Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.
Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den…