzeugnisse
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Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde (Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik vom 10.7.1980)
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Das französische Diplôme du Baccalauréat mit Option internationale der deutschen Abteilungen (Abkommen zwischen der der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréats vom 13.05.1994)
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Das Europäische Abitur an den Europäischen Schulen insofern eine Prüfung im Fach Deutsch als erste Sprache (L1) oder zweite Sprache (L2) erfolgreich absolviert wurde („Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen“ vom 17.08.1994, „Allgemeine Abiturprüfungsordnung“, AZ: 2014-11-D-11-de-3, und „Durchführungsbestimmungen zur europäischen Abiturprüfungsordnung“, AZ: 2015-05-D-12-de-6, in den jeweils geltenden Fassungen)
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US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch (Beschluss der KMK vom 10./11.9.1992)
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Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien
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Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
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Reifediplome der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien)
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Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale „Luigi Galvani“ in Bologna, Italien (Beschluss der KMK vom 06.03.2002)
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Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Gimnasio Statale „M.Gioia“ in Piacenza, Italien (Beschluss der KMK vom 27.09.2005)
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Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache am Educandato Statale Collegio Uccelis“ in Udine, Italien (Beschluss der KMK vom 28.03.2006)
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Das Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s, Irland(Abkommen vom 29.05.2006)
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Das Abschlusszeugnis der bilingualen Abteilungen am Liceo Ginnasio Statale „Romagnosi“ in Parma und am Liceo Classico Statale Socrate in Bari, Italien (Beschluss der KMK vom 11.12.2007)
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Das Abschlusszeugnis der internationalen Abteilung deutscher Sprache an der Scuola Internazionale Europea „A. Spinelli“ in Turin, Italien (Beschluss der KMK vom 17.03.2010)
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Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico „Guiseppe Garibaldi“ in Neapel, Italien (Beschluss der KMK vom 10./11.12.2013)
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Das Abschlusszeugnis der Internationalen Abteilung deutscher Sprache am Liceo Classico Statale „Umberto I“ in Palermo, Italien (Beschluss der KMK vom 23./24.03.2016)
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Die polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch an allgemeinbildenden Lyzeen mit bilingualem Bildungszweig mit dem Fach Deutsch als zweiter Unterrichtssprache. („Gemeinsamen Absichtserklärung über die Anerkennung der polnische Maturaprüfung im Fach Deutsch, abgelegt von Absolventinnen und Absolventen des bilingualen Bildungszweigs am allgemeinbildenden Lyzeum mit dem Fach Deutsch als zweite Unterrichtssprache als Sprachnachweis für den Hochschulzugang in Deutschland zwischen dem Ministerium für nationale Bildung der Republik Polen und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.08.2009 und Beschluss der KMK vom 17.09.2008)
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Das Abschlusszeugnis der ausländischen Schulen mit Deutschunterricht, die zum Gemischtsprachigen International Baccalaureat1 führen („Gemischtsprachiges International Baccalaureate an ausländischen Schulen mit Deutschunterricht“, Beschluss der KMK vom 26.04.2002 i.d.F. vom 26.09.2019)
Wichtig!
An der Universität Konstanz ist es nicht möglich, einen studienvorbereitenden Deutschkurs zu absolvieren oder eine anerkannte Deutsch-Prüfung abzulegen. Daher müssen Sie bereits bei Ihrer Bewerbung einen anerkannten Nachweis vorlegen.
Erforderliche Sprachkenntnisse für einzelne Studiengänge
Welche erforderlichen Sprachkenntnisse (Deutschkenntnisse und Fremdsprachenkenntnisse) Sie für einzelne Studiengänge an der Universität Konstanz benötigen, erfahren Sie in dieser Auflistung: