Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grundsätzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrer Urlaubskarte. Kann der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30.09. des Folgejahres genommen sein.
Daher weist die Universität Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2021 spätestens bis zum 30.09.2022 genommen…