Informationen zur Studienplatzrückgabe
Studienplatzrückgabe
Befindet sich der Status Ihrer Bewerbung in "Immatrikulation beantragt" bzw. in "Immatrikualtion in Bearbeitung" nutzen Sie bitte für die Studienplatzrückgabe die Funktion "Immatrikulationsantrag zurückziehen" in Ihrem ZEuS-Acount.
Befindet sich Ihr Status bereits in "Immatrikuliert" melden Sie sich bitte per E-Mail an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin. Sie finden ihn oder sie über Ihren aktuellen Zulassungsbescheid im ZEuS-Account.
Wichtig! Studienplatzrückgaben vor dem 01.04 bzw. 01.10 werden nicht als Hochschulsemester gezählt.
Rückerstattung der Gebühren/Beiträge
Sie haben den Semesterbeitrag bereits überwiesen, dann können Sie sich den bereits entrichteten Verwaltungskosten-, Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag erstatten lassen. Dasselbe gilt auch für die Studiengebühr für internationale Studierende bzw. die Zweitstudiengebühr.
Sofern wir Ihnen die UniCard und das Datenkontrollblatt (Leporello) bereits zugeschickt haben, bitten wir Sie uns diese zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung der Gebühren/Beiträge zurückzusenden.
Den Antrag senden Sie bitte an:
Universität Konstanz
Abteilung Studium und Lehre, D69
Sachgebiet Bewerbung, Zulassung und Statistik
78457 Konstanz
Die Fristen zur Rückerstattung nach Semesterbeginn 01.04. bzw. 01.10 finden Sie hier.
Kontakt
Bitte nutzen Sie für Fragen zur Studienplatzrückgabe unser Kontaktformular.
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