Zulassungssatzungen
Die Zulassungssatzungen der Universität Konstanz regeln den Zugang zu ihren grundständigen und weiterführenden Studiengängen. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Landeshochschulgesetz sowie das Hochschulzulassungsgesetz und die Hochschulvergabeverordnung des Landes Baden-Württemberg, und enthalten damit wichtige Informationen für StudienbewerberInnen.
Satzungen für grundständige Studiengänge
Diese Satzungen gibt es nur für Studiengänge, bei denen die Anzahl der Studienplätze für Studienanfänger begrenzt ist (Zulassungsbeschränkung oder "Numerus clausus"). Sie enthalten vor allem Regelungen zum Auswahlverfahren nach Eignungskriterien oder zur Aufnahmeprüfung.
Bachelorstudiengänge
Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium
Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss "Erste juristische Prüfung"
Satzungen für Masterstudiengänge
Diese Satzungen gibt es für alle weiterführenden Studiengänge. In ihnen sind in erster Linie Art und Qualität der Voraussetzungen festgelegt, die für den Zugang zu einem solchen Studiengang erforderlich sind. Bei Masterstudiengängen mit einem Numerus clausus enthalten die Satzungen auch Regelungen zum Auswahlverfahren.
Masterstudiengänge ohne Numerus clausus
Masterstudiengänge mit Numerus clausus
Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium
Satzungen für Promotionsstudiengänge
In der Regel werden die Zulassungsvoraussetzungen für Promotionsstudiengänge in der Promotionsordnung geregelt. Nur für den nachfolgenden Studiengang wurde eine spezielle Zulassungssatzung beschlossen.
Zulassungssatzung für den Promotionsstudiengang Quantitative Ökonomik und Finanzwirtschaft
Zulassungssatzung für den Promotionsstudiengang im Rahmen der Graduiertenschule der Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Zulassungssatzung für den Promotionsstudiengang der Graduiertenschule Decision Sciences
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz und Satzungen für studienvorbereitende Maßnahmen
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Konstanz (ZImmO)