Bewerbung für ein Master-Studium
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bewerbung für weiterführende Studiengänge, also jene, die mit dem Master oder dem Magister (LL.M.) abschließen.
Wenn Sie als Flüchtling nach Deutschland gekommen sind, gibt es für Sie ein spezielles Beratungs- und Informationsangebot.
Der Bewerbungsprozess
Vor der Bewerbung
Beratung
Sollten Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur Fächerwahl haben, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.
Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderanträgen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin der studentischen Abteilung.
Sollten Sie für Ihr Studium aus dem Ausland nach Deutschland kommen, haben der Deutsche Akademische Austauschdienst sowie das International Office der Universität Konstanz hilfreiche Leitfäden entwickelt.
Zugangsvoraussetzungen
Um an der Universität Konstanz ein Masterstudium aufnehmen zu können, benötigen Sie einen ersten Abschluss einer Hochschule oder Berufsakademie (z. B. Bachelor). Da die meisten Studiengänge an der Universität Konstanz konsekutiv sind, ist häufig Zugangsvoraussetzung, dass Sie Ihren ersten Abschluss in einem dem Masterstudium verwandten Fach erlangt haben.
Wichtig!
Wenn Sie Ihr erstes Studium noch nicht abgeschlossen haben, legen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über Ihre bisherige Studien- und Prüfungsleistungen sowie eine Bescheinigung der vorläufigen Durchschnittsnote bei. So können Sie vorläufig zugelassen und eingeschrieben werden.
Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich, dass der Studienabschluss vor Beginn des beantragten Masterstudiengangs erfolgt. Die Urkunde und das Zeugnis können Sie in der Regel 2 Monate nach Semesterbeginn nachreichen.
Wenn Sie Ihr erstes Studium im Ausland absolviert haben, können Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz prüfen, ob Ihr ausländisches Zeugnis in Deutschland anerkannt wird.
Weitere Zugangsvoraussetzungen – zum Beispiel eine gewisse Durchschnittsnote oder Sprachkenntnisse – unterscheiden sich je nach Studiengang.
Bewerbungszeiträume
Auch die Bewerbungszeiträume sind studiengangspezifisch. Bitte überprüfen Sie im Studienangebot, welche Frist auf Sie zutrifft. Zudem können Sie sich in unseren News informieren, wenn die Bewerbung für einen Studiengang freigeschaltet ist.
Sonderverfahren
Ich möchte einen Härtefallantrag stellen.
Wenn die Zahl der BewerberInnen die Zahl der Studienplätze in einem Fach übersteigt, findet ein Auswahlverfahren statt. 5 % dieser Studienplätze sind für Fälle außergewöhnlicher Härte freigehalten. Trifft auf Sie ein solcher Grund zu, können Sie einen Härteantrag stellen.
Die Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.
Auf den Seiten des Studienangebots der Universität Konstanz erfahren Sie, welche Unterlagen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung hochladen müssen. Wenn Ihre Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen, müssen Sie diese übersetzen lassen. Zu Ihrer Bewerbung fügen Sie dann sowohl die deutsche bzw. englische Version als auch die Version in der Originalsprache bei.
Muss ich mich für manche Studiengänge gesondert bewerben?
Wenn Sie sich für den Studiengang Frühe Kindheit interessieren, bewerben Sie sich direkt an der Pädagogischen Hochschule Thurgau.
Für den berufsbegleitenden Master of Advanced Safety Science, informieren Sie sich bitte auf den Seiten der Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung.
Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?
Sie können sich für zwei Studiengänge bewerben. Sollten Sie für beide Studiengänge angenommen werden, akzeptieren Sie nur eines der Angebote.
Nach der Bewerbung
Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?
Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung abgesendet haben. Auch bei weiteren Änderungen Ihres Bewerbungsstatus, informiert die Universität Konstanz Sie per E-Mail.
Darüber hinaus können Sie den Antragsstatus im Bewerbungsportal ZEuS unter der Überschrift „Mein Studium“ einsehen.
Wann werde ich zum Studium zugelassen?
Sie haben sich für einen nicht-zulassungsbeschränkten Studiengang beworben
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Sie erhalten von der Universität eine schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation in Ihrem ZEuS-Account, den Platz anzunehmen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Studienplatzannahme. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beiträge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universität.
Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.
Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an einem universitäts-internen Auswahlverfahren teil. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität in Ihrem ZEuS-Account einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Beachten Sie bitte die Infortmationen zur Studienplatzannahme. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu spät, verfällt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universität eingeschrieben.
Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. in Ihrem PDF Antrag auf Immatrikualtion.
Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zunächst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beiträge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung können Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.
Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?
Wenn Sie für einen zulassungsbeschränkten Studiengang nicht ausgewählt wurden, nehmen Sie automatisch am Nachrückverfahren teil. In diesem Verfahren werden Studienplätze vergeben, die nachträglich frei werden. Manchmal sind mehrere Nachrückverfahren notwendig, um alle Studienplätze besetzen zu können. Sie können also auch einige Wochen nach Beginn des Semesters noch eine Zulassung erhalten!