15 Jahre Beirat für Forschungsmigration
Nach der Jahrtausendwende diskutierte man in Deutschland und Europa einen Neuanfang bei der Erwerbsmigration. Eine erste wichtige Neuerung war die Erstfassung der Forschungsrichtlinie 2005/71/EG, die Drittstaatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt garantierte und damit die bisherige Politik der Nullzuwanderung beendete. Bei der Umsetzung wurde beschlossen, dass in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dafür zuständig sein soll, Forschungseinrichtungen anzuerkennen, die als Sponsor fungieren können. Ein Beirat unter Vorsitz von Daniel Thym berät das BAMF im Bereich der Forschungsmigration sowie bei dessen sonstigen Aufgaben bei der Zuwanderung von Arbeitskräften. Den aktuellen Jahresbericht finden Sie online.