Berufsbegleitende Studiengänge

Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht es Ihnen, neben der Berufstätigkeit einen Studienabschluss zu erwerben. Die Universität Konstanz bietet derzeit drei berufsbegleitende Studiengänge an. Für jeden dieser Studiengänge unterscheiden sich die Bewerbungsverfahren. 

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Studium zu gewährleisten, sind diese Studiengänge so konzipiert, dass Veranstaltungen entweder an Wochenenden oder in einzelnen Wochen stattfinden. Einen Großteil der Leistung erbringen Sie eigenständig im Selbststudium.

Motorische Neurorehabilitation (Bachelor of Science)

Im berufsbegleitenden Studiengang Motorische Neurorehabilitation lernen Sie das gesamte Spektrum moderner motorischer Neurorehabilitation kennen.

Bewerbung

Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.

Bewerbungsfrist

Für das Wintersemester: 15. September.
Ein Studienbeginn im Sommersemester ist nicht möglich.

Zugangsvoraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Physiotherapeut*in bzw. zum/zur staatlich anerkannten Ergotherapeut*in oder einen gleichwertigen Abschluss und
  • mindestens einjährige Berufserfahrung
  • Allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife

Psychologie mit Schwerpunkt forensische Psychologie (Master of Science)

Im Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt forensische Psychologie entwickeln Sie Kompetenzen im Bereich der Diagnostik von forensisch relevanten psychiatrischen Störungsbildern und erwerben ein Grundlagenwissen in der Gefängnispsychiatrie sowie der Psychopharmakologie.

Bewerbung

Durchlaufen Sie die Online-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.

Bewerbungsfristen

Für das Wintersemester: 15. September
Für das Sommersemester: 15. März

Zugangsvoraussetzungen

  1. Sie müssen eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der klinischen oder forensischen Psychologie nachweisen können.
  2. Auf Sie muss einer der folgenden Punkte zutreffen:
  • Ein Abschluss in einem vierjährigen Bachelorstudiengang in Psychologie
  • Ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie
  • Eine abgeschlossene Facharztausbildung oder entsprechendes ausländisches Äquivalent
  • Ein erstes juristisches Staatsexamen mit universitärem Schwerpunktstudium im Bereich Kriminologie
  • Ein entsprechender ausländischer äquivalenter Abschluss