Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrem digitalen Urlaubsverwaltungsprogramm unter dem Menüpunkt „Abwesenheiten + Neuer Antrag“. Konnte der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein.
Urlaub, der nicht rechtzeitig genommen wurde, verfällt. Daher…